| Das Urteil über Enteignungen
in Ostdeutschland hat einen Debatte über die Finanzierung der Entschädigungen
ausgelöst. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer will
die weithin erwarteten Milliardenzahlungen auf Bund und Länder
verteilen. Klägeranwältin Grün erklärte dagegen,
die genannte Größenordnung der Summe sei viel zu hoch.
Berlin/Straßburg - Die Anwältin der Erben ehemaliger DDR-Bauern,
Beate Grün, rechnet nicht mit einem Widerspruch der Bundesregierung.
Sie sagte heute im Inforadio Berlin-Brandenburg, dass die juristischen
Hürden dafür sehr hoch seien. Außerdem laufe der Bund
Gefahr, sich zu blamieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte gestern
entschieden, die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung
habe gegen die Menschenrechte verstoßen. Befürchtungen von
Bund und Ländern, dass nun mit Entschädigungsforderungen in
Milliardenhöhe zu rechnen sei, wies Grün zurück.
"Ich glaube, das ist ein Missverständnis mit der Entschädigung.
Es handelt sich ja um die Individualbeschwerden von insgesamt fünf
Klägern, und die Konvention sieht vor, dass der einzelne Beschwerdeführer
eine Entschädigung bekommt." Und darüber sei noch gar
nicht entschieden worden, sagte Grün.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer will für
die möglicherweise anstehenden Entschädigungszahlungen den
Bund mit in die Pflicht nehmen. Da es sich bei der vom Gericht gekippten
Regelung um ein Bundesgesetz von 1992 handele, müsse sich auch
der Bund an der Schadensbeseitigung beteiligen, sagte der CDU-Politiker
der Deutschen Pressagentur in Magdeburg. Böhmer mahnte eine bundesweit
einheitliche Regelung zur Entschädigung an. Bund und Länder
müssten einen Kompromiss finden.
BVVG nicht betroffen
Von dem Urteil ist auch die Tätigkeit der Bodenverwertungs- und
-verwaltungs GmbH (BVVG) nicht betroffen. Für Pächter und
Käufer von BVVG-Flächen bestehe kein Anlass zu Befürchtungen,
sagte ein BVVG-Sprecher.
Die Bundestochter sei mit der Privatisierung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher
und forstwirtschaftlicher Flächen beauftragt, stellte der Sprecher
klar. Das Straßburger Urteil vom Vortag betreffe nur Neubauern
und Neusiedler, denen im Zuge der Bodenreform Land als Eigentum übereignet
wurde, die aber zum Zeitpunkt der Wende nicht mehr in der Land- und
Forstwirtschaft gearbeitet haben. Die BVVG setze ihren Flächenverkauf
entsprechend den gesetzlichen Regelungen fort.
Die vom Streit betroffenen Flächen waren im März 1990 von
der Regierung unter Hans Modrow per Gesetz zu vollwertigem Privateigentum
aufgewertet worden, um damit auch die Voraussetzungen für die Wirtschafts-
und Währungsunion zu schaffen. Die Bundesregierung hatte dann im
Rahmen ihres zweiten Vermögensrechtänderungsgesetzes vom Sommer
1992 ("Bodenreformabwicklungsgesetz") aber verfügt, dass
ein erheblicher Teil der Grundstücke entschädigungslos an
den Fiskus des jeweiligen neuen Bundeslandes abzugeben waren.
Diese Regelung wurde gestern als rechtswidrig eingestuft. Etwa 70.000
Erben können nun grundsätzlich auf Entschädigung hoffen.
Das weitere Verfahren ist aber noch unklar, zumal das Bundesjustizministerium
in Berlin prüft, ob es die Entscheidung vor der Großen Kammer
in Straßburg anfechten wird. Dies muss binnen drei Monaten erfolgen.
spiegel.online
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