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Von Severin Weiland
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
wird ab heute die Enteignung von Gut und Boden zwischen 1945 und 1949
in der sowjetischen Besatzungszone verhandelt. Die früheren Eigentümer
halten die jetzigen gesetzlichen Entschädigungsregelungen für
zu niedrig und hoffen auf eine Korrektur.
DPA
Erste LPG in Cottbus-Nord: Ehemalige Großgrundbesitzer klagen
auf Entschädigung
Berlin - Wolfgang Schäuble gab sich zuversichtlich. Er gehe davon
aus, dass das Gericht in Straßburg die Urteile des Bundesverfassungsgerichts
zum Einigungsvertrag bestätigen werde, so der CDU/CSU-Vizefraktionschef
am Donnerstag in der "Welt".
Das Interview mit dem Christdemokraten kam pünktlich zum Beginn
der Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dort wird ab heute die Klage früherer Eigentümer von Grund
und Boden auf dem Gebiet der früheren sowjetischen Besatzungszone
verhandelt.
Für viele von ihnen ist Schäuble bis heute eine Reizfigur
geblieben, auch wenn er heute betont, die maßgeblichen Teile der
Alteigentümerfrage sei vor über zwölf Jahren bei den
Einigungsverhandlungen in die Zuständigkeit von Auswärtigem
Amt, Justiz- und Finanzministerium gefallen.
Geblieben sind vor allem die Bilder, die Schäuble dabei zeigen,
wie er als Bundesinnenminister 1990 den Einigungsvertrag mit dem DDR-Staatssekretär
Günther Krause unterzeichnet. Sie tauchen vor allem jetzt auf,
da Schäuble als Kandidat für das Bundespräsidentenamt
gehandelt wird. Klar ist: In dem von Schäuble unterzeichneten Vertragswerk
wurde festgehalten, wie mit den in der Zeit der sowjetischen Besatzungsbehörden
fallenden Enteignungen zwischen 1945 und 1949 umzugehen ist. "Die
Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage
sind nicht mehr rückgängig zu machen", lautet der entscheidende
Passus.
DPA
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Möglicherweise
in drei Monaten eine Entscheidung
Die politische Entscheidung diente damals dem Rechtsfrieden. Denn auf
dem Boden der späteren DDR waren zwischen 1945 und 1949 rund 14.000
Betriebe und 7000 Großgrundbesitzer mit 3,3 Millionen Hektar Land
enteignet worden. Fast 70 Prozent davon wurde an eine halbe Million
Vertriebene, Kleinbauern und Landarbeiter im Zuge der Bodenreform unter
dem Slogan "Junkerland in Bauernhand" verteilt. Der Rest überführte
der Staat in den Folgejahren in volkseigene Güter.
Gorbatschows Bedingung?
Strittig bleibt bis heute, ob die Sowjetunion 1989/90 das Verbot der
Rückgabe zur Bedingung für die Einheit Deutschlands gemacht
haben. Zweimal setzte sich das Bundesverfassungsgericht mit Rückgabeforderungen
der Alteigentümer auseinander, beide Male gab es der Bundesregierung
und ihrem Handeln unter Kanzler Helmut Kohl Recht. Schäuble verteidigt
die Regelung noch heute mit Blick auf die damalige DDR-Regierung: "Wir
wollten eine vertraglich geregelte Wiedervereinigung mit Zustimmung
der DDR, dazu mussten wir die Eigentumsverhältnisse fixieren."
Es sei, so der Christdemokrat, "wie mit dem Spatz in der Hand oder
der Taube auf dem Dach."
Die Frage, ob der damalige sowjetische Staats- und Parteichef Michael
Gorbatschow die Enteignungen in der Zeit der sowjetischen Besatzungsbehörden
zur Bedingung für die Einheit machte - er selbst hat in einem Interview
dies klar verneint - rückt in Straßburg allerdings nicht
in den Mittelpunkt der Verhandlungen. Auch die Alteigentümer wissen,
dass eine Rückgabe dort, wo das Land bereits vergeben oder bebaut
wurde, nicht mehr zur Disposition steht. Ihnen geht es, wo Rückgabe
unmöglich ist, um eine höhere Entschädigung.
Niedrigere Entschädigung
DPA
CDU-Politiker Schäuble: Eigentumsverhältnisse mussten fixiert
werden
So wird in der heute stattfindenden Anhörung in Straßburg
vor allem zur Sprache kommen, ob die 1994 durch den Bundestag im "Entschädigungs-
und Ausgleichsgesetz" (EALG) festgeschriebenen Ausgleichszahlungen
für die Alteigentümer zu niedrig ausgefallen sind. Folgt Straßburg
den Klägern, könnten erhebliche finanzielle Folgen auf die
ostdeutschen Länder und den Bund zukommen - genaue Summen sind
allerdings schwer zu ermitteln.
Nach der jetzigen Rechtslage fällt die Entschädigung für
Alteigentümer niedrig aus, sie wird sogar degressiv gekürzt.
Das heißt: Je höher der Verkehrswert des enteigneten Vermögens
war, umso geringer die Entschädigung nach dem EALG. So hält
sich der Rückzahlungsrahmen in Grenzen. Lediglich Verluste bis
10.000 Euro werden voll entschädigt, bei Ansprüchen von mehr
als 1,5 Millionen Euro aber nur 5 Prozent des Verkehrswertes von 1990.
Keine Ansprüche haben Aktiengesellschaften und andere juristische
Personen.
Folglich sehen sich viele Alteigentümer um ihre Recht auf Eigentum
(und bei Enteignung einhergehender Entschädigung) geprellt - von
der deutschen Politik, von deutschen Gerichten, die ihre Klagen bis
heute zurückgewiesen haben. Sie sehen sich schlechter gestellt
als jene Bürger, die später, nach der Gründung der DDR
im Oktober 1949, durch Handeln der SED ihr Grund und Boden verloren
und diesen nach der Einheit wieder zurückerstattet oder entschädigt
bekamen. Vor allem diese Ungleichbehandlung dürfte in Straßburg
eine Rolle spielen.
Gespaltenes Verfassungsgericht
Tatsächlich ist die Entschädigungshöhe beim Umgang mit
früherem Alteigentum in der Sowjetischen Besatzungszone auch unter
Deutschlands Top-Juristen strittig. Vor drei Jahren, als das Bundesverfassungsgericht
Klagen von Alteigentümern zurückwies, hatte das Gericht festgestellt,
dass der Staat bei der Höhe der Entschädigungen auch seine
eigenen finanziellen Möglichkeiten und die Aufbauleistungen im
Osten berücksichtigen dürfe. Sprich: Er hatte indirekt die
finanziellen Unwägbarkeiten, die auf den Staat zukämen, im
Auge gehabt.
Doch waren sich die Karlsruher Richter damals in ihrer Beurteilung keinesfalls
einig - vier der acht Richter ließen erkennen, das die Entschädigung
in ihren Augen vielfach zu niedrig ausfällt.
DPA
Kohl, Gorbatschow, Bush Senior: Gab es eine Grundbedingung für
die Einheit?
Nun soll Straßburg helfen. Die Kläger sind guter Hoffnung,
hat doch vor einer Woche das Gericht im Falle der DDR-Neubauern, die
damals das enteignete Land der Alteigentümer erhielten, gegen die
Bundesrepublik entschieden. Die 1992 durch den Bundestag abgesegnete
entschädigungslose Enteignung von Erben des Bodenreformlandes verstoße
gegen die Menschenrechte, so die Richter des Gerichtshofs für Menschenrechte
in Straßburg.
Die Alteigentümer sehen sich durch diese jüngste Entscheidung
in ihrer Klage bestärkt. Mit einem Urteil ist frühestens in
drei Monaten zu rechnen. Fällt es im Sinne der Alteigentümer
aus, könnte die Bundesregierung gezwungen sein, das Entschädigungsgesetz
nachzubessern.
Der CDU-Politiker Schäuble hat bereits erkennen lassen, dass eine
neue Entschädigungsregelung durchaus auf das Wohwollen von CDU
und CSU stoßen kann. Wenn die rot-grüne Regierung die Entschädigungsregelungen
nachbessern wolle, erklärte er in der "Welt", dann "wird
sie bei der Union nicht auf Widerstand stoßen."
So könnten am Ende auch die Alteigentümer noch mit Schäuble
versöhnt werden.
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