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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.2004, |
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„Diese Geschichte ist nicht zu Ende“ Die Bestätigung der Enteignungen von 1945 bis 1949 - eine deutsch-deutsche Vereinbarung / Von Karl Feldmeyer BERLIN, 28. Mai. Im Haus der Bundespressekonferenz wurde am Donnerstag abend ein Buch vorgestellt, das schon vor seinem Erscheinen ungewöhnlich große Beachtung gefunden hatte: die Dissertation der Politiologin Constanze Paffrath. In ihrer Arbeit, die nun vom Böhlau Verlag unter dem Titel "Macht und Eigentum" vorgestellt wurde, führt sie den wissenschaftlichen Beweis,daß die Beibehaltung der Enteignungen, die die Sowjetunion in ihrer Besatzungszone von 1945 bis 1949 vornehmen ließ, von Moskau nicht zur Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht wurde. Paffrath belegt, daß die sowjetische Seite keine entsprechende
Forderung erhob, als im August 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag ausgehandelt
wurde. Widerlegt sind damit aus Paffraths Sicht auch die Argumente, mit denen die Bundesregierung vor dem Bundestag und vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Entscheidung begründet hat, die sogenannte "Bodenreform" beizubehalten, obwohl sie diese stets als einen Akt barbarischen Unrechts bezeichnet hatte. So sagte Bundeskanzler Kohl am 30. Januar 1991 vor der Abstimmung über
den Dies gilt vor allem für jene, Paffrath belegt darüber hinaus, Diese Beweisführung Paffraths ist seit Ende letzten Jahres Gegenstand
einer Deshalb war diese Buchpräsentation ein Ereignis besonderer Art:
Michael Naumann, Herausgeber der „Zeit“ Er sprach von einer "eklatanten Beugung der Grundwerte", die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun habe. Seine Kritik bezog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein,
in dem Verfahren nicht jene zu laden, die als Hauptzeugen in Betracht
gekommen wären, nämlich Schäuble, den damaligen DDR-Ministerpräsidenten
de Maizière und den damaligen DDR-Staatsekretär Krause.
Naumann fügte hinzu, Professor Kempen, Ordinarius für Staats- und Völkerrecht
an der Universität Köln, sagte, die Dissertation mache eine
juristische Neubewertung des Restitutionsausschlusses erforderlich,
weil seine Vorraussetzungen sich als Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei nicht auszuschließen, ein neues Verfahren jedoch wahrscheinlicher. Vor allem der Gesetzgeber (das Parlament) sei aufgefordert, eine mit
dem Grundgesetz übereinstimmende Rechtslage herzustellen. Vor dem Hintergrund des Urteils des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg zur Entschädigung der sogenannten Neusiedler sei eine Entschädigung der Alteigentümer erst recht unumgänglich. Professor Hankel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität
Frankfurt, Da die Folgen - anders als die Tat selbst - nicht verjährten,
sei es notwendig, Ihn aufzuheben sei Voraussetzung für die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und damit für Investionen. Investiert werde nämlich nur dort, "Dies nicht zu tun wäre Dummheit", fügte Hankel hinzu. Professor Bärsch, Paffraths Doktorvater, faßte den Befund in der Feststellung zusammen, das, was hier vorliege, sei ein Beleg für die Aushöhlung des Rechtsbewußtseins der Regierenden und „des normativen Bewußtseins überhaupt“. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.2004, Nr. 124 / Seite 4
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