Presse
Der Spiegel, 23.01.2004
Bodenreform - "Hoffnung für die Junker"

Von Severin Weiland

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird ab heute die Enteignung von Gut und Boden zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone verhandelt. Die früheren Eigentümer halten die jetzigen gesetzlichen Entschädigungsregelungen für zu niedrig und hoffen auf eine Korrektur.

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Erste LPG in Cottbus-Nord: Ehemalige Großgrundbesitzer klagen auf Entschädigung
Berlin - Wolfgang Schäuble gab sich zuversichtlich. Er gehe davon aus, dass das Gericht in Straßburg die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Einigungsvertrag bestätigen werde, so der CDU/CSU-Vizefraktionschef am Donnerstag in der "Welt".

Das Interview mit dem Christdemokraten kam pünktlich zum Beginn der Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort wird ab heute die Klage früherer Eigentümer von Grund und Boden auf dem Gebiet der früheren sowjetischen Besatzungszone verhandelt.


Für viele von ihnen ist Schäuble bis heute eine Reizfigur geblieben, auch wenn er heute betont, die maßgeblichen Teile der Alteigentümerfrage sei vor über zwölf Jahren bei den Einigungsverhandlungen in die Zuständigkeit von Auswärtigem Amt, Justiz- und Finanzministerium gefallen.

Geblieben sind vor allem die Bilder, die Schäuble dabei zeigen, wie er als Bundesinnenminister 1990 den Einigungsvertrag mit dem DDR-Staatssekretär Günther Krause unterzeichnet. Sie tauchen vor allem jetzt auf, da Schäuble als Kandidat für das Bundespräsidentenamt gehandelt wird. Klar ist: In dem von Schäuble unterzeichneten Vertragswerk wurde festgehalten, wie mit den in der Zeit der sowjetischen Besatzungsbehörden fallenden Enteignungen zwischen 1945 und 1949 umzugehen ist. "Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage sind nicht mehr rückgängig zu machen", lautet der entscheidende Passus.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Möglicherweise in drei Monaten eine Entscheidung

Die politische Entscheidung diente damals dem Rechtsfrieden. Denn auf dem Boden der späteren DDR waren zwischen 1945 und 1949 rund 14.000 Betriebe und 7000 Großgrundbesitzer mit 3,3 Millionen Hektar Land enteignet worden. Fast 70 Prozent davon wurde an eine halbe Million Vertriebene, Kleinbauern und Landarbeiter im Zuge der Bodenreform unter dem Slogan "Junkerland in Bauernhand" verteilt. Der Rest überführte der Staat in den Folgejahren in volkseigene Güter.


Gorbatschows Bedingung?


Strittig bleibt bis heute, ob die Sowjetunion 1989/90 das Verbot der Rückgabe zur Bedingung für die Einheit Deutschlands gemacht haben. Zweimal setzte sich das Bundesverfassungsgericht mit Rückgabeforderungen der Alteigentümer auseinander, beide Male gab es der Bundesregierung und ihrem Handeln unter Kanzler Helmut Kohl Recht. Schäuble verteidigt die Regelung noch heute mit Blick auf die damalige DDR-Regierung: "Wir wollten eine vertraglich geregelte Wiedervereinigung mit Zustimmung der DDR, dazu mussten wir die Eigentumsverhältnisse fixieren." Es sei, so der Christdemokrat, "wie mit dem Spatz in der Hand oder der Taube auf dem Dach."

Die Frage, ob der damalige sowjetische Staats- und Parteichef Michael Gorbatschow die Enteignungen in der Zeit der sowjetischen Besatzungsbehörden zur Bedingung für die Einheit machte - er selbst hat in einem Interview dies klar verneint - rückt in Straßburg allerdings nicht in den Mittelpunkt der Verhandlungen. Auch die Alteigentümer wissen, dass eine Rückgabe dort, wo das Land bereits vergeben oder bebaut wurde, nicht mehr zur Disposition steht. Ihnen geht es, wo Rückgabe unmöglich ist, um eine höhere Entschädigung.


Niedrigere Entschädigung

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CDU-Politiker Schäuble: Eigentumsverhältnisse mussten fixiert werden
So wird in der heute stattfindenden Anhörung in Straßburg vor allem zur Sprache kommen, ob die 1994 durch den Bundestag im "Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz" (EALG) festgeschriebenen Ausgleichszahlungen für die Alteigentümer zu niedrig ausgefallen sind. Folgt Straßburg den Klägern, könnten erhebliche finanzielle Folgen auf die ostdeutschen Länder und den Bund zukommen - genaue Summen sind allerdings schwer zu ermitteln.
Nach der jetzigen Rechtslage fällt die Entschädigung für Alteigentümer niedrig aus, sie wird sogar degressiv gekürzt. Das heißt: Je höher der Verkehrswert des enteigneten Vermögens war, umso geringer die Entschädigung nach dem EALG. So hält sich der Rückzahlungsrahmen in Grenzen. Lediglich Verluste bis 10.000 Euro werden voll entschädigt, bei Ansprüchen von mehr als 1,5 Millionen Euro aber nur 5 Prozent des Verkehrswertes von 1990. Keine Ansprüche haben Aktiengesellschaften und andere juristische Personen.


Folglich sehen sich viele Alteigentümer um ihre Recht auf Eigentum (und bei Enteignung einhergehender Entschädigung) geprellt - von der deutschen Politik, von deutschen Gerichten, die ihre Klagen bis heute zurückgewiesen haben. Sie sehen sich schlechter gestellt als jene Bürger, die später, nach der Gründung der DDR im Oktober 1949, durch Handeln der SED ihr Grund und Boden verloren und diesen nach der Einheit wieder zurückerstattet oder entschädigt bekamen. Vor allem diese Ungleichbehandlung dürfte in Straßburg eine Rolle spielen.


Gespaltenes Verfassungsgericht


Tatsächlich ist die Entschädigungshöhe beim Umgang mit früherem Alteigentum in der Sowjetischen Besatzungszone auch unter Deutschlands Top-Juristen strittig. Vor drei Jahren, als das Bundesverfassungsgericht Klagen von Alteigentümern zurückwies, hatte das Gericht festgestellt, dass der Staat bei der Höhe der Entschädigungen auch seine eigenen finanziellen Möglichkeiten und die Aufbauleistungen im Osten berücksichtigen dürfe. Sprich: Er hatte indirekt die finanziellen Unwägbarkeiten, die auf den Staat zukämen, im Auge gehabt.


Doch waren sich die Karlsruher Richter damals in ihrer Beurteilung keinesfalls einig - vier der acht Richter ließen erkennen, das die Entschädigung in ihren Augen vielfach zu niedrig ausfällt.

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Kohl, Gorbatschow, Bush Senior: Gab es eine Grundbedingung für die Einheit?
Nun soll Straßburg helfen. Die Kläger sind guter Hoffnung, hat doch vor einer Woche das Gericht im Falle der DDR-Neubauern, die damals das enteignete Land der Alteigentümer erhielten, gegen die Bundesrepublik entschieden. Die 1992 durch den Bundestag abgesegnete entschädigungslose Enteignung von Erben des Bodenreformlandes verstoße gegen die Menschenrechte, so die Richter des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.
Die Alteigentümer sehen sich durch diese jüngste Entscheidung in ihrer Klage bestärkt. Mit einem Urteil ist frühestens in drei Monaten zu rechnen. Fällt es im Sinne der Alteigentümer aus, könnte die Bundesregierung gezwungen sein, das Entschädigungsgesetz nachzubessern.

Der CDU-Politiker Schäuble hat bereits erkennen lassen, dass eine neue Entschädigungsregelung durchaus auf das Wohwollen von CDU und CSU stoßen kann. Wenn die rot-grüne Regierung die Entschädigungsregelungen nachbessern wolle, erklärte er in der "Welt", dann "wird sie bei der Union nicht auf Widerstand stoßen."

So könnten am Ende auch die Alteigentümer noch mit Schäuble versöhnt werden.

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