Presse
Der Spiegel, 23.01.2004
Stolpe überrascht, de Maizière für neues Gesetz

 

Wirbel um das EU-Urteil für die Opfer der DDR-Bodenreform: Der für den Aufbau Ost zuständige Minister Stolpe hat nicht damit gerechnet, der letzte Ministerpräsident der real existierenden sozialistischen Republik fordert eine Gesetzeskorrektur, das Landwirtschaftsministerium will den Ländern mögliche Entschädigungen aufdrücken.


Dresden - Es kommt immer anders, als man denkt. SPD-Politiker und Verkehrsminister Manfred Stolpe sagte der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung": "Die Entscheidung kam für alle überraschend." Die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform hätten in der Vergangenheit mehrfach der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standgehalten.
Stolpe kündigte an, jetzt die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen zu prüfen. Bundesregierung und die Verantwortlichen in den neuen Ländern seien gefordert, "unverzüglich über das weitere Vorgehen zu beraten".

Lothar de Maizière forderte vom Gesetzgeber eine Korrektur der Enteignungen von Neubauern-Erben. "Ein Rückabwicklungsgesetz wäre die sauberste Lösung", sagte de Maiziere der "Sächsischen Zeitung".
Dabei sollte sehr großzügig verfahren und Rückgabe wie Entschädigung möglich gemacht werden.

Er empfahl Neubauern-Erben, die ihre Land verloren haben, fristgerecht innerhalb eines Monats frühere Verzichtserklärungen anzufechten. "Schließlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste", sagte er.


Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Enteignungen nach der Wiedervereinigung wird intensiv über Entschädigungen diskutiert. Nach Ansicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums hätten die Länder eine Entschädigungsleistung zu tragen. Agrar-Staatssekretär Gerald Thalheim (SPD) nannte die Straßburger Entscheidung erstaunlich. Schließlich sei die deutsche Regelung vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt worden, sagte er der "Leipziger Volkszeitung".

Der Straßburger Gerichtshof hatte gestern entschieden, die Enteignung von 70 000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung habe gegen die Menschenrechte verstoßen. Auf den deutschen Staat könnten nun Kosten in Milliardenhöhe zukommen, wenn das Urteil auch in letzter Instanz bestätigt wird: Zehntausende Grundstückserben ehemaliger DDR-Bauern könnten dann mit einer Entschädigung rechnen.

spiegel.online



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