| Presse - C D U - A F F Ä R E |
| DIE WELT 12.07.2001 |
|
Aktenschließung im Handstreich | |
|
Die Gauck-Behörde und die Konsequenzen aus dem Kohl-Urteil - Ein Gastkommentar Von Hubertus Knabe Als das Berliner Verwaltungsgericht vergangene Woche entschied, dass
die Gauck-Behörde keine Akten mehr zu Altbundeskanzler Kohl herausgeben
dürfe, waren sich wohl die wenigsten über die Konsequenzen
im Klaren: Eine wissenschaftliche Aufarbeitung des 180 Kilometer großen
Aktenbestandes ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich. Entgegen
den Absichten des Gesetzgebers ist das größte Archiv zur
DDR-Geschichte von Richter Volker Markworth gleichsam im Handstreich
versiegelt worden. Anders als vielfach angenommen, ging es bei dem Berliner
Urteil nicht um die Veröffentlichung von Protokollen abgehörter
Telefongespräche. Dass diese unter Verschluss bleiben sollen, war
gleich zu Beginn der Verhandlung von der Gauck-Behörde zugestanden
worden. Das Gericht entschied jedoch darüber hinaus, dass überhaupt
keine personenbezogenen Daten mehr über den Altkanzler ohne seine
Einwilligung herausgegeben werden dürfen. Der zehnjährige Aufarbeitungsprozess, der einer breiten Öffentlichkeit den menschenverachtenden Charakter der SED-Diktatur vor Augen führte, ist damit abrupt beendet worden. Zwar können auch in Zukunft die Akten von hauptamtlichen und Inoffiziellen Mitarbeitern eingesehen werden, doch gegen wen sich deren Tätigkeit richtete und mit wem die Stasi kooperierte, bleibt im Dunkeln. Es ist, als würde man ein Buch über die DDR schreiben, in dem ausschließlich Polizisten Erwähnung finden dürfen. In der Praxis führt das Berliner Urteil zu bizarren Verzerrungen: Über die Schriftstellerin Christa Wolf wäre beispielsweise nur noch ihre schmale Akte als Inoffizielle Mitarbeiterin zugänglich, der umfangreiche Opfervorgang bliebe dagegen gesperrt. Dasselbe gilt für die zahllosen Bände über Herbert Wehner, die belegen, dass er nicht Täter, sondern Opfer der Staatssicherheit war - entgegen der vom einstigen Spionagechef Markus Wolf verbreiteten Legende. Die Folgen der richterlichen Entscheidung treffen einen ganzen Berufsstand: Etwa 1400 Antragsteller haben Einsicht in Akten zu Personen der Zeitgeschichte beantragt. Historiker, die die deutsch-deutschen Beziehungen untersuchen, Forscher, die sich seit Jahren mit der katholischen Kirche beschäftigen, Nachwuchswissenschaftler, die über die bildende Kunst in der SED-Diktatur promovieren - sie alle sind über Nacht von ihren Quellen abgeschnitten worden. Unmittelbar betroffen von dem Urteil ist auch die Gauck-Behörde. Ihr wichtigster und zukunftsträchtigster Aufgabenbereich - die Aufarbeitung der DDR-Geschichte anhand der Akten ihrer Geheimpolizei - ist infrage gestellt. Überprüfungen auf eine Stasi-Tätigkeit sind nur noch bis zum Jahr 2006 möglich. Persönliche Akteneinsichten für Stasi-Opfer werden zwar nach wie vor in großer Zahl beantragt, doch auch hier ist - schon aus biologischen Gründen - ein Ende absehbar. Dass die westlichen Eliten von Anfang an gegen die Öffnung der Stasi-Unterlagen waren, ist kein Geheimnis. Nur weil Bürgerrechtler 1990 die Stasi-Zentrale besetzten und einen Hungerstreik begannen, wurde die von der Volkskammer beschlossene Aktenöffnung überhaupt in den Einigungsvertrag übernommen. Zuvor war der komplette Archivbestand der für die Bundesrepublik zuständigen Spionageabteilung komplett vernichtet worden. Im Gegensatz zu dem jetzigen Urteil wurde bei den Beratungen über das Stasi-Unterlagen-Gesetz jedoch abgewogen zwischen der historischen Aufarbeitung und dem Schutz der Opfer. In zahllosen Anhörungen konnten Historiker und Aufarbeitungsinitiativen verdeutlichen, wie wichtig die Aktenöffnung für die Delegitimierung der SED-Diktatur ist. Es ist verständlich, dass die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die Auswirkungen des Urteils auf den Kläger Helmut Kohl beschränken will. Würde sie sich dem Ultimatum von Otto Schily beugen, alle Akten über Personen der Zeitgeschichte zu sperren, verstieße sie gegen ihren Auftrag. Jetzt sind die Parteien gefordert, durch eine Präzisierung des Gesetzes die Aufarbeitung der Stasi auch in Zukunft zu sichern. Der Autor ist Direktor der Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen An dieser Stelle lädt die WELT täglich Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein, ihren Standpunkt zu vertreten. |
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |
| Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen. |