| Presse |
| Der Spiegel, 29.07.2002 |
| Lastenausgleich - Ein Denkmal gesetzt | |
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Zu früh ließ sich der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für den Lastenausgleich, MdB Johannes Kunze (CDU), von seinem Fraktionsvorsitzenden, Dr. von Brentano, unter dem Beifall seiner Parteigänger einen roten Nelkenstrauß überreichen. Bundespräsident Heuss, Kanzler Adenauer und Bischof Dibelius gratulierten ihm sogar schriftlich zu dem am 16. Mai im Bundestag verabschiedeten Lastenausgleichsgesetz, und im regierungsamtlichen "Bulletin" stand noch: "Mit der Debatte und mit der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes
hat sich der Deutsche Bundestag ein Denkmal fruchtbarer Arbeit gesetzt."
Nun hat der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, die roten Vorschußnelken entblättert. Er lehnte das 400 Paragraphen umfassende Gesetz in der vorliegenden Form ab, so daß die Sozialexperten im Vermittlungsausschuß - dem Schlichtungsgremium, das über Streitfälle zwischen Bundestag und Bundesrat entscheidet - abermals die Balancierstange in die Hand nehmen müssen, um Soll und Haben der Rentenrechnung neu auszuschaukeln. Denn bei Berücksichtigung der 40 Abänderungsvorschläge, die der Bundesrat vorlegt, stimmt die ganze Lastenausgleichs-Kalkulation nicht mehr, die auf der Ausgabenseite nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für das erste Jahr so aussehen soll: Kriegsschadenrente*) 880 Millionen DM
Im ersten Anlaufjahr 1,05 Milliarden DM, (später 850 000 Millionen DM), so daß sich der gesamte Lastenausgleichsbetrag im ersten Jahr auf 2,930 Milliarden
DM beziffert. Weiter: 250 Millionen DM dieses Postens seien nichts anderes als eine Umdisponierung der Fürsorgeaufwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden bisher an unterstützungsbedürftige Vertriebene zahlen mußten. Die staatlichen und kommunalen Körperschaften dürften nicht durch das Gesetz gezwungen werden, diese 250 Millionen DM in den großen Lastenausgleichstopf zu werfen. Im ganzen will der Bundesrat - nach einer Berechnung des Bundes vertriebener Deutscher (BvD) - durch seine Tiftelei und durch Minderung einer Reihe von Entschädigungssätzen - 800 Millionen DM jährlich von den im Bundestag beschlossenen 2,93 Lastenausgleichs-Milliarden einsparen. 800 Millionen DM - das ist etwa soviel, wie der Königsberger Rechtsanwalt Dr. Linus Kather, der streitbare Anführer der im BvD organisierten zwei Millionen Ostflüchtlinge, durch elastische Nadelstichtaktik als Eingliederungszulage für seine Flüchtlinge - noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes - erfochten hat. Der als CDU - Bundestagsabgeordnete agierende Flüchtlingschef Kather hatte nämlich in den sieben Tagen der Schlußdebatte um den Lastenausgleich in CDU-Kreisen durchblicken lassen, er werde nicht nur gegen das Gesetz stimmen, sondern auch aus der CDU aus- und beim BHE eintreten, wenn die Kernforderung seines BvD nicht erfüllt werde: Die Erhöhung des Lastenausgleichs-Aufkommens um ein Drittel während
der ersten Jahre. Unter Ausschaltung des aufgebrachten Renten-Gebäude-Architekten Dr. Kunze und des linienlosen Flüchtlingsministers Dr. Hans Lukaschek vermittelte Bucerius ein Gespräch zwischen Kanzler Adenauer, Bankier Pferdmenges und Flüchtlingschef Kather. Kather ließ sich als Preis für seine Zustimmung zum Lastenausgleichsgesetz in der dritten Lesung des Bundestages von Konrad Adenauer und den Regierungsparteien die Zusicherung geben, das Ausgleichsaufkommen während der ersten acht Jahre um je 650 Millionen DM zu erhöhen, die er zur Finanzierung der Eingliederungshilfe (Mittel zur Gründung einer neuen Existenz) angewandt wissen will. Um zu verhindern, daß sich ein starker Koalitionspartner der SPD für die Regierungsneubildung nach den Bundestagswahlen des nächsten Jahres formiert, den ein um den BvD und Kather verstärkter BHE abgeben würde, gab Konrad Adenauer jedes Versprechen - obwohl der Bundesfinanzminister warnte: jetzt würde das Defizit im Bundeshaushalt auf mindestens 800 Millionen DM anschwellen. Aber unabhängig von seiner dunklen Drohung, den Auszug aus der CDU für sich und seine Anhänger nun endlich anzutreten, hatte Linus Kather diesmal auch die besseren Argumente auf der Hand.
*) Für Minderbemittelte mit Ersatzanspruch bei Einkommen unter 200 DM monatlich. **) das heißt: 6½prozentige Aufwertung der RM-Spareinlagen bei einem Geldinstitut, einschließlich Postsparkassen, jenseits der Oder-Neiße-Linie. Die Frist für die Einreichung von Vertriebenen-Währungsausgleich-Anträgen läuft am 30. September dieses Jahres ab. Der Antragsteller muß sein ostdeutsches Altguthaben dokumentarisch belegen und seit dem 31. Dezember 1949 im Bundesgebiet oder in Westberlin wohnen. ***) Die in 30 Jahren zu entrichtende Vermögensabgabe beträgt
grundsätzlich 50 % des am 21 Juni 1948 vorhandenen Reinvermögens
aus dem "erhalten gebliebenen Besitz".
Der ökonomische Widersinn des Kunzeschen Renten-Programms, das niemandem entscheidend nützen kann, sondern nur der Volkswirtschaft einen erheblichen Teil der liquiden Mittel entzieht, hat seine Wurzel im Stimmenfang der Parteien. In den ersten Nachkriegsjahren, als 9 Millionen Vertriebene nach neuen
Arbeitsstellen, neuem Besitz und neuer Heimat suchten, wurde ihnen suggeriert,
daß für ihren verlorenen materiellen Besitz die unzerstört
gebliebene Rest-Volkswirtschaft einstehen müsse. Erst im Mai 1949, nach Fertigstellung des Bonner Grundgesetzes, bekam die bis dahin einheitliche Taktik der Parteien während der letzten Beratungen des Soforthilfe-Gesetzes im Zweizonenwirtschaftsrat an der Frankfurter Börsenstraße einen rhetorischen Riß. Dr. Friedrich Holzapfel (CDU) erklärte: "Es soll aber in erster Linie so sein, daß der individuell
erlittene Schaden ersetzt wird. Wer sein eigenes Haus, sein eigenes
Geschäft gehabt hat, soll wieder auf eigenen Füßen stehen
können, damit er wieder eine neue Existenz hat." "Wir können nicht an eine Wiederherstellung früherer Vermögensverhältnisse denken, auch nicht in verkleinertem Maßstabe, und wir wollen es nicht. Wir wollen aber, daß alle Geschädigten, so weit nur irgend
möglich, einen Rechtsanspruch auf Versorgung und Beihilfe zu einer
Neueingliederung in die Wirtschaft bekommen." Schon die Soforthilfe, die Generalprobe des großen Balance-Aktes des Lastenausgleichs, war eine Konzession an das Rentenprinzip. In den zurückliegenden vier Soforthilfe-Jahren sind von den rund 6,125 Soforthilfe - Milliarden DM etwa 40 Prozent (ca. 2,5 Milliarden DM) in den Rentenkanal geflossen, d. h. für Konsumwaren schnell verbraucht worden. Von den übrigen 60 Prozent wurde der größte Teil der Gelder immerhin schon produktiver in den zweckbestimmten Wohnungsbau gesteckt. Für echte Eingliederungshilfe (Darlehen zur Existenzgründung und Berufsausbildung) dienten etwa 12 Prozent des Soforthilfe-Aufkommens. Johannes Kunzes Lastenausgleich-Programm brachte keine Verbesserung. Sein Gesetzentwurf sah mit 200 Millionen DM im Jahr knapp 10 Prozent für echte Eingliederungshilfen vor. Diese 200 Millionen DM sind jener Betrag, dessen Aufkommen die Lastenausgleichsexperten von Linus Kathers Vertriebenenbund angesichts der gesetzlichen Möglichkeiten, dem Pflichtigen die Leistungen zum Lastenausgleich zu stunden, als außerordentlich ungewiß ansehen. Deshalb die BvD-Rebellion. Mit den zusätzlichen 650 Millionen DM, die dann Linus Kather - zum größeren Teil durch währungspolitisch nicht ungefährliche Vorfinanzierung - für Wohnungsbau und Eingliederungshilfe während der ersten Laufjahre des Gesetzes zugestanden wurden, sind aufs Ganze gesehen auch nur kleine optische Vorteile herausgesprungen. Knapp 10 Prozent der gesamten Lastenausgleichsmasse (genau: 5,4 Milliarden) werden zur produktiven Verwendung in die ersten acht Jahre vorgezogen. Die davon finanzierten Eingliederungshilfen werden entweder als zu
verzinsende und zu tilgende Darlehen oder bei Sachschädennachweis
unter Anrechnung auf den Entschädigungsgrundbetrag gewährt.
Der sachgeschädigte Vertriebene, der die Möglichkeit nicht nachweisen kann, mit Hilfe eines Darlehens der Eingliederungshilfe eine neue Existenz aufzubauen, oder nicht am Anfang der Dringlichkeitsschlange steht, wird die ihm zugedachte Entschädigung also als Kleinst-Rente annehmen müssen, die er nur konsumieren, nicht aber investieren kann Sie beträgt - wenn der Bundesrat durch seinen Einspruch diese Quoten nicht senkt - z. B für den ehemaligen Besitzer eines Hauses in Königsberg, das etwa 100 000 RM wert war, jährlich 505,40 DM. Nur wer in besonderer Not ist, kann schneller an sein "Hauptentschädigungs-Guthaben"
heran, das bei einer fürsorglichen Behörde zu Buch steht.
Johannes Kunzes Gesetz mitsamt den Vorzügen, die Linus Kather ihm in letzter Minute einschraubte, wird also nur einigen Millionen Menschen die moralische Beruhigung geben, keine Fürsorgeempfänger mehr zu sein, aber sonst den Flüchtlingen und Ausgebombten keinen wesentlichen Vorteil bringen. Es gewährt vererbbare Rentenansprüche über 30 Jahre an Empfänger, die dann viel mehr an einem ökonomisch sinnvollen Ablauf der Volkswirtschaft interessiert sein werden als heute, wo sie noch in ostdeutschen Erinnerungen Vergessen suchen. Bis dahin aber wird mit der Aufnahme der arbeitsfähigen Vertriebenen in den Wirtschaftsprozeß,
wofür großzügige Investitionshilfen zur Arbeitsplatz-Beschaffung
eine wesentliche Erleichterung sein würden. Wenn ihm das Abzwacken gelingt, kommen die Regierungsparteien abermals in die Krise: dann können Konrad Adenauer und die Regierungskoalition entweder die dem Flüchtlings-Kather gegebene Zusage auf die Erhöhung der Eingliederungshilfe von 200 auf 850 Millionen DM jährlich (im ersten Anlauf-Jahr sogar auf 1,05 Milliarden DM) nicht halten, oder aber: Radikale Herabsetzung der Entschädigungssummen. |
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