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| DIE ZEIT 15/.2001 |
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Augen zu und durch | |
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In Kohls Kanzleramt verschwanden drei Gigabyte Daten. Stimmt so nicht, sagen die Staatsanwälte und wollen die Ermittlungen einstellen Von Thomas Kleine-Brockhoff und Bruno Schirra Was später einmal als CDU-Affäre die Republik erschüttern wird, bewegt den Kanzleramtsminister Friedrich Bohl schon vier Jahre zuvor. Anfang 1996 landen auf seinem Schreibtisch bemerkenswerte Schriftstücke. Bohl erfährt, dass Augsburger Staatsanwälte gegen den eben zurückgetretenen Rüstungs-Staatssekretär Holger Pfahls ermitteln. Nicht wegen einer Lappalie, sondern wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Amt. 3,8 Millionen Mark soll Pfahls für seine Hilfe beim Export von Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien erhalten haben. Friedrich Bohl muss dieser Verdacht mächtig beunruhigt haben. Jedenfalls wirft er sofort die Maschinerie des Kanzleramtes an, um mehr zu erfahren. Am 15. Januar 1996 erhält er einen Bericht über die entscheidende Sitzung des Bundessicherheitsrates samt länglicher Zitate aus dem Protokoll. So wichtig ist Bohl die Sache, dass er sich sofort mit Helmut Kohl berät. Dasselbe Protokoll des Bundessicherheitsrates erbittet im folgenden Jahr die Augsburger Staatsanwaltschaft von Friedrich Bohl. Immerhin steht die Frage zur Klärung an, ob die Bundesregierung käuflich war. Friedrich Bohl schreibt: "Leider sehe ich mich nicht in der Lage, Ihrer Bitte zu entsprechen." Der Kanzleramtschef nennt Paragrafen, spricht von "ständiger Staatspraxis", auch von einer "verfassungsrechtlichen Wurzel" und erreicht schließlich den Höhepunkt seiner Argumentation: Solche "Niederschriften" unterlägen "der Geheimhaltung". Friedrich Bohl nutzt virtuos die Regeln, um die Staatsanwälte abzublocken. Wie Amtsakten zu behandeln sind, weiß er aus dem Effeff. Er weiß auch: Falscher Umgang damit kann gefährlich sein. Wer nämlich solche Schriftstücke "zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht", macht sich strafbar: Verwahrungsbruch. Vor wenigen Wochen erst ist die zitatenreiche Geheimniederschrift aus Bohls Büro in einem Aktenbestand gefunden worden, den dessen Besitzer ein "Privatarchiv" nennt. Dieser Mann heißt Friedrich Bohl und die Papiere (die der ZEIT jetzt vorliegen) lagern in der Konrad-Adenauer-Stiftung - zusammen mit weiteren Konvoluten von ähnlich privatem Charakter. Ist nun also der Verdacht erhärtet, Friedrich Bohl habe Verwahrungsbruch begangen? Der frühere Kanzleramtsminister wird Fragen zu beantworten haben, wenn er am Donnerstag vor dem Spenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages steht. Er wird, dazu gehört nicht viel Fantasie, jeden Vorwurf zurückweisen und dabei folgende Stichworte erwähnen: haltlose Anschuldigungen, Medienkampagne, tadellose Amtsführung, korrekte Amtsübergabe an die Nachfolgeregierung 1998. Das alles wird er mit großer Überzeugungskraft vortragen. Denn so viel ist trotz aller Indizien klar: Die Justiz will weder Bohl noch sonst wen belangen. Das Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Bonn wegen des gewaltigen Daten- und Aktenschwunds beim Regierungswechsel führt - gegen zwei ehemalige Beamte des Kanzleramts und gegen "unbekannt" - soll eingestellt werden, aller neuen Erkenntisse zum Trotz. Es bahnt sich damit der zweite große Sieg der Kohl-Getreuen an, nachdem schon der Vorwurf der Untreue gegen den Altkanzler niedergeschlagen ist. Die Bundeslöschtage, an denen zwei Drittel der Daten im Kanzleramt verschwanden und dazu klafterweise Akten, sind das Verbindungsglied im Affären-Bogen der Regierung Kohl. Die Tage vor dem Regierungswechsel 1998 müssen eine Orgie der Vernichtung potenzieller Beweismittel gewesen sein. Wie zufällig fehlt im Amt der größte Teil jener Akten, die den Verdacht der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme Kohls und seiner Getreuen erhellen könnte: Leuna, Fuchs-Panzer, Airbus, Eisenbahnerwohnungen. Dazu alle Kopien im Computer, das gesamte Such- und Findsystem der Datenverarbeitung. Die Arbeitsbereiche von Friedrich Bohl und Helmut Kohl wurden daten- und aktenrein übergeben. Diese Tilgung des staatlichen Gedächtnisses ist heimlich geschehen, sie ist gesetzeswidrig, und irgendjemand, der dazu die Autorität besaß, muss sie angeordnet haben. Das gilt bislang als gesichertes Wissen. Zusammengetragen hat es der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Er suchte im vergangenen Jahr, beauftragt von der neuen Regierung, nach Tätern im Beamtenapparat und befragte dazu 79 Beamte (ZEIT Nr. 20/00). Seit Juli 2000 liegt Hirschs Bericht der Staatsanwaltschaft Bonn vor. Er liefert Dutzende von Ermittlungsansätzen. Spuren, die Burkhard Hirsch selbst nicht verfolgen durfte. Das war der Geburtsfehler seines Auftrages. Denn niemals ist er "Sonderermittler" gewesen, wie es in der Öffentlichkeit hieß, sondern ein "Ermittlungsführer" mit begrenzten Kompetenzen. Nur "Vor-Ermittlungen" nach der Bundesdisziplinarordnung sollte er führen. Einige Beamte erschienen gar nicht erst zum Gespräch, sie schickten gedrechselte Erklärungen. Vor allem aber reichte Hirschs Kompetenz nicht bis zur Führung des Kanzleramtes. Für Minister gilt das Ministergesetz, nicht die Bundesdisziplinarordnung. Eine schöne Aufgabe also für einen Staatsanwalt, anzufangen, wo Hirsch aufhörte; nachzufragen bei jenen Männern, unter deren Augen drei Gigabyte Daten verschwanden und körbeweise Akten; aufzuklären, was all die Absprachen, Schutzbehauptungen und Lügen der Spitzenbeamten vernebeln. Was also hat die Staatsanwaltschaft Bonn seit Juli 2000 unternommen? Die Antwort lautet: Nichts! Sie hat nach Informationen der ZEIT keine Zeugen vernommen, keine Spitzenbeamten, keine Spitzenpolitiker, schon gar nicht das ehemalige Führungsgespann im Amt. Sie hat nicht verschwundene Akten suchen lassen. Sie hat gar nicht ermittelt. Statts Hirschs Befragungen zum Ausgangspunkt von Nachforschungen zu machen, wurden sie zum Endpunkt. Wer sich nicht schlau macht, kann trotzdem eine Meinung haben. Die hat die Staatsanwaltschaft Bonn auf 104 Seiten niedergelegt. Mit ihrem Schriftsatz stellen die Staatsanwälte alles infrage, was bisher als belegt gilt. Sie bezweifeln, dass es überhaupt eine zentrale Löschung von zwei Dritteln aller Daten gab. Eine Vermutung sei das, mehr nicht. Das Ausmaß der Löschungen sei unklar. Die Daten, entsprechend etwa 1,3 Millionen Blatt Papier, könnten auch aus Versehen verschwunden sein. Von Vorsatz sei jedenfalls nicht auszugehen. Und für einen Zusammenhang zwischen Datenlöschungen und Aktenschwund gebe es keine Hinweise. Nun hat sich Burkhard Hirsch das alles ja nicht ausgedacht. Seine Befragungen beruhen auf einem technischen Gutachten, das die zentrale und willentliche Löschung der Daten nachgewiesen hat. Die Expertise stammt nicht von irgendwem, sondern vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Was also hat die Staatsanwaltschaft getan, um dieses Gutachten zu erschüttern? Die Antwort lautet: Nichts! Sie hat keine anderen Experten beauftragt und keinerlei neue Erkenntnisse gewonnen. Sie glaubt es einfach nicht und hebelt mit juristischen Erwägungen technische Erkenntnise aus. Auf Seite 104 des Vermerks steht folgerichtig der Vorschlag, das Verfahren nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung einzustellen: Kein hinreichender Tatverdacht. Was muss geschehen, damit ein Staatsanwalt ermittelt? Welche Justizposse wird hier eigentlich gegeben? Wer führt da die Feder? Was muss eigentlich geschehen, damit ein Staatsanwalt zu ermitteln beginnt? Ist es in diesem Land besser, nicht nachzufragen, wenn der Tatort zufällig das Kanzleramt ist? In diesem Trauerspiel des Rechtsstaats scheint absehbar, dass sich Helmut Kohl am Ende mit seiner Lesart der Dinge durchsetzen wird: alles Verleumdung, alles Kampagne des politischen Gegners. Und der große Buhmann könnte Burkhard Hirsch heißen, jener Mann, dessen Gerechtigkeitssinn und dessen Ermittlungseifer manchem Einflussreichen nicht gefiel. Erst vor wenigen Wochen ist die letzte von Hirsch angeregte Suchaktion zu Ende gegangen. Das Ergebnis jener Stichprobe in Friedrich Bohls "Privatarchiv" hat die Öffentlichkeit im Überdruss der Affären-Details kaum mehr zur Kenntnis genommen. Erwartungsgemäß zeigte Bohl den Besuchern keines der vermissten Dokumente über Leuna, Airbus, Fuchs-Panzer, Eisenbahnerwohnungen. Aber mysteriöse Hinweise auf die Affäre finden sich zuhauf. Zum Beispiel ein Bündel mit Briefen Brigitte Baumeisters. Nicht wie eine CDU-Schatzmeisterin schreibt sie, nicht wie eine Abgeordnete, sondern wie eine Lobbyistin des Thyssen-Konzerns. Immer wieder will sie den "lieben Fritz" und auch den "sehr geehrten Herrn Bundeskanzler" für die Genehmigung von Rüstungsexporten der Firma Thyssen erwärmen. Immer sind die Argumente dieselben (die "Arbeitsplatzsicherung", die schwachen "Wachstumskräfte"). Immer sind es ganz ungefährliche Waffen ("non-offensive Systeme", "an der untersten Grenze von defensiv eingestuft"). Immer soll es in Spannungsgebiete gehen, zum Beispiel nach Taiwan, das nach Baumeisters Wunsch 1000 Fuchs-Panzer erhalten soll. Friedrich Bohl tut, wie er von der Kassendame der Partei geheißen wird. Er fragt bei Klaus Kinkel um die Taiwan-Genehmigungen an. Der Außenminister weist die Anfrage brüsk ab: "Es handelt sich (...) um Kriegswaffen. (...) Die Lage ist eindeutig." Warum ruhen Amtsakten im Keller der Adenauer-Stiftung? Natürlich möchte man gerne wissen, was den unionseigenen Verein der Thyssen-Freunde aus Brigitte Baumeister, Agnes Hürland-Büning, Friedrich Bohl und Holger Pfahls zusammenhielt. Ob es nur ein Zufall ist, dass sich da zwei Verteidigungs-Staatssekretäre, ein Kanzleramtschef und eine CDU-Schatzmeisterin so rastlos für eine einzelne Firma einsetzten. Aber das ist eine neue Geschichte. Denoch bleiben viele Fragen. Zum Beispiel, warum solche (als "Verschlusssache" gestempelten) Amtsakten in einem Keller der Konrad-Adenauer-Stiftung liegen? Friedrich Bohls Anwalt sagt zunächst, es handele sich um ein "persönliches Archiv", will dann aber folgende Formulierung in der Zeitung lesen: "ein zu persönlichen Zwecken angelegtes Archiv ohne dienstlichen Charakter". In der Konrad-Adenauer-Stiftung ruht ein "Privatarchiv" Helmut Kohls, bestehend aus mehreren hundert Ordnern, ein "Privatarchiv" Friedrich Bohl, bestehend aus 70 bis 80 Ordnern. 25 davon haben Burkhard Hirsch und seine Helfer gesehen. Augenzeugen sagen, die ausgewählten Konvolute seien "in sich lückenhaft". Aber das alles interessiert in Deutschland, siehe oben, keinen Staatsanwalt. |
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