Presse
Der Spiegel, 23.01.2004
URTEIL ZU ENTEIGNUNGEN Gezerre um die Finanzierung

Das Urteil über Enteignungen in Ostdeutschland hat einen Debatte über die Finanzierung der Entschädigungen ausgelöst. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer will die weithin erwarteten Milliardenzahlungen auf Bund und Länder verteilen. Klägeranwältin Grün erklärte dagegen, die genannte Größenordnung der Summe sei viel zu hoch.


Berlin/Straßburg - Die Anwältin der Erben ehemaliger DDR-Bauern, Beate Grün, rechnet nicht mit einem Widerspruch der Bundesregierung. Sie sagte heute im Inforadio Berlin-Brandenburg, dass die juristischen Hürden dafür sehr hoch seien. Außerdem laufe der Bund Gefahr, sich zu blamieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte gestern entschieden, die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung habe gegen die Menschenrechte verstoßen. Befürchtungen von Bund und Ländern, dass nun mit Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe zu rechnen sei, wies Grün zurück.
"Ich glaube, das ist ein Missverständnis mit der Entschädigung. Es handelt sich ja um die Individualbeschwerden von insgesamt fünf Klägern, und die Konvention sieht vor, dass der einzelne Beschwerdeführer eine Entschädigung bekommt." Und darüber sei noch gar nicht entschieden worden, sagte Grün.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer will für die möglicherweise anstehenden Entschädigungszahlungen den Bund mit in die Pflicht nehmen. Da es sich bei der vom Gericht gekippten Regelung um ein Bundesgesetz von 1992 handele, müsse sich auch der Bund an der Schadensbeseitigung beteiligen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Pressagentur in Magdeburg. Böhmer mahnte eine bundesweit einheitliche Regelung zur Entschädigung an. Bund und Länder müssten einen Kompromiss finden.
BVVG nicht betroffen
Von dem Urteil ist auch die Tätigkeit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) nicht betroffen. Für Pächter und Käufer von BVVG-Flächen bestehe kein Anlass zu Befürchtungen, sagte ein BVVG-Sprecher.
Die Bundestochter sei mit der Privatisierung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen beauftragt, stellte der Sprecher klar. Das Straßburger Urteil vom Vortag betreffe nur Neubauern und Neusiedler, denen im Zuge der Bodenreform Land als Eigentum übereignet wurde, die aber zum Zeitpunkt der Wende nicht mehr in der Land- und Forstwirtschaft gearbeitet haben. Die BVVG setze ihren Flächenverkauf entsprechend den gesetzlichen Regelungen fort.
Die vom Streit betroffenen Flächen waren im März 1990 von der Regierung unter Hans Modrow per Gesetz zu vollwertigem Privateigentum aufgewertet worden, um damit auch die Voraussetzungen für die Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen. Die Bundesregierung hatte dann im Rahmen ihres zweiten Vermögensrechtänderungsgesetzes vom Sommer 1992 ("Bodenreformabwicklungsgesetz") aber verfügt, dass ein erheblicher Teil der Grundstücke entschädigungslos an den Fiskus des jeweiligen neuen Bundeslandes abzugeben waren.
Diese Regelung wurde gestern als rechtswidrig eingestuft. Etwa 70.000 Erben können nun grundsätzlich auf Entschädigung hoffen. Das weitere Verfahren ist aber noch unklar, zumal das Bundesjustizministerium in Berlin prüft, ob es die Entscheidung vor der Großen Kammer in Straßburg anfechten wird. Dies muss binnen drei Monaten erfolgen.

spiegel.online



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