Presse

Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite 1 vom 23.Januar 2004 (Auszug)

Entschädigungslose Enteignung der Bodenreform-Erben rechtswidrig

Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte / "Schutz des Eigentums verletzt"

Mü./F.P. FRANKFURT/BERLIN, 22. Januar. Deutschland hat mit der entschädigungslosen Enteignung der Erben von "Bodenreform"-Land nach der Wiedervereinigung gegen das 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg entschieden. Die Enteignungen verletzten den Schutz des Eigentums, urteilte das Gericht. Auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände der Wiedervereinigung fehle es an einem gerechten Ausgleich der Interessen. Die Bundesregierung erwägt, die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs anzurufen. Da es um etwa 70 000 Fälle geht, drohen Bund und Ländern Forderungen in Milliardenhöhe.

Das Urteil bezieht sich auf Grundstücke, die aus der sogenannten Bodenreform nach 1945 stammten und an Bauern und Flüchtlinge - sogenannte Neubauern - verteilt worden waren. Im "Modrow-Gesetz" vom März 1990 erklärte die frei gewählte DDR-Volkskammer die Erben dieser Grundstücke zu Volleigentümern.
Zwei Jahre später korrigieerte der Bundestag das. Nur diejenigen, die vor dem 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren, durften ihr geerbtes Land behalten. Die übrigen Grundstücke gingen ohne Entschädigung an die Bundesländer. Der Gerichtshof rügte nicht die Absicht des damaligen Gesetzgebers, die Wirkungen des Modrow-Gesetzes zu korrigieren, sondern die Art und Weise, wie das geschah: Es sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, den Betroffenen ihr Eigentum zu entziehen, ohne sie angemessen zu entschädigen.

Der letzte Ministerpräsident der DDR, de Maizière (CDU), sagte in Berlin, daß es seiner Regierung sowie der Vorgängerregierung unter Ministerpräsident Modrow darum gegangen sei, in der DDR Privateigentum herzustellen, um so die Wirtschafts- und Währungsunion vorzubereiten. Die politischen Kräfte in der DDR seien sich schon am runden Tisch einig gewesen, daß die Bodenreform-Regelungen unantastbar sein sollten. Deshalb seien auch die Erben des Bodenreform-Landes zu vollwertigen Erben geworden. Er sei froh darüber, daß durch das Urteil aus Straßburg die Rechtsentwicklung in der DDR Anerkennung finde.

Die Vertreter der Kläger schätzen, daß es allein in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg um Werte von bis zu dreihundert Millionen Euro gehe. Der Landwirtschaftsminister des mit 3500 Fällen am meisten betroffenen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Backhaus (SPD), sprach von "einer gravierenden politischen Fehleinschätzung der damaligen CDU-Bundesregierung".
Das Ergebnis führe nun zu einer Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Bodenreform-Erben, die ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten auf der Grundlage des damals geltenden Besitzwechselrechtes verloren hätten (Aktenzeichen: 46720/99, 72203/01, 72552/01). (Siehe Seite 3.)

Frankfurter Allgemeine Zeitung,
vom 23.01.2004, Seite 1

Datum   siehe auch: Verweise
       
       
       
       
Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu dieser Seite.