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| DIE ZEIT 25/2001 |
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Kohl bleibt frei | |
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Doch der Fall ist unerledigt Von Wilhelm Hennis Das beim Bonner Landgericht anhängig gewesene Verfahren gegen Helmut Kohl wegen Untreue ist abgeschlossen. Der ehemalige Bundeskanzler hat 300.000 Mark bezahlt und ist damit der "Auflage" des Gerichts nachgekommen. Wie hoch die Anwaltskosten wohl sein werden? Mit seinem Beschluss hat das Gericht zugleich festgehalten - nur über diese Brücke konnte es zur Einstellung kommen -, dass ein "öffentliches Interesse" an der weiteren Verfolgung des Falles nicht mehr besteht. Nun, vielleicht ist diese Erledigung für das Ansehen der Justiz sogar besser als der bei diesem Gericht sonst zu erwarten gewesene Freispruch. Gleichwohl bleibt aufzuklären, wie es zu diesem Beschluss kommen konnte. Denn Kohl blieb erspart, was jeder Sparkassenangestellte oder Vereinssekretär bei der Beschuldigung der Untreue durchmachen muss: nämlich sich in einem Verhör, der Eingangsstufe für jedes peinliche Verfahren, vor einem Ermittlungsrichter zu den ihm gemachten Vorwürfen zu äußern. Die Unterschiede zwischen den Großen und den Kleinen fangen eben nicht erst beim Hängen an. Es liegt - so muss es scheinen - wohl auch am Geld, ob sich jemand der Peinlichkeit eines Verhörs stellen muss. Mag eine solche Gerichtspraxis bei notorischen Umweltsündern durchgehen, man gewöhnt sich ja an vieles - einer Person jedoch, die über Jahrzehnte hohe und höchste Ämter dieser Republik bekleidet hat, steht ein solches Schweigeprivileg nicht zu. Die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, bei der inzwischen weit über 10 000 Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde in dieser Sache wie in der Sache der verschwundenen Kanzleramtsakten eingereicht haben, bleibt aufgefordert, sich ohne Verzug mit diesen Beschwerden zu befassen. Wilhelm Hennis ist einer der Großen der deutschen Politikwissenschaft.
In der ZEIT Nr. 17/2001 rief er die Leser zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde
wg. Kohl auf |
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