Presse

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.2004,

„Diese Geschichte ist nicht zu Ende“

Die Bestätigung der Enteignungen von 1945 bis 1949 - eine deutsch-deutsche Vereinbarung / Von Karl Feldmeyer

BERLIN, 28. Mai. Im Haus der Bundespressekonferenz wurde am Donnerstag abend ein Buch vorgestellt, das schon vor seinem Erscheinen ungewöhnlich große Beachtung gefunden hatte: die Dissertation der Politiologin Constanze Paffrath.

In ihrer Arbeit, die nun vom Böhlau Verlag unter dem Titel "Macht und Eigentum" vorgestellt wurde, führt sie den wissenschaftlichen Beweis,daß die Beibehaltung der Enteignungen, die die Sowjetunion in ihrer Besatzungszone von 1945 bis 1949 vornehmen ließ, von Moskau nicht zur Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht wurde.

Paffrath belegt, daß die sowjetische Seite keine entsprechende Forderung erhob, als im August 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag ausgehandelt wurde.
Vielmehr sei die Festschreibung der Enteignungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR insgeheim einvernehmlich vereinbart, in einem Brief festgelegt und dem Vertrag als Annex beigefügt worden.

Widerlegt sind damit aus Paffraths Sicht auch die Argumente, mit denen die Bundesregierung vor dem Bundestag und vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Entscheidung begründet hat, die sogenannte "Bodenreform" beizubehalten, obwohl sie diese stets als einen Akt barbarischen Unrechts bezeichnet hatte.

So sagte Bundeskanzler Kohl am 30. Januar 1991 vor der Abstimmung über den
Zwei-plus-Vier-Vertrag vor dem Bundestag:
"Ich weiß - ich denke, jeder von uns weiß -,
daß der endgültige Verlust von Eigentum viele Menschen hart trifft,
denn es geht um mehr als um einen bloßen Vermögensgegenstand.

Dies gilt vor allem für jene,
die zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurden.
Für die Betroffenen war eine andere Lösung in den schwierigen Verhandlungen des vergangenen Jahres nicht zu erreichen.
Der Fortbestand der Maßnahmen zwischen 1945 und 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht.
Ich sage klar:
Die Einheit Deutschlands durfte an dieser Frage nicht scheitern."

Paffrath belegt darüber hinaus,
daß die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt in der irrigen Annahme sein konnte, dies sei die Bedingung der Sowjetunion.
Dieser Irrtum sei ihr deshalb unmöglich gewesen, weil sie selbst mit der Regierung der DDR die Beibehaltung angestrebt und vereinbart habe. Damit habe sie nicht nur den Bundestag vorsätzlich getäuscht, sondern auch in den Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht wahrheitswidrige Aussagen gemacht.

Diese Beweisführung Paffraths ist seit Ende letzten Jahres Gegenstand einer
öffentlichen Diskussion - an der jene, die damals die Verantwortung für
diese Vorgänge trugen, allerdings nicht teilnehmen.

Deshalb war diese Buchpräsentation ein Ereignis besonderer Art:
Da das Ergebnis der Arbeit schon bekannt war, konnte man sich der Frage zuwenden, wie der Befund unter politischen, juristischen und wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten sei.

Michael Naumann, Herausgeber der „Zeit“
und ehemaliger Staatsminister von Bundeskanzler Schröder,
nannte den Vorgang einen „Skandal,
der in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist“.

Er sprach von einer "eklatanten Beugung der Grundwerte", die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun habe.

Seine Kritik bezog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, in dem Verfahren nicht jene zu laden, die als Hauptzeugen in Betracht gekommen wären, nämlich Schäuble, den damaligen DDR-Ministerpräsidenten de Maizière und den damaligen DDR-Staatsekretär Krause.
Die geladenen Zeugen, wie den ehemaligen Staatssekretär Kastrup, habe das Gericht zudem nur als nicht vereidigungsfähige Berichterstatter eingestuft.

Naumann fügte hinzu,
er habe hochrangige Beamte gesprochen, die Paffraths Aussagen aus eigener
Sachkenntnis belegen könnten und die zur Aussage bereit seien, wenn der
Bundeskanzler ihnen eine Aussage gestatte.
Für ihn sei klar, daß mit Paffraths Buch „diese Geschichte nicht zu Ende ist. Sie beginnt erst.“

Professor Kempen, Ordinarius für Staats- und Völkerrecht an der Universität Köln, sagte, die Dissertation mache eine juristische Neubewertung des Restitutionsausschlusses erforderlich, weil seine Vorraussetzungen sich als
nicht existent erwiesen hätten.
Das Bundesverfassungsgericht sei an seine bisherige Rechtsprechung in bezug auf die „Bodenreform“ nicht mehr gebunden,
es müsse dem verfassungswidrigen Zustand abhelfen.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei nicht auszuschließen, ein neues Verfahren jedoch wahrscheinlicher.

Vor allem der Gesetzgeber (das Parlament) sei aufgefordert, eine mit dem Grundgesetz übereinstimmende Rechtslage herzustellen.
Er müsse eine "vergleichbare" Rückgaberegelung treffen, wie sie für die nach 1949 Enteigneten gefunden worden sei, beispielsweise für die Eigentümer enteigneter Mauergrundstücke.

Vor dem Hintergrund des Urteils des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg zur Entschädigung der sogenannten Neusiedler sei eine Entschädigung der Alteigentümer erst recht unumgänglich.

Professor Hankel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Frankfurt,
nannte das Vorgehen der Regierung Kohl schlicht "Staatshehlerei".

Da die Folgen - anders als die Tat selbst - nicht verjährten, sei es notwendig,
Remedur zu schaffen.
Der Grundgesetzartikel 143,3 - er regelt den Restituionsauschluß - müsse weg. „Er ist Gift und ein Makel der Verfassung.“

Ihn aufzuheben sei Voraussetzung für die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und damit für Investionen.

Investiert werde nämlich nur dort,
wo der Schutz des Eigentums garantiert sei.

"Dies nicht zu tun wäre Dummheit", fügte Hankel hinzu.

Professor Bärsch, Paffraths Doktorvater, faßte den Befund in der Feststellung zusammen, das, was hier vorliege, sei ein Beleg für die Aushöhlung des Rechtsbewußtseins der Regierenden und „des normativen Bewußtseins überhaupt“.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.2004, Nr. 124 / Seite 4

 

Datum   siehe auch: Verweise
       
       
       
       
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