| Presse |
| Süddeutsche Zeitung , 27.02.01 |
| Fraktionen berufen Sonderermittler bei politischen Affären | |
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Beauftragter soll als eine Art Staatsanwalt Beweismaterial beschaffen und bewerten / 10 000 Euro Ordnungsgeld / Von Heribert Prantl München Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte steht ein Gesetz über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse vor der Verabschiedung: Nach acht vergeblichen Anläufen und 24 Jahre nach dem ersten Gesetzentwurf haben sich die Fachleute der Fraktionen nun auf einen Gesetzestext geeinigt. Der Entwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, datiert vom 19. Februar und sieht unter anderem die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten vor. Er soll Beweismaterial beschaffen, sichten und, wie es in der Begründung heißt, die Sachverhalte in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht aufarbeiten. Es handelt sich beim Ermittlungsbeauftragten um eine Art Staatsanwalt. Auf der Basis seiner soliden Vorermittlung, so steht in der Begründung, soll der Ausschuss künftig seine Beweisaufnahme gezielter und zügiger durchführen. Die Einsetzung dieses Sonderermittlers kann von einem Viertel der Ausschussmitglieder erzwungen werden, die konkrete Person braucht indes eine Zweidrittelmehrheit. Kommt die nicht zu Stande, wird der Ermittler vom Ausschussvorsitzenden im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter und im Benehmen mit den Partei-Obleuten benannt. Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass eine bei allen Fraktionen geachtete und abgeklärte Persönlichkeit ausgewählt wird, die das Amt nicht zur eigenen öffentlichen Profilierung missbraucht gedacht ist wohl an einen erfahrenen Ex-Parlamentarier mit reicher juristischer und exekutiver Erfahrung. Um zu verhindern, dass der Beauftragte sich zu einem deutschen Kenneth Starr entwickelt (der als Sonderermittler das Verfahren gegen US-Präsident Bill Clinton in der Lewinsky-Affäre sehr medienwirksam geführt hat), wird ihm ein Sprechverbot auferlegt: Im Verkehr nach außen hat der Ermittlungsbeauftragte die gebührende Zurückhaltung zu wahren; öffentliche Erklärungen gibt er nicht ab, heißt es im Gesetzentwurf. Verglichen mit der bisherigen Ausschuss-Praxis (die zum einen auf der Strafprozessordnung, zum anderen auf vereinbarten parlamentarischen Regeln fußt) wird das rechtliche Instrumentarium , das ihm zu Gebote steht, geschärft und seine Anwendung erleichtert. Künftig können gegen Zeugen, die nicht erscheinen oder die sich zu Unrecht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, mehrfach Ordnungsgelder von jeweils 10 000 Euro verhängt werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 1000 Mark. Zuständig für Streitigkeiten über Ordnungsgeld und -haft ist nicht mehr die unterste Instanz (der Amtsrichter), sondern die oberste, der Bundesgerichtshof. So soll vermieden werden, dass sich die Sache verzögert. In bestimmten Fällen soll sogar sofort das Bundesverfassungsgericht entscheiden wenn im Ausschuss ein Beweisantrag abgelehnt worden ist und ein Viertel der Mitglieder dagegen klagt. Das Gesetz kann laut Experten der SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Neuerungen gelten nicht mehr für bereits tagende Ausschüsse, also nicht für den Kohl-Untersuchungsausschuss. |
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Quelle: Süddeutsche Zeitung |
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