StaatshehlereiEnteignung
Presse
Süddeutsche Zeitung , 17.08.00
Vorsätzlich sinnentstellende Auslassungen

BRIEFE AN DIE SZ Donnerstag, 17. August 2000 Bayern Seite 13 / Deutschland Seite 13 / München Seite 13

Die Privatakten des Dr. Bohl / SZ vom 25. Juli

Gregor von Martin, München

Der mutmaßlichen Urkundenunterdrückung, die Heribert Prantl kommentiert, hat sich der ehemalige Kanzleramtsminister Friedlich Bohl nicht erst mit der „Aktensäuberung“ beim Regierungswechsel schuldig gemacht, sondern schon zu Amtszeiten. Dies betraf vor allem auch Vorgänge bei der Operation „Staatsbeute“ aus den Enteignungen 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Zwar hatte eine von Bohl geleitete „Expertengruppe“ schon Ende Februar 1990 beschlossen, dass Enteignungen von Großgrundbesitz, Großindustrie und Bodenschätzen vor 1949 aufrecht erhalten und die früheren Eigentümer nicht entschädigt werden sollen; es wurde aber rasch klar, dass eine Stichtagsregelung auch „Arisierungen“ erfassen würde und daher außenpolitisch nicht durchzustehen wäre.

Also betrieb man Urkundenunterdrückung durch sinnentstellende Auslassungen bei der Zitierung russischer Positionspapiere, um eine sowjetische „Vorbedingung“ für die Herstellung der deutschen Einheit zu fingieren. So etwa bei der Zitierung der Tass-Erkärung vom 27. März 1990: Verschwiegen wurde, dass die sowjetische Seite eingangs klarstellte, worum es ihr im Kern ging: dass die seinerzeitige Bestrafung der Kriegsschuldigen nicht für grundsätzlich illegitim erklärt werden sollte. Gezielt unterdrückt wurde auch, dass die russische Erklärung ausdrücklich von Beschlagnahmung sprach, nicht von Enteignung. Stattdessen erhielten zwei Mitglieder der Bohlschen „Expertengruppe“ den Auftrag, in der Neuen Juristischen Wochenschrift (6/1991) zu schreiben: „Die sowjetische Haltung führt – leider – zu der Konsequenz, dass Schuldige und Unschuldige im Sinne der alliierten Vorschriften über die Bestrafung von NS- und Kriegsverbrechern letztlich in diesem Punkt (Nichtrückgängigmachung der Enteignung) gleich behandelt werden müssen. “ Das ist bis heute eine ungeheuerliche Behauptung: Ein souveräner Staat müsse „leider“ unschuldige eigene Staatsbürger wie schuldige behandeln.

Damit nicht genug: Um die im Kern wahrheitsgetreue Aussage des Staatssekretärs Dieter Kastrup vor dem Bundesverfassungsgericht („Es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung, welcher Art auch immer, der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Sowjetunion“) zu überspielen, wurden vom Kanzleramt unter Umgehung des Auswärtigen Amtes Moskauer Verlautbarungen bestellt, welche in Bonn vorformuliert wurden, etwa eine Verlautbarung des russischen Außenministers vom 5. März 1998. Diese bestellten Verlautbarungen – welche absonderlicherweise Termini enthielten, die ansonsten nur im deutschen, nicht aber im russischen juristischen Sprachgebrauch verwendet werden – wurden dann wieder selektiv zitiert, um eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung schuldiger und unschuldiger deutscher Staatsbürger zu insinuieren. Das gleiche Ziel verfolgte eine von Bohl an die Presse verteilte „Chronologie“ der Vorgänge des Jahres 1990 – eine Spottgeburt, welche die historischen Fakten durch höchst selektive Behandung der Wahrheit auf den Kopf stellte.

Bei diesem Intrigenspiel übersah Bohl allerdings, dass er völkerrechtlich Unmögliches behauptete: Die Selbstverpflichtung eines souveränen Staates gegenüber einem (vorgeblichen) Erpresserstaat, unschuldige eigene Staatsbürger wie schuldige zu behandeln, wäre völkerrechtlich nichtig. Bei der Verbreitung von Unwahrheiten verlor Bohl ohnehin den Überblick über grundlegende Kriterien der Glaubwürdigkeit. So behauptete er (übrigens wortgleich mit einem kürzlich verbreiteten Schreiben Angela Merkels; irgendwo findet sich also doch noch die eine oder andere Datei): „Zu erinnern ist auch daran, dass die bundesdeutsche Seite damals in der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen nur den Begriff Ausgleichsleistungen, nicht aber Entschädigungen durchsetzen konnte. “ Eine besonders kurzbeinige Lüge, denn Wolfgang Schäuble rühmt sich, diese Begriffsänderung aus fiskalischen Gründen durchgesetzt zu haben. Aber vielleicht rechnet Bohl Schäuble einfachheitshalber nicht zur „bundesdeutschen Seite“.

Sollten sich doch noch „Privatakten des Dr. Bohl“ auffinden oder entsprechende Dateien rekonstruieren lassen, so dürfte zumindest der passionierte Krimifreund viel Freude an ihnen haben.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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