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Hans Ulrich von Zimmermann Freitag, 10. Mai 2003

Offener Brief

HANS ULRICH VON ZIMMERMANN Finkengasse 4
45731 Waltrop
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Fax:: (0 23 09) 782550


Offener Brief!

Herrn
Prof. Dr. Roman Herzog
Einwurf-Einschreiben
Postfach 860445

81631 München
Waltrop, 10. Mai 2003

Sehr geehrter Herr Professor Herzog,

die jeder konventionellen Anrede eigene obligatorische Ehrenbezeugung widerrufe ich hier ausdrücklich. Allzuviele Fakten, die von Ihrem Handeln und dessen Folgen auf den Feldern der Justiz wie der Politik Zeugnis ablegen, Ihre Unbekümmertheit, mit der Sie sich noch zeitweise mit Beiträgen banalen Inhalts melden zu müssen glauben, erinnern mich und mit mir etliche hunderttausend in der ehemaligen DDR beheimateten Bürger stets von neuem an die schier unglaubliche Rolle, die vom Jahr der Wiedervereinigung an bis zu Ihrem Ausscheiden als Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Ihre war und die Sie bis heute vor der großen Öffentlichkeit zu verbergen vermocht haben.

Diesmal ist es Ihr Aufsatz in der „WELT“ vom 15. März 2003: „Mehr Markt in die Wirtschaft!“ Überzeugend wie bewegend lesen sich Ihre Ausführungen zum Thema Mittelstand, die auf den Zustand der östlichen Länder zutreffen, und aus denen ich zitiere: „Es kommt auf die Existenz eines starken Mittelstandes an, in dem die Entscheidungen nicht bei angestellten Managern, sondern bei Eigentümer-Unternehmern liegen. Ohne einen Mittelstand gibt es weder gesellschaftliche Stabilität noch ausreichende Innovationschancen.“

Man darf unterstellen, daß Sie über dieses Allgemeinwissen auch schon in den 90er Jahren verfügten und nach der Wiedervereinigung die Folgen für die Neuen Länder voraussahen, deren Mittelstand des Besitzes beraubt, vertrieben oder geflohen waren. Die große Mehrheit - bauend auf wiederholte, auch dokumentierte Erklärungen seitens der Politik - harrte der Rückkehr in die Heimat, der Rückgabe ihres Eigentums (soweit in Öffentlicher Hand) und des Wiederanfangs.

Ihre Ausführungen leiden unter dem Makel der Widersprüchlichkeit, denn

• Sie waren es ja, der mehrfach und damit entscheidend dazu beigetragen hat, den alteingesessenen Mittelstand endgültig zu expropriieren und von der Rückkehr auszuschließen.

Der sattsam bekannten obersten Pflicht eines jeden Richters haben Sie sich schlicht verweigert. Denn:

• Um die seinerzeit auch von Ihnen unerwünschte Wahrheit aus der Gegenwart in eine vage Zukunft zu verbannen, scheuten Sie sich nicht, in einer Publikation zu erklären: „ Soweit es um den Vorwurf geht, die Bundesregierung habe dem Bundesverfassungsgericht insoweit etwas vorgemacht, mag das die historische Forschung weiter untersuchen.“ Fürwahr ein starkes Stück, mit dem Sie bestätigten, daß Sie sich mit der Wahrheit nicht zu befassen gedachten - just in dem Zeitpunkt, da das Recht dieser bedurfte.

Wie können Sie Ihr Auftreten in der Position des Präsidenten eines obersten Gerichtes überhaupt erklären, wenn Sie die mit dem Amt unweigerlich verbundene Pflicht zur Wahrheitssuche mit dem Ausdruck absoluten Desinteresses von sich wiesen?

• Als ob es noch letzter Klarheit hinsichtlich der Hintergründe Ihres Handelns bedurft hätte, lieferten Sie diese vollends, als Sie - damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Vorsitzender des Ersten Senats - schon 1990 die Vertreter der Volkskammer aufsuchten, diese hilfsbereit zu beraten, die voraussehbare - weil rechtmäßige - Rückübertragung des im Zuge der „Boden-/Industriereform“ entzogenen mittelständischen Eigentums wirksam zu verhindern.

Diesen mehr als makabren Vorgang machten Sie selbst im Rahmen eines Ihrer Referate an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer bekannt. Ihr der Volkskammer erteilte Ratschlag „ Sichert es Euch jetzt im Grundgesetz ab“ stand in einer damaligen Mitschrift zu lesen.

Mit dieser Ihrer Empfehlung, wenn sie den auch von Ihnen gewollten sicheren Erfolg haben sollte, war der Eingriff in das Grundgesetz vorgegeben, denn die absichtsvoll geschaffene Regelung im Einigungsvertrag stand im Widerspruch zum Gesetz. (Wer schützt das Grundgesetz und die darauf vertrauen, wenn Justiz und Politik gemeinsam größtes, in diesem Umfang noch nicht dagewesenes Unrecht an einer Minderheit durchsetzen wollen?)

So wurde das bisherige Grundgesetz geändert und ein neuer Artikel 143 (3) hinzugefügt, kraft dessen nun eine bestimmte Gruppe von Bürgern durch das Grundgesetz garantierter Rechtsgewährleistungen beraubt und ein Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht ausgehebelt war. • War mit diesem unvertretbaren Präventiv-Schritt nicht ein rechtswidriger Eingriff in ein zu erwartendes Verfahren vorweggenommen? • Hatten Sie damit nicht den Ausgang eines künftigen Verfahrens vorprogrammiert? • Wie konnten Sie als zum Rechtspruch berufener Verfassungsrichter sich zum Berater einer Partei machen?

Sie wußten doch, daß Sie nun im Zustand der Befangenheit sich berechtigten Zweifeln hinsichtlich Ihrer richterlichen Tätigkeit als Senatsvorsitzender ausgesetzt hatten, wenn Sie in Kürze die damit aufgeworfene verfassungsrechtliche Frage mit zu entscheiden haben würden. Bekannt ist, daß Sie den anderen Senatsmitgliedern Ihre Befangenheit verschwiegen.

Man muß sich nicht wundern, daß Sie den Termin zur Verhandlung über die erste Verfassungsbeschwerde so kurzfristig ansetzten, daß es den Betroffenen bis zur mündlichen Verhandlung unmöglich war, die von der Bundesregierung behauptete Legende von der sowjetischen Vorbedingung zu widerlegen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht haben dann am 23.01.1991 die Herren Kinkel und Kastrup die so bekannte wie unwahre „conditio sine qua non“ seitens der Sowjetunion vorgetragen. Auf diese Aussage hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts - unter Ihrem Vorsitz! - sein Urteil maßgeblich gestützt. Zeugen der Gegenseite wurden nicht gehört.

• Wie umsichtig waren Sie doch, in diesem Verfahren - ungeachtet seiner immensen Bedeutung - von der selbstverständlichen Regel abzusehen, Zeugen auch als Zeugen zu laden und zu vernehmen, allerdings mit der Folge, daß diese die Wahrheit sagen müssen. So standen die genannten Herren als „Informanten“ vor Ihnen, und es war ein leichtes, per Akzeptierung von Aussagen, deren Unwahrheit auf der Hand lag, das politische Urteil zu sprechen. Als solches ging es durch die Presse. (Herr Kastrup mag es Ihnen danken, daß er lt. Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe der strafrechtlichen Verfolgung entging).

Vorgeschichte, Verlauf und Ergebnis dieser unsäglichen Verhandlung unter Ihrem Vorsitz zeigen ein um das andere Mal auf Tatbestände, deren jeder für sich die absolute Unvereinbarkeit mit den Pflichten eines Richters darstellt. • Ich stelle fest, daß wir es hier mit schweren Verfehlungen eines Richters zu tun haben, die hinsichtlich des Umfangs und der Folgen kein Beispiel in der Deutschen Rechtsgeschichte der letzten hundert Jahre finden - mit Ausnahme einer Epoche, die unvergessen bleibt.

Aus der Reihenfolge Ihres Handelns läßt sich unschwer schließen, daß hinter der grenzenlosen Pflichtwidrigkeit die Absicht stand, an die Stelle des Rechts, das zu wahren Ihre Aufgabe war, die Politik zu setzen.

• Sie haben kraft Ihrer Position (mit Erfolg) geholfen, die Wahrheit zu unterdrücken und an deren Stelle das Unrecht zum Recht gemacht. • Sie haben nicht dem Recht gedient, aber einer Politik, die alles andere als dieses verfolgte. • Sie haben zu vertreten, daß Deutschland nicht mehr Rechtsstaat ist; man darf vom Hehlerstaat sprechen. • Sie haben entscheidend geholfen, die Enteignung des besitzenden Mittelstandes in den neuen Ländern festzuschreiben. Die wirtschaftlichen Folgen übersahen Sie geflissentlich.

Die Politik mochte es Ihnen wohl mit der Verleihung des "Franz-Josef-Strauß-Preises" der Hanns-Seidel-Stiftung in München danken. Der damit verbundene Begriff von Ehre und Würde kann auf dem Hintergrund der vorstehenden Tatsachen sowohl als (schlechter) Scherz als auch als Verhöhnung jener Hunderttausenden empfunden werden, die auf der Seite der Kläger standen.


gez. Hans Ulrich von Zimmermann (im Original handschriftlich)

P.S.: Sie haben bisher, soweit mir bekannt, niemals auf zahlreiche Schreiben zum selben Thema im besonderen bzw. zum „Alteigentum“ im allgemeinen geantwortet. Deshalb wird dieser Brief als „offen“ versandt (15./16. Mai 2003).

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