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DIE WELT 12.07.2001

Aktenschließung im Handstreich

Die Gauck-Behörde und die Konsequenzen aus dem Kohl-Urteil - Ein Gastkommentar

Von Hubertus Knabe

Als das Berliner Verwaltungsgericht vergangene Woche entschied, dass die Gauck-Behörde keine Akten mehr zu Altbundeskanzler Kohl herausgeben dürfe, waren sich wohl die wenigsten über die Konsequenzen im Klaren: Eine wissenschaftliche Aufarbeitung des 180 Kilometer großen Aktenbestandes ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich. Entgegen den Absichten des Gesetzgebers ist das größte Archiv zur DDR-Geschichte von Richter Volker Markworth gleichsam im Handstreich versiegelt worden. Anders als vielfach angenommen, ging es bei dem Berliner Urteil nicht um die Veröffentlichung von Protokollen abgehörter Telefongespräche. Dass diese unter Verschluss bleiben sollen, war gleich zu Beginn der Verhandlung von der Gauck-Behörde zugestanden worden. Das Gericht entschied jedoch darüber hinaus, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten mehr über den Altkanzler ohne seine Einwilligung herausgegeben werden dürfen.
Bislang waren Stasi-Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte für Wissenschaftler zugänglich, solange sie nicht deren Privatsphäre betrafen. Diese Praxis ist nunmehr für illegal erklärt worden. Die Folge: Ihre Namen müssen in Zukunft geschwärzt werden. Unterlagen, die speziell zu ihnen angelegt wurden, dürfen überhaupt nicht mehr zugänglich gemacht werden. Wie immer, ist die Wahrheit konkret: Verschlossen sind nach dem Urteil nicht nur alle Dokumente über westdeutsche Politiker, von Konrad Adenauer bis Willy Brandt - einschließlich der Belege, wie die Stasi sie bekämpfte. Tabu sind in Zukunft auch die Akten über alle anderen prominenten Zeitgenossen, vom protestantischen Kirchenführer Otto Dibelius bis zum Schriftsteller Bert Brecht. Selbst die fatale Rolle von SED-Funktionären wie der Justizministerin Hilde Benjamin oder Volksbildungsministerin Margot Honecker kann nicht mehr anhand von Stasi-Akten rekonstruiert werden. Da sie nicht Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes waren, genießen auch sie nach dem Berliner Richterspruch das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der zehnjährige Aufarbeitungsprozess, der einer breiten Öffentlichkeit den menschenverachtenden Charakter der SED-Diktatur vor Augen führte, ist damit abrupt beendet worden. Zwar können auch in Zukunft die Akten von hauptamtlichen und Inoffiziellen Mitarbeitern eingesehen werden, doch gegen wen sich deren Tätigkeit richtete und mit wem die Stasi kooperierte, bleibt im Dunkeln. Es ist, als würde man ein Buch über die DDR schreiben, in dem ausschließlich Polizisten Erwähnung finden dürfen.

In der Praxis führt das Berliner Urteil zu bizarren Verzerrungen: Über die Schriftstellerin Christa Wolf wäre beispielsweise nur noch ihre schmale Akte als Inoffizielle Mitarbeiterin zugänglich, der umfangreiche Opfervorgang bliebe dagegen gesperrt. Dasselbe gilt für die zahllosen Bände über Herbert Wehner, die belegen, dass er nicht Täter, sondern Opfer der Staatssicherheit war - entgegen der vom einstigen Spionagechef Markus Wolf verbreiteten Legende. Die Folgen der richterlichen Entscheidung treffen einen ganzen Berufsstand: Etwa 1400 Antragsteller haben Einsicht in Akten zu Personen der Zeitgeschichte beantragt. Historiker, die die deutsch-deutschen Beziehungen untersuchen, Forscher, die sich seit Jahren mit der katholischen Kirche beschäftigen, Nachwuchswissenschaftler, die über die bildende Kunst in der SED-Diktatur promovieren - sie alle sind über Nacht von ihren Quellen abgeschnitten worden.

Unmittelbar betroffen von dem Urteil ist auch die Gauck-Behörde. Ihr wichtigster und zukunftsträchtigster Aufgabenbereich - die Aufarbeitung der DDR-Geschichte anhand der Akten ihrer Geheimpolizei - ist infrage gestellt. Überprüfungen auf eine Stasi-Tätigkeit sind nur noch bis zum Jahr 2006 möglich. Persönliche Akteneinsichten für Stasi-Opfer werden zwar nach wie vor in großer Zahl beantragt, doch auch hier ist - schon aus biologischen Gründen - ein Ende absehbar.

Dass die westlichen Eliten von Anfang an gegen die Öffnung der Stasi-Unterlagen waren, ist kein Geheimnis. Nur weil Bürgerrechtler 1990 die Stasi-Zentrale besetzten und einen Hungerstreik begannen, wurde die von der Volkskammer beschlossene Aktenöffnung überhaupt in den Einigungsvertrag übernommen. Zuvor war der komplette Archivbestand der für die Bundesrepublik zuständigen Spionageabteilung komplett vernichtet worden. Im Gegensatz zu dem jetzigen Urteil wurde bei den Beratungen über das Stasi-Unterlagen-Gesetz jedoch abgewogen zwischen der historischen Aufarbeitung und dem Schutz der Opfer. In zahllosen Anhörungen konnten Historiker und Aufarbeitungsinitiativen verdeutlichen, wie wichtig die Aktenöffnung für die Delegitimierung der SED-Diktatur ist.

Es ist verständlich, dass die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die Auswirkungen des Urteils auf den Kläger Helmut Kohl beschränken will. Würde sie sich dem Ultimatum von Otto Schily beugen, alle Akten über Personen der Zeitgeschichte zu sperren, verstieße sie gegen ihren Auftrag. Jetzt sind die Parteien gefordert, durch eine Präzisierung des Gesetzes die Aufarbeitung der Stasi auch in Zukunft zu sichern.

Der Autor ist Direktor der Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen

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