Presse

Leserbrief zum Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.05.2004,

Kritik an der F.A.Z. und Prof. Leges abstrusen Artikel nicht veröffentlicht!

Mehr als 160 Medien-Chefredaktionen, Parteien und zahlreichen Politikern mit der Bitte um Kenntnisnahme gesandt, darüber hinaus vom Verfasser eingestellt in das Forum der „www.staatshehlerei.com“:

Der folgende Leserbrief an jeden der fünf Herausgeber der F.A.Z. zum fast ganzseitigen Artikel des [in Lübeck 1957 geborenen, in Erlangen (1994/1995) promovierten, nun aber an der Greifswalder Universität lehrenden] Professors Joachim Lege mit der Überschrift „Ist Alteigentum geschichtsfest?“ vom 5. Mai 2004 ist von dieser Zeitung nicht veröffentlicht worden. Dies hat insofern nicht überrascht, weil in der F.A.Z. in jüngster Zeit eine Abkehr von ihrer seit 1990/1991 herausragenden Stellung hinsichtlich der Berichterstattung und Kommentierung über das schreiende Unrecht der Festschreibung des von den Kommunisten in der SBZ 1945 bis 1949 geraubten Privateigentums durch die Kohl-Regierung zu verzeichnen ist, wobei man z.Zt. nur spekulieren kann, warum. Darüber hinaus hat sich inzwischen herausgestellt, daß Joachim Leges in der F.A.Z. vorgetragene „Thesen“ eindeutig im Widerspruch zum Inhalt seiner Dissertation über „Eigentum“ stehen. Auch darüber hat die F.A.Z. ihre Leser noch nicht informiert.
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Günter Kleindienst / 31274 Lehrte, 13. Mai 2004, Breite Riede 30, Fax: 05132-6129

Frankfurter Allgemeine Zeitung
„Briefe an die Herausgeber“
- Redaktion für Leserbriefe-

Jeweils auch an die Herausgeber persönlich: Dieter Eckart, Berthold Kohler, Dr. Günther Nonnenmacher, Dr. Frank Schirrmacher und Holger Steltzner

Frankfurt/Main

Sehr geehrte Herren,

nach dem Lesen des Artikels „Ist Alteigentum geschichtsfest?“ von Prof. Dr. Joachim Lege (F.A.Z. vom 5. Mai) fühlte ich mich in „Absurdistan“ versetzt: Abwegigere, abstrusere, krausere, ja rabulistischere Gedankengänge zum Thema Eigentum im allgemeinen und „Alteigentum“ im besonderen habe ich seit 1990 bisher nirgendwo herausgelesen - und ich habe darüber ziemlich viel gelesen, auch in unserer Geschichte, die ja nicht erst 1933 begann! Joachim Lege, 1957 in Lübeck geboren, in Freiburg Anwalt, in Erlangen promoviert, hätte besser geschwiegen: „Si tacuisses, (Staats-)philosophus mansisses“ [er ist auch „Staatsphilosoph“!]. Ich möchte das ein wenig begründen, obwohl es schwer ist: Gegen eine fast ganze Zeitungsseite abstrusen Text kann man mit einem Leserbrief nicht „anstinken“.

In zwei Leserbriefen dazu bisher („Ein Vielfaches“ und „Junker und Alteigentümer“ vom 12. Mai) versuchen die Schreiber mit einigen wenigen Fakten gegen den Professor zu argumentieren. Ein aussichtsloses Unterfangen. Würde diesem Mann, der diesen (und vielleicht auch mir) gegenüber eine weit höhere Zeilenzahl aus mir absolut unerfindlichen Gründen von der Redaktion zur Verfügung erhielt [F.A.Z., wie haste dir verändert!], eine gleichgroße Seite für eine Replik gegenübergestellt, er würde von der Masse der seit 1990 nach und nach bekannten Fakten, die man gegen Leges abstruse „Gedankenflüge“ vorbringen könnte, buchstäblich erschlagen, zumindest würden es die Leser so sehen.

Aber Professor Lege kennt, dessen bin ich mir sicher, alle diese Fakten. Er muß sie kennen! Und deshalb halte ich seinen Erguß für eine Infamie den „Alteigentümern“ gegenüber! Was hat er nicht alles in seiner Stellungnahme unterschlagen. Ich erinnere hier nur an die verbrecherische, gröbste Verletzung von Menschenrechten gegenüber den von Haus und Hof Vertriebenen 1945 und 1946 durch die SBZ-Kommunisten (es waren nicht die Sowjets!), die er wohlweislich nur in einem Nebensatz erwähnt, nur, um auf das aus seiner Sicht „nur geringe Unrecht“, nämlich der Verletzung des Rechts auf Eigentum, mit Nachdruck hinweisen zu können.

Jahrelang hat der Kölner Udo Madaus, auch ein Dr. jur., früher Radebeul in Sachsen, bundesweit immer wieder getrommelt, meistens leise - das Laute liegt ihm nicht -, und schließlich vor zwei Jahren mit seinem Buch „Allianz des Schweigens“ Medien, Parteien, Politiker und Richter aller Couleur über das von der Kohl-Regierung begangene Eigentumsunrecht 1990/1991 aufgeschreckt. Dies war aber „nur“ ein Trommelwirbel. Bis auf wenige Ausnahmen wurde jedoch weiter geschwiegen, auch von den meisten Medien. Dann aber kam ein richtiger erster Paukenschlag: die Veröffentlichung der Dissertation der Politikwissenschaftlerin Dr. Constanze Paffrath über „Macht und Eigentum“, die durch nachfolgende bundesweite Artikel in mehreren Medien geradezu für Furore, vor allem in Berlin sorgte. Als dann aber unmittelbar danach besonders für die Parteien, Politiker, Bundesrichter und die meisten Medien, ein zweiter Paukenschlag erfolgte, nämlich das Urteil des EGMR in Straßburg gegen die Bundesrepublik und für die sogenannten Neusiedler in der damaligen SBZ am 22. Januar dieses Jahres, da krochen schnell auch Vertreter des „Systems“ (s. dazu Prof. Hans Herbert von Arnims Buch „Das System“) aus ihren Löchern, um dagegenzuhalten: Dr. Günter Buchstab (Adenauer-Stiftung) in der F.A.Z., Prof. Michael Stolleis in der Süddeutschen Zeitung, und nun Prof. Joachim Lege, wiederum in der F.A.Z., die damit fast alle früheren Artikel seit 1990/1991 über dieses Thema ad absurdum führt. Warum nur?

Was mich nun am meisten in Leges Pamphlet empört hat, ist sein Hinweis, daß Eigentums-
unrecht gegenüber anderem Unrecht, wie Freiheitsentzug, Schaden an Gesundheit und/oder beruflichem Werdegang geringer zu bewerten sei. Das ist infam, ja perfide. Von diesem „Doktor der Rechte“ [Dissertation 1995 über Eigentum!] werden Opfer gegen Opfer ausgespielt. Gegen dieses letztendlich „Gleiches Unrecht für alle'' verwahre ich mich mit Nachdruck. Denn ich bin ein solches anderes Opfer: jahrelange politische Haft in SBZ (Sowjetisches Militärtribunal, Bautzen I, Sachsenhausen) und DDR (Zuchthaus Untermaßfeld), dauernde gesundheitliche Schäden und berufliche Einschränkungen. In Moskau wurde ich 1994 rehabilitiert. Als mehrjähriger Bundesvorsitzender des Verbandes Politischer Sowjetgefangener e.V. kann ich hierbei für zahlreiche Opfer sprechen, die nichts, aber auch gar nichts mit ,,Alteigentum'' (1945 bis 1949) zu tun haben, sich aber wie ich gegen dieses Ausspielen durch diesen Rechtsverdreher ebenfalls verwahren.

Hat der Verfasser dieses rabulistischen Artikels eigentlich schon mal darüber nachgedacht, daß man bei Verlust von Eigentum, ob nun Land und Forst, Grundstück, Immobilie, Betrieb, Fabrik, dieses, ohne große Umstände und ohne die Staatskassen zu belasten, zurückgeben kann, wenn man nur wollte, denn es ist ja noch vorhanden, den Verlust an Freiheit, Gesundheit, berufliche Einschränkung aber nicht? Lege argumentiert perfide: Wenn man letztere Verluste nicht „zurückgeben“ kann, darf man geraubtes Eigentum auch nicht zurückgeben.

Professor Lege glaubte sicher, durch die Veröffentlichung seiner Ansichten in der F.A.Z. kein großes persönliches Risiko einzugehen, zumal er damit gewissen Polit-Juristen aus der Kohl-nebst Nachfolger-Regierung Argumentationshilfe leisten könnte. Ich wünschte mir, daß er in einer bundesweit per TV verbreiteten Pro-und-Contra-Sendung Rolf Hochhuth vor einem Millionen-Puplikum Rede und Antwort stehen müßte. Der Schriftsteller würde ihn, dessen bin ich mir sicher, mit seinen Breitseiten vernichtend schlagen. Und die Bürger würden begreifen, warum. „Cetero censeo“... Im übrigen bin ich der Meinung, daß Professor Lege schon in Kürze von anderer, elitärer Seite öffentlich ins Kreuzfeuer genommen werden wird.

Abschließend möchte ich Goethe zitieren [der erste Teil gilt für Joachim Lege, der zweite Teil für mich]: „Wer das Falsche verteidigen will, hat alle Ursache leise aufzutreten und sich zu einer feinen Lebensart zu bekennen. Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muß derb auftreten; ein höfliches Recht will gar nichts heißen.“ (Werke 1827-1830, über Naturwissenschaft, Abtlg. 5)

Mit freundlichen Grüßen

Günter Kleindienst

 

Datum   siehe auch: Verweise
       
       
       
       
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