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| DIE ZEIT 17/2001 |
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Deutschlands untertänige Justiz | |
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Die Kohl-Affäre: Die Bürger sollten sich schriftlich beim Generalstaatsanwalt in Köln beschweren Von Wilhelm Hennis Täusche ich mich nicht, so hat aus der ursprünglichen Regierungsmannschaft Gerhard Schröders nur Michael Naumann seine Eindrücke vom Zustand des Kanzleramtes bei der Amtsübergabe von Kohl an Schröder im Oktober 1998 öffentlich festgehalten (Aktenloser Übergang, ZEIT Nr. 28/00). "Besen-, fakten- und aktenrein" habe ihm Anton Pfeifer, unter Kohl für Kulturangelegenheiten zuständiger Staatsminister, sein Büro übergeben: "blitzblank, gähnend leer, ein Inbegriff abgerissener Kontinuität". Alle Dateien im Bürocomputer waren gelöscht! Burkhard Hirsch, der vom Chef des Bundeskanzleramtes eingesetzte "Sonderermittler", drückte die Stimmung, die vor Einzug der Schröder-Truppe im Kanzleramt geherrscht haben muss, noch drastischer aus: "Als ob die Russen kämen." Gemäß Kohls Grundprinzip des Handelns war das Bundeskanzleramt unter ihm auf absolute persönliche Loyalität aufgebaut. Da niemand ihm hineinreden konnte und die hohen Beamten nicht nach Gesetz und Beamteneid Berater, sondern zu persönlicher Treue verpflichtete Mitverschworene zu sein hatten, konnte ein persönliches Regiment, das ihn über alles moderne Amtsrecht stellte, zur obersten Maxime werden - so wie sein Ehrenwort bis heute vor Gesetz und Verfassung regiert. Ich bin nicht der Meinung, dass es in anderen deutschen Staatskanzleien völlig anders zugeht als zu Kohls Zeiten im Bundeskanzleramt. Filz, Nepotismus, Seilschaften, Vorrang der politischen Loyalität vor den kalten Regeln des Beamtenrechts gibt es überall - hier mehr, da etwas weniger. Als Horst Ehmke 1969 Chef des Bundeskanzleramtes unter Willy Brandt wurde, hätte er ja auch am liebsten gleich "zur Maschinenpistole" gegriffen, bis er verstand, welch hervorragendes und loyales Instrument, geprägt in der Ära Globke, er mit diesem Amt übernommen hatte. Der Versuch, all die Ungereimtheiten, dubiosen Vermischungen von Privatem und Öffentlichem, die durch die Stichworte Spendenskandal, Aktenklau und Datenlöschung umschrieben sind, mit den Mitteln der Politik (Auseinandersetzung im Bundestag, Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden) aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden, dürften als gescheitert angesehen werden. Der Bürger, den dies anwidert, setzt seine letzte Hoffnung auf die letzte Instanz in der Reihenfolge der drei Gewalten: die Justiz. Wie man seit Montesquieu weiß, ist sie "in gewisser Hinsicht ein Nichts". Die Gerichte, der Idee nach unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen, sollen Distanz gerade gegenüber den legitimerweise parteidemokratisch bestimmten beiden ersten Gewalten, Regierung und Parlament, bewahren. Wie kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. Die beruflichen Aussichten des couragierten beziehungsweise einfach seine Pflicht erfüllenden Augsburger Staatsanwaltes Winfried Maier können kaum als Ermutigung für pflichtgemäßes Handeln der Justiz gegen Unrecht - von wem immer es ausgeht, also ohne Ansehen der Person - wahrgenommen worden sein. Mit denen "da oben" legt man sich besser nicht an, die Beförderungschancen liegen in ihrer Hand. So beginnt die Unfreiheit überall: Es ist besser, sich einem Mächtigen, einem Patron anzudienen, wenigstens seiner Partei anzugehören. Anders kann man sich den Ausgang des Bonner Verfahrens gegen Helmut Kohl wegen Untreue nicht erklären. Begangen gegen seine eigene Partei, abgetan durch eine "Auflage" von 300 000 Mark, aber ansonsten ohne den geringsten Klacks auf seiner vom Gericht bescheinigten blütenweißen Weste. Der Beschluss der Bonner Wirtschaftsstrafkammer, die der Empfehlung der Staatsanwaltschaft folgte, enthält eine krause Logik. Ein geschätzter Kollege sagte zu mir, ich setzte als gelernter Jurist zu sehr auf die Instrumente der Justiz. Die Kontrollmechanismen der Politik seien hier zuständig, obwohl er doch aus der größeren Berliner Nähe gesehen haben muss, wie kläglich sie versagt haben. Zudem: Ein politisches Verfahren war auch jenes in Bonn - eine Berichtssache, der die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft in Köln (Herr Coenen wird doch wohl das richtige Parteibuch haben) und der Justizminster des Landes Nordrhein-Westfalen zustimmen mussten. Die SPD ist also in die Erledigung des ingeniös eingefädelten Verfahrens gegen Helmut Kohl wegen Untreue knallhart eingebunden. Bei Lage des Falles wäre es doch - von allen parteilichen Gesichtspunkten abgesehen - bei jedem kleinen Fisch für die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft selbstverständlich gewesen, die Bonner aufzufordern, zumindest zu ermitteln und gegebenenfalls auch Klage zu erheben. Das neue Verfahren - Stichwort Aktenklau und Datenlöschung - über die Umstände der Amtsübergabe von Kohl auf Schröder ist aber viel gravierender. Selbst wenn es hier letztlich auch um Personen gehen wird: Kohl, Bohl, Roll - so geht es doch um viel mehr. Dieses neue Verfahren - wenn es denn je zu ihm kommt - stellt den von unseren Verfassungspatrioten so hoch gerühmten freiheitlichen Rechtsstaat nach allen Richtungen hin auf den Prüfstand. Alle rechtlichen Regelungen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, die ganze politische Mechanik einer parteienstaatlichen Demokratie, kommen im Verfahren um Aktenklau und Datenlöschung mit ins Spiel. Wenn die Spiegel-Affäre von 1962 als größter erinnerungswürdiger Skandal der Bundesrepublik gilt, so war er im Vergleich dazu eine Bagatelle. Strauß hatte den Bundestag belogen. "Na und?", ist man geneigt zu sagen. Im Übrigen wurde der damalige Fall ordentlich abgearbeitet: politisch durch die Rücktritte von Strauß und dem damaligen Justizminister Stammberger, juristisch in Karlsruhe. Adenauer wurde gezwungen, im nächsten Jahr in Rente zu gehen. Wie jeder weiß, genießen die im engeren Sinn politischen Institutionen kein besonderes Ansehen, abzulesen am Mitgliederschwund der Parteien und an allgemeiner Wahlunlust. Die Justiz, mit dem sich enorm überschätzenden Karlsruher Gericht als Tafelaufsatz, konnte sich aus dem allgemeinen Politikverdruss bisher noch heraushalten. Allerdings: Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, könnte sie bald am blamiertesten dastehen - das letzte Opfer von Helmut Kohls persönlichem, alle institutionelle Ordnung gering schätzendem Regiment. An dieser Stelle ist "einzuräumen" - ein beliebter Juristenbegriff -, dass es alle Staaten, die aus konstitutionellen Monarchien hervorgegangen sind, schwer haben, die Amtspflichten eines Ministers von dem zu trennen, was als Privat- oder Parteiangelegenheit anzusehen ist. Wie leicht es sich Herr Bohl bei Zusammenstellung seines "Privatarchivs" gemacht hat, ist auf der Internet-Seite der ZEIT zu besichtigen. Bis zum Jahre 1930 wurden die Minister in Deutschland wie normale Beamte angesehen. Erst das Reichsministergesetz gestaltete das Minister- und natürlich auch das Kanzleramt zu einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art. Dem ist das Bundesministergesetz von 1953 gefolgt, aber natürlich enthält es keine Vorschriften darüber - wie sollten sie wohl aussehen? -, was weiterzugebende amtliche Drucksachen, Daten und so weiter sind und was als Privat- oder Parteikorrespondenz anzusehen ist. Natürlich durfte Anton Pfeifer, Naumanns Vorgänger, den Briefwechsel mit seinem Wahlkreis an sich nehmen. Auch das Bundesarchivgesetz, nach dem alles amtliche Schriftgut, wenn es nicht mehr zur Erledigung der laufenden Geschäfte gebraucht wird, archiviert und in der Regel für 30 Jahre unter Verschluss zu nehmen ist, enthält keine Anhaltspunkte, um Privates und Amtliches sauber zu scheiden. Als einfachste Regel dürfte gelten, dass nichts in ein "Privatarchiv" oder wie immer man es nennt, abwandern darf, was zur Weiterführung der amtlichen Geschäfte unentbehrlich ist. Jeder neu gewählte Bundestag fängt von vorne an. Das gilt aber nicht für die Regierung. Ihre Geschäfte sind ohne Unterbrechung weiterzuführen, der abgehende Minister muss in der Regel die Geschäfte bis zum Antritt des Nachfolgers weiterführen. Im Falle Kohl lief die Geschäftsführung der letzten Amtstage ungewöhnlich klandestin ab: Als ein späterer Spitzenbeamter im Kanzleramt sein zukünftiges Büro betrat, traf er auf eine Dame, die einen Reißwolf mit Akten fütterte. Auf seine Frage, was sie dort mache, antwortete sie schnippisch: "Das sehen Sie doch." Wie in den vergangenen Wochen allgemein bekannt geworden, beabsichtigt die für die Ermittlung wegen Aktenschwunds und Datenlöschung im Kanzleramt bei Übergabe von Kohl zu Schröder wieder zuständige Bonner Staatsanwaltschaft, von einer Klage abzusehen: Kein "genügender Anlass". Private Anzeigen wurden im Januar 2000 zunächst gegen Unbekannt erstattet; der Chef des Bundeskanzleramtes hat dann im Juni vergangenen Jahres gegen zwei namentlich genannte frühere Beamte des Amtes Anzeige wegen Datenveränderung beziehungsweise Computersabotage erstattet, was nur auf Antrag verfolgt wird, es sei denn, und hier wird es pikant, dass die Strafverfolgungsbehörde "wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält". Natürlich hätte die Bonner Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall - wegen des doch völlig eindeutigen "besonderen öffentlichen Interesses" - von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen müssen! Der Chef des Bundeskanzleramtes war sich aber wohl nicht sicher, ob die Bonner das auch so sehen würden, und so zeigte er an, hoffentlich fristgerecht. Denn wegen der viel gravierenderen Vorwürfe des Verwahrungsbruchs und nach meiner Meinung auch der Urkundenunterdrückung wurde vom Kanzleramt nie eine Anzeige erstattet. Es verließ sich - aus Biedersinn oder Absicht? - auf die Ermittlungspflicht der Justiz, das so genannte Legalitätsprinzip. Auch hat es nie durch einen kompetenten Juristen den juristisch bedeutsamen Charakter der zu untersuchenden Vorwürfe, die schließlich die Grundlagen geordneter Staatlichkeit betreffen, der Staatsanwaltschaft vorgehalten. Alles, was sie der Staatsanwaltschaft quasi als Beweisschrift vorgelegt hat, ist der Bericht des FDP-Politikers Burkhard Hirsch, der vom Chef des Kanzleramtes "mit Vorermittlungen" beauftragt worden war. Dieser Bericht, inzwischen auch im Internet zu lesen, beschränkt sich auf rein faktische Feststellungen, er enthält sich jeder juristischen Bewertung, ein Fehler, der nicht Hirsch anzulasten ist, sondern dem Kanzleramt, das der Staatsanwaltschaft doch selbstverständlich seine juristische Bewertung hätte zukommen lassen müssen. Die wichtigsten Fakten waren ja vom ersten Tag der Amtsübernahme an deutlich. Aber Kanzleramtschef Bodo Hombach sah nichts, tat nichts. Auch Gerhard Schröder gab die Rolle der "drei Affen": nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt. Minima non curat praetor: Kleinigkeiten genieren die Großen (untereinander) nicht. Aber sind es denn Kleinigkeiten? Wenn ich, um doch eine persönliche Anmerkung zu machen, inzwischen einer der Ältesten meines Faches bin, der die Entwicklung der Bundesrepublik von Anfang an, oft in großer Nähe zur Politik, aber immer in Wahrung der Distanz des Wissenschaftlers, mit Zuneigung und Sorge habe verfolgen können, so bin ich es eigentlich ein wenig leid, fast allein auf weiter Flur mich unabhängig zu ihrer Enwicklung zu äußern. Warum schweigen all die anderen? Wieso gibt es keinen Aufschrei gegen die Absicht der Bonner Staatsanwaltschaft, von einer Klageerhebung abzusehen. Warum stellt sich Gerhard Schröder nicht vor den infam angegriffenen Burkhard Hirsch? Eine Wochenzeitung ist der falsche Platz, um vorzuführen, was an Hirschs Vorwürfen juristisch alles dran ist. Es betrifft die Grundfesten jeder geordneten Staatlichkeit. Der Bericht hat nur die befremdliche Nähe zwischen Wirtschaft und Politik moniert, die Hirsch bei seinen Recherchen aufgefallen ist. Mit penibler Sorgfalt suchen das Grundgesetz (Artikel 66), das Bundesministergesetz und die Geschäftsordnung der Bundesregierung das Distanzgebot zwischen Amt und privaten Interessen so deutlich wie möglich zu markieren. Der Sinn der Strafvorschrift über den Verwahrungsbruch - und daran muss man beim Aktenschwund ja in erster Linie denken - besteht schon nach dem Urteil des BGH aus dem Jahre 1953 darin, "das Vertrauen in die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Gegenständen, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts im Besitz des Staates befinden, zu sichern". Peanuts? Und die Datenvernichtung? Ganz perfektionistisch zählen die Strafrechtsparagrafen die denkbaren Variationen des Deliktes auf. Auf diese Weise solle "jegliche Lücke vermieden und ein umfassender Schutz vor Beeinträchtigungen erreicht werden". Kennen die Staatsanwälte eigentlich die Kommentare nicht? Wie kommen sie auf die Idee, die "unterdrückten" Daten müssten "beweiserheblichen" Charakter haben? In jedem Kommentar steht das Gegenteil. Urkundenunterdrückung setzt voraus, dass man dem Beschuldigten die "Absicht" nachweisen kann, einem anderen "Nachteil zuzufügen". Jeder Jurist weiß, dass ein solcher Nachweis immer schwer zu führen ist. Das gilt wohl besonders dann, wenn man es mit solchen Biedermännern wie Kohl und Bohl zu tun hat. Aber war die Absicht, es der neuen Mannschaft unter Gerhard Schröder so schwer wie möglich zu machen, denn nicht evident? Man muss sie wohl zum Jagen tragen. Kennen wir Deutsche eigentlich unsere Rechte? Was es mit dem Petitionsrecht im Grundgesetz auf sich hat, wird sich wohl selbst bei den bescheidenen Versuchen, politische Bildung zu verbreiten, herumgesprochen haben. Aber in der Regel nur zur Hälfte: Bekannt ist nur das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente zu wenden. Aber dieses Recht besteht auch gegenüber jeder zuständigen Stelle. Für eine Beschwerde wegen offenbar mangelhafter Ermittlungen im Verfahren gegen Helmut Kohl und im Verfahren wegen der Vorgänge im Bundeskanzleramt ist die für eine Beschwerde zuständige Stelle der: Generalstaatsanwalt zu Köln, Reichensperger Platz 1, 50617 Köln. Ich werde mich bei ihm unter Beifügung dieses Aufsatzes wegen mangelhafter Ermittlungstätigkeit der ihm nachgeordneten Bonner Staatsanwaltschaft beschweren. Jeder Beschwerdeführer nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat ein Recht auf Prüfung seiner Beschwerde und auf einen Bescheid. Wer sich meiner Beschwerde glaubt anschließen zu können, müsste nur die Seiten dieses Essays entnehmen, in einen Umschlag tun und unter Angabe von Namen und Anschrift hinzufügen, dass er sich meiner Beschwerde anschließt. Zur Feier des Preußenjahres auch im Rheinland. Wilhelm Hennis ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft
an der Universität Freiburg im Breisgau. Der 1923 geborene Hennis
galt als einer der scharfsinnigsten Parteienkenner und -kritiker der
Bundesrepublik |
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