| Presse |
| Der Spiegel, 02.07.2001 |
| Post für den Staatsanwalt | |
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Mehr als 10 000 Bürger überfluten die Staatsanwaltschaft in Köln mit Beschwerden. Sie protestieren dagegen, dass Ermittlungen wegen verschwundener Akten und gelöschter Dateien im alten Kanzleramt eingestellt werden sollen. Andreas Linden gehört zu den Kölnern, denen man ansieht,
dass die Stadt einst römische Kolonie war: dunkle Augen, schwarz
gelocktes langes Haar. Wie ein "Erster Justizhauptwachtmeister"
sieht er jedenfalls nicht aus. Aber als solcher ist er beim Kölner
Generalstaatsanwalt beschäftigt und mit seinen Kollegen Lothar
Stammen und Andreas Winkens für die Post zuständig. Seit Ende April aber kommt Linden mit dem Stempeln nicht mehr nach. Plötzlich treffen Hunderte, manchmal sogar 900 Briefe täglich ein - ein vieltausendfacher Bürgerprotest gegen die Bonner Staatsanwälte, die schon den Spendensünder Helmut Kohl laufen ließen und jetzt auch die Ermittlungen wegen Aktenklau und gelöschter Dateien im alten Bonner Kanzleramt einstellen wollen. Das Verfahren hatte Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier am 7. Juli
2000 durch eine Anzeige wegen Computersabotage in Gang gebracht. Auslöser der postalischen Springflut war der in Freiburg lebende emeritierte Politologieprofessor Wilhelm Hennis, 78, ein streitbarer und scharfzüngiger Linksliberaler, der sich Sorgen um den Rechtsstaat macht. Er hatte im April einen empörten Essay über "Deutschlands untertänige Justiz" verfasst, Dienstaufsichtsbeschwerde "wegen mangelhafter Ermittlungstätigkeit" gegen die Bonner Staatsanwälte angekündigt und in der "Zeit" dazu aufgerufen, sich seinem Protest einfach anzuschließen. Danach schwoll die Briefflut an. Aktueller Pegelstand: etwa 12 000 Schreiben. Neben den drei Justizwachtmeistern sind fünf Rechtspfleger seit Wochen damit beschäftigt, die Absender im Computer zu erfassen und zu katalogisieren. Drei oder vier Staatsanwälte werden zusätzlich benötigt und müssen in Köln als Aushilfskräfte antreten, wenn die Bescheide formuliert werden. Die "Operation Hennis" wird zum Arbeitsbeschaffungsprogramm für die nordrhein-westfälische Justiz. Die meisten Protestler haben nur den Zeitungsartikel des Professors in einen Briefumschlag gesteckt und erklärt, sie schlössen sich seiner Beschwerde an. Damit war der Form schon Genüge getan. Andere verfassten selbst empörte Traktate über die Neigung der Justiz, die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen. Einige reichten Unterschriftenlisten ein: Ganze Schulklassen waren dabei - der jüngste Beschwerdeführer zwölf Jahre alt -, Patienten aus Arztpraxen und die Kunden eines Metzgers. Ein Staatsminister a. D., einige Schauspieler, Ärzte, Lehrer und auffällig viele Pfarrer protestierten, aber auch Angestellte oder Leute, die keinen Beruf angaben. "Das Spektrum", schätzt Behördensprecher Gerhard Bönning, "geht durch alle Berufe und quer durch alle Schichten der Bevölkerung." Und die Empörung wogt weltweit: Aus Südafrika und Japan kam Post, aus Australien, den Vereinigten Staaten und aus Südamerika. Die Antworten werden teuer: Jeder Beschwerdeführer hat Anspruch auf einen Bescheid. Schon das Porto für 12 000 Briefe sprengt das Budget der Kölner. Hinzu kommen zusätzliche Personalkosten für Überstunden oder Hilfskräfte und für das Briefpapier. "Wir können das nicht bezahlen", sagt Bönning, der auch die Kasse verwaltet. Die Idee, eine pauschale Antwort zu verfassen und ins Internet zu stellen, wurde schon verworfen. Nicht jeder Absender hat einen Internet-Anschluss. Per Zeitungsannonce lässt sich das Problem auch nicht aus der Welt schaffen - nicht jeder Briefschreiber liest die gleiche Zeitung. In ihrer Not haben die Kölner sogar darüber nachgedacht, ob es nicht genüge, dem Emeritus in Freiburg als dem Urheber des Schlamassels einen ausführlichen Bescheid zu schicken, mit der Bitte, darüber noch einmal einen Artikel zu verfassen. Schlimmer noch als die logistischen sind die inhaltlichen Probleme: Der Kölner Generalstaatsanwalt Siegfried Coenen weiß partout nicht, was er den zornigen Bürgern antworten soll. Er weiß nur, dass die Sache ihm in jedem Fall Ärger bringen wird. Ordnet er weitere Ermittlungen an, wie es die Beschwerdeführer verlangen, blamiert er die Bonner Staatsanwälte - und damit indirekt auch sich selbst: Ohne seine Zustimmung hätten die Bonner nie und nimmer die Einstellung des Verfahrens angekündigt. Weist er aber die Beschwerden ab, drohen ihm Anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt, Ungemach von oben und eine neue Flut wütender Protestbriefe. Dass Akten verschwunden und Festplatten im Kanzleramt gelöscht worden sind, steht außer Frage. Die Staatsanwälte prüften jedoch nur, ob dies vorsätzlich geschah und ob der Vorsatz irgendjemandem nachzuweisen ist. Ohne Vorsatz keine Straftat, ohne Straftat keine Anklage. Wie unverfroren seinerzeit auch noch unter den Augen der neuen Hausherren Dokumente beseitigt wurden, hat Kanzleramtschef Steinmeier persönlich erlebt. Als er, wenige Stunden nachdem Helmut Kohl die Amtsgeschäfte an Gerhard Schröder übergeben hatte, sein künftiges Büro aufsuchte, traf er dort eine Sekretärin, die nachts um zehn Uhr noch fleißig war. Offene Aktenordner lagen herum, der Schredder zermalmte Papiere. Auf Steinmeiers erstaunte Frage, was die Dame so spät dort treibe, erwiderte sie keck: "Das sehen Sie doch." Seltsamerweise aber verzichteten die Bonner Ermittler bei ihrer Prüfung auf jede Hilfe, die von Steinmeiers Kanzleramt angeboten wurde: Sie vernahmen keine Zeugen, gingen keinen Ungereimtheiten nach und wollten überhaupt nicht wissen, welche Dokumente verschwunden, welche später als Kopie wieder aufgetaucht sind. Schröders Juristen glauben, den Grund dafür zu kennen: Die Ermittler wollten nicht ermitteln, sie drückten sich davor, weil dies Ärger und Arbeit gemacht hätte. Auf 15 Schreibmaschinenseiten zerlegten die Berliner in einer Stellungnahme kürzlich die Argumente der Staatsanwaltschaft: "Die Bejahung eines Anfangsverdachts wurde vermieden. Dementsprechend wird die beabsichtigte Einstellung im Hinblick auf sämtliche Vorwürfe mit dem Fehlen eines Anfangsverdachts begründet." Dabei ist den Bonnern ein peinlicher Formfehler unterlaufen: Sie begründeten die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mit dem falschen Paragrafen. Die von ihnen zitierte Norm (Paragraf 170 Abs. 2 StPO) setze "normalerweise voraus, dass ein Verfahren betrieben wurde", schreiben die Berliner. "Wurden - wie hier - keine eigenen Ermittlungen vorgenommen, bedeutet die Einstellung in Wahrheit: Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen. Voraussetzung: Verneinung des Anfangsverdachts." Die entsprechende Vorschrift hierfür sei aber nicht Paragraf 170, sondern "§ 152 Abs. 2 StPO" - eine schallende Ohrfeige für die Juristenkollegen im Rheinland. Statt zu untersuchen, ob man bestimmte Unterlagen nicht gerade deshalb entfernte, um "mögliche weitere Straftaten" - wie Korruption und Vorteilsnahme - zu vertuschen, hätten die Staatsanwälte "ihr Augenmerk ausschließlich auf die Frage der Strafbarkeit unvollständiger Aktendokumentation als solcher" gerichtet. Was in den turbulenten Tagen und Nächten nach der verlorenen Bundestagswahl im Kanzleramt beiseite geschafft wurde, und vor allem, warum dies geschah, habe sie dabei nicht wirklich interessiert, so die Berliner Stellungnahme. Anhand von Kopien, die später in anderen Ressorts gefunden wurden, hätten die Ermittler feststellen können, dass es durchaus strafrechtlich relevante Gründe gab, die Originale verschwinden zu lassen. Eine inhaltliche Prüfung dieser Kopien sei jedoch "pauschal abgelehnt" worden. Sonderbarerweise fehlen in den Archiven der Regierungszentrale ausgerechnet zu jenen Themen die Dokumente, die in der Parteispendenaffäre eine Rolle spielen: So gibt es Unterlagen zu Airbus-Verkäufen nach Malaysia oder China, die Kohls Interesse an dieser Industrie belegen. Doch bei den Akten zu den Flugzeuglieferungen nach Kanada und Thailand, die im Strafverfahren gegen den Lobbyisten Karlheinz Schreiber eine Rolle spielen, herrscht Mangel. Auch die Aktenbestände zum Verkauf von Eisenbahner-Wohnungen an den späteren CDU-Großspender Karl Ehlerding oder zum Thyssen-Panzergeschäft mit Saudi-Arabien sind lückenhaft. Gravierend ist der Aktenschwund im Umfeld der Leuna-Privatisierung. Dort kamen die ersten Originale schon 1994 abhanden, als ein Untersuchungsausschuss des Bundestags Unterlagen anforderte. Dies alles hätten die Bonner Ermittler anhand von Kopien bemerken und bewerten können, die in anderen Ressorts gefunden wurden, rügen die Berliner. Aber eben dies sei unterblieben. Stattdessen hätten sie die Existenz solcher Kopien als Beleg für ihre These gewertet, dass es auch "nicht im Ansatz" ersichtlich sei, "welchen Sinn eine absichtliche Beseitigung der Originalakten haben könne, da diese Akten doch vollständig in Kopie vorhanden seien". Aus Sicht der Berliner ein fataler Zirkelschluss: Erstens seien weder die Akten noch die Kopien vollständig vorhanden. Und zweitens könne man aus den wenigen, erst später aufgetauchten Duplikaten nicht den Schluss ziehen, dass eine vorsätzliche Aktenvernichtung nicht geplant gewesen sei. Bislang ist unklar, wie Generalstaatsanwalt Coenen sich verhalten wird. Der Kontrolleur der Bonner Staatsanwaltschaft weiß, wie brenzlig die Lage für ihn ist. Er hat die Akten des Verfahrens angefordert - das sei, bestätigte SPD-Justizminister Jochen Dieckmann, "untypisch. Normalerweise bittet der Generalstaatsanwalt die Ermittler lediglich um einen Bericht". Dass er jetzt die Akten beiziehe, zeige, "dass er gerade diesem Verfahren besondere Bedeutung beimisst und die Angelegenheit sehr ernst nimmt". Coenen hat auch allen Grund dazu. Weder er noch sein Sprecher Bönning wollen sich inhaltlich zu den Vorhaltungen aus Berlin äußern, solange die Arbeit der Bonner Kollegen überprüft wird. Nur so viel verrät Bönning: "Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Bonner noch einmal ermitteln müssen, dann dürften sich die meisten Beschwerden erledigt haben." Wenn aber nicht? Er seufzt und blickt zum Fenster hinaus: "Dann haben wir immer noch das Problem, wie wir die ganzen Beschwerden bescheiden." Und deren Zahl wird eher wachsen. Wenn schon die Ankündigung einer Entscheidung 12 000 Protestbriefe auslöst, wie viele werden dann erst kommen, wenn es bei der geplanten Entscheidung bleibt? HARTMUT PALMER
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