StaatshehlereiEnteignung
Presse
Der Spiegel, 29.07.2002
Lastenausgleich - Ein Denkmal gesetzt

Zu früh ließ sich der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für den Lastenausgleich, MdB Johannes Kunze (CDU), von seinem Fraktionsvorsitzenden, Dr. von Brentano, unter dem Beifall seiner Parteigänger einen roten Nelkenstrauß überreichen.

Bundespräsident Heuss, Kanzler Adenauer und Bischof Dibelius gratulierten ihm sogar schriftlich zu dem am 16. Mai im Bundestag verabschiedeten Lastenausgleichsgesetz, und im regierungsamtlichen "Bulletin" stand noch:

"Mit der Debatte und mit der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes hat sich der Deutsche Bundestag ein Denkmal fruchtbarer Arbeit gesetzt."
Dabei haben die Abgeordneten des Bonner Lastenausgleichs-Ausschusses allenfalls eine Fleißzensur für ihre eineinhalbjährige Debattenarbeit verdient.
Sie haben im kniffligsten aller politischen Puzzlespiele die 28 Milliarden DM Einbußen der 13 Millionen kriegsgeschädigten Einheimischen und die 25 Milliarden DM materiellen Verluste der neun Millionen Vertriebenen in ein auf 30 Jahre verteiltes Entschädigungs-Programm von unproduktiven Rentenzahlungen umgesetzt.

Nun hat der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, die roten Vorschußnelken entblättert. Er lehnte das 400 Paragraphen umfassende Gesetz in der vorliegenden Form ab, so daß die Sozialexperten im Vermittlungsausschuß - dem Schlichtungsgremium, das über Streitfälle zwischen Bundestag und Bundesrat entscheidet - abermals die Balancierstange in die Hand nehmen müssen, um Soll und Haben der Rentenrechnung neu auszuschaukeln.

Denn bei Berücksichtigung der 40 Abänderungsvorschläge, die der Bundesrat vorlegt, stimmt die ganze Lastenausgleichs-Kalkulation nicht mehr, die auf der Ausgabenseite nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für das erste Jahr so aussehen soll:

Kriegsschadenrente*) 880 Millionen DM
Wohnraumhilfe 300 Millionen DM
Währungsaugleich für Vertriebene**) 50 Millionen DM
Härtefonds und Mittel für Förderungsmaßnahmen 150 Millionen DM
Hausrathilfe 500 Millionen DM
1 880 Millionen DM


Zu diesen reinen Rentenhilfen, die im Individualfall für jeden Vertriebenen oder Ausgebombten im komplizierten "Hauptentschädigungs-Ermittlungsverfahren" von einer besonderen Feststellungsbehörde aufgerechnet werden, kommen noch an produktiven Finanzhilfen für Eingliederungsdarlehen, einschließlich Wohnungsbau:

Im ersten Anlaufjahr 1,05 Milliarden DM, (später 850 000 Millionen DM), so daß sich

der gesamte Lastenausgleichsbetrag im ersten Jahr auf 2,930 Milliarden DM beziffert.
Dieses ganze Renten- und Schadenvergütungs-Gebäude wankt nun. Die Ländervertreter im Bundesrat gaben als Hauptgrund für ihre Abänderungsvorschläge an:
die öffentliche Hand werde zu stark zur Auffüllung des Lastenausgleichstopfes herangezogen.
Hamburgs Senator Dudek (SPD) rechnete vor: von dem jährlichen Gesamtaufkommen des Lastenausgleichs sollen die Länder 880 Millionen DM aus ihren Kassen quetschen. Dudek: "Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz mutet der öffentlichen Hand eine Belastung zu, die nicht tragbar ist."
Sie treffe die Allgemeinheit der Steuerzahler und nicht speziell den erhalten gebliebenen Besitz***), denn die beanstandeten 880 Millionen DM stammen zum größten Teil aus den Vermögensabgaben der öffentlichen Hand.

Weiter: 250 Millionen DM dieses Postens seien nichts anderes als eine Umdisponierung der Fürsorgeaufwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden bisher an unterstützungsbedürftige Vertriebene zahlen mußten. Die staatlichen und kommunalen Körperschaften dürften nicht durch das Gesetz gezwungen werden, diese 250 Millionen DM in den großen Lastenausgleichstopf zu werfen.

Im ganzen will der Bundesrat - nach einer Berechnung des Bundes vertriebener Deutscher (BvD) - durch seine Tiftelei und durch Minderung einer Reihe von Entschädigungssätzen - 800 Millionen DM jährlich von den im Bundestag beschlossenen 2,93 Lastenausgleichs-Milliarden einsparen.

800 Millionen DM - das ist etwa soviel, wie der Königsberger Rechtsanwalt Dr. Linus Kather, der streitbare Anführer der im BvD organisierten zwei Millionen Ostflüchtlinge, durch elastische Nadelstichtaktik als Eingliederungszulage für seine Flüchtlinge - noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes - erfochten hat.

Der als CDU - Bundestagsabgeordnete agierende Flüchtlingschef Kather hatte nämlich in den sieben Tagen der Schlußdebatte um den Lastenausgleich in CDU-Kreisen durchblicken lassen, er werde nicht nur gegen das Gesetz stimmen, sondern auch aus der CDU aus- und beim BHE eintreten, wenn die Kernforderung seines BvD nicht erfüllt werde:

Die Erhöhung des Lastenausgleichs-Aufkommens um ein Drittel während der ersten Jahre.
Linus Kather tat so, als wolle er seine Drohung wahrmachen. Mit einem Lastenausgleichsgesetz, das die insgesamt während der 30-Jahre-Laufzeit aufkommenden 60 Milliarden DM bis auf einen verschwindend kleinen Teil in Rentenzahlungen und Hausrat-Entschädigung versickern läßt, hätte er nicht vor seine Zwei-Millionen-Gefolgschaft treten können.
Am schnellsten begriff CDU-Bundestagsabgeordneter Gerd Bucerius, was bei der nächsten Bundestagswahl passieren könnte, wenn Flüchtlings-Kather mit seinen Anhängern zum BHE schwenken sollte.

Unter Ausschaltung des aufgebrachten Renten-Gebäude-Architekten Dr. Kunze und des linienlosen Flüchtlingsministers Dr. Hans Lukaschek vermittelte Bucerius ein Gespräch zwischen Kanzler Adenauer, Bankier Pferdmenges und Flüchtlingschef Kather.

Kather ließ sich als Preis für seine Zustimmung zum Lastenausgleichsgesetz in der dritten Lesung des Bundestages von Konrad Adenauer und den Regierungsparteien die Zusicherung geben, das Ausgleichsaufkommen während der ersten acht Jahre um je 650 Millionen DM zu erhöhen, die er zur Finanzierung der Eingliederungshilfe (Mittel zur Gründung einer neuen Existenz) angewandt wissen will.

Um zu verhindern, daß sich ein starker Koalitionspartner der SPD für die Regierungsneubildung nach den Bundestagswahlen des nächsten Jahres formiert, den ein um den BvD und Kather verstärkter BHE abgeben würde, gab Konrad Adenauer jedes Versprechen - obwohl der Bundesfinanzminister warnte: jetzt würde das Defizit im Bundeshaushalt auf mindestens 800 Millionen DM anschwellen.

Aber unabhängig von seiner dunklen Drohung, den Auszug aus der CDU für sich und seine Anhänger nun endlich anzutreten, hatte Linus Kather diesmal auch die besseren Argumente auf der Hand.


--------------------------------------------------------------------------------

*) Für Minderbemittelte mit Ersatzanspruch bei Einkommen unter 200 DM monatlich.

**) das heißt: 6½prozentige Aufwertung der RM-Spareinlagen bei einem Geldinstitut, einschließlich Postsparkassen, jenseits der Oder-Neiße-Linie. Die Frist für die Einreichung von Vertriebenen-Währungsausgleich-Anträgen läuft am 30. September dieses Jahres ab. Der Antragsteller muß sein ostdeutsches Altguthaben dokumentarisch belegen und seit dem 31. Dezember 1949 im Bundesgebiet oder in Westberlin wohnen.

***) Die in 30 Jahren zu entrichtende Vermögensabgabe beträgt grundsätzlich 50 % des am 21 Juni 1948 vorhandenen Reinvermögens aus dem "erhalten gebliebenen Besitz".
Dazu gehören: Hausbesitz, land- und forstwirtschaftliches Eigentum, Besitz von Gewerbebetrieben, Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen, Gewerkschaftseigentum. Aktien und Kuxe und sonstige Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Verkehr an der Börse bis zum 31. 12. 1948 zugelassen waren oder im freien Verkehr gehandelt wurden. Vom Lastenausgleich befreit ist das Eigentum der Kirchen.


Was Bethel-Direktor Dr. Johannes Kunze, der sich für den einzigen wirklichen Lastenausgleichs-Experten des Bundestages hält und mit Kather in Urfehde lebt, mit seinen Ausschuß-Abgeordneten und Fachberatern ausklamüsert hatte und unter Niederkämpfung aller Änderungsanträge aus Regierungsparteien und Opposition durch den Bundestag zu peitschen gedachte, war nichts anderes als eine Verrentung der 60-Milliarden-Ausgleichsmasse, die der westdeutsche Restbesitz in 30 Jahren abwerfen soll.
Eine wirkliche strukturelle Eingliederung der Vertriebenen in den Wirtschaftsorganismus der Bundesrepublik erfordert aber, daß die Lastenausgleichs-Gelder nicht in Kleinstbeträgen in den Konsum fließen, sondern im großen Rahmen zur Strukturerweiterung des Wirtschaftsorganismus (Schaffung neuer Arbeitsplätze) investiert werden.

Der ökonomische Widersinn des Kunzeschen Renten-Programms, das niemandem entscheidend nützen kann, sondern nur der Volkswirtschaft einen erheblichen Teil der liquiden Mittel entzieht, hat seine Wurzel im Stimmenfang der Parteien.

In den ersten Nachkriegsjahren, als 9 Millionen Vertriebene nach neuen Arbeitsstellen, neuem Besitz und neuer Heimat suchten, wurde ihnen suggeriert, daß für ihren verlorenen materiellen Besitz die unzerstört gebliebene Rest-Volkswirtschaft einstehen müsse.
Im Prinzip gaben damals alle Parteien den Flüchtlingen das Versprechen, dafür einzutreten.

Erst im Mai 1949, nach Fertigstellung des Bonner Grundgesetzes, bekam die bis dahin einheitliche Taktik der Parteien während der letzten Beratungen des Soforthilfe-Gesetzes im Zweizonenwirtschaftsrat an der Frankfurter Börsenstraße einen rhetorischen Riß.

Dr. Friedrich Holzapfel (CDU) erklärte:

"Es soll aber in erster Linie so sein, daß der individuell erlittene Schaden ersetzt wird. Wer sein eigenes Haus, sein eigenes Geschäft gehabt hat, soll wieder auf eigenen Füßen stehen können, damit er wieder eine neue Existenz hat."
Demgegenüber war SPD-Sprecher Walter Seuffert weit einsichtiger:

"Wir können nicht an eine Wiederherstellung früherer Vermögensverhältnisse denken, auch nicht in verkleinertem Maßstabe, und wir wollen es nicht.

Wir wollen aber, daß alle Geschädigten, so weit nur irgend möglich, einen Rechtsanspruch auf Versorgung und Beihilfe zu einer Neueingliederung in die Wirtschaft bekommen."
Die SPD war im Wirtschaftsrat nicht in der Verantwortung. Sie konnte ein vernünftiges Prinzip postulieren, weil sie keine unpopulären Maßnahmen bis zur letzten Konsequenz durchzusetzen brauchte.
Diese Konsequenz hätte geheißen: Schmälerung des Rententeils der Soforthilfe zugunsten der Eingliederungshilfe.

Schon die Soforthilfe, die Generalprobe des großen Balance-Aktes des Lastenausgleichs, war eine Konzession an das Rentenprinzip. In den zurückliegenden vier Soforthilfe-Jahren sind von den rund 6,125 Soforthilfe - Milliarden DM etwa 40 Prozent (ca. 2,5 Milliarden DM) in den Rentenkanal geflossen, d. h. für Konsumwaren schnell verbraucht worden. Von den übrigen 60 Prozent wurde der größte Teil der Gelder immerhin schon produktiver in den zweckbestimmten Wohnungsbau gesteckt.

Für echte Eingliederungshilfe (Darlehen zur Existenzgründung und Berufsausbildung) dienten etwa 12 Prozent des Soforthilfe-Aufkommens.

Johannes Kunzes Lastenausgleich-Programm brachte keine Verbesserung.

Sein Gesetzentwurf sah mit 200 Millionen DM im Jahr knapp 10 Prozent für echte Eingliederungshilfen vor. Diese 200 Millionen DM sind jener Betrag, dessen Aufkommen die Lastenausgleichsexperten von Linus Kathers Vertriebenenbund angesichts der gesetzlichen Möglichkeiten, dem Pflichtigen die Leistungen zum Lastenausgleich zu stunden, als außerordentlich ungewiß ansehen. Deshalb die BvD-Rebellion.

Mit den zusätzlichen 650 Millionen DM, die dann Linus Kather - zum größeren Teil durch währungspolitisch nicht ungefährliche Vorfinanzierung - für Wohnungsbau und Eingliederungshilfe während der ersten Laufjahre des Gesetzes zugestanden wurden, sind aufs Ganze gesehen auch nur kleine optische Vorteile herausgesprungen. Knapp 10 Prozent der gesamten Lastenausgleichsmasse (genau: 5,4 Milliarden) werden zur produktiven Verwendung in die ersten acht Jahre vorgezogen.

Die davon finanzierten Eingliederungshilfen werden entweder als zu verzinsende und zu tilgende Darlehen oder bei Sachschädennachweis unter Anrechnung auf den Entschädigungsgrundbetrag gewährt.
Voraussetzung ist der Nachweis, daß mit dem Darlehen oder mit der Entschädigung eine gesicherte Existenz aufgebaut werden kann.

Der sachgeschädigte Vertriebene, der die Möglichkeit nicht nachweisen kann, mit Hilfe eines Darlehens der Eingliederungshilfe eine neue Existenz aufzubauen, oder nicht am Anfang der Dringlichkeitsschlange steht, wird die ihm zugedachte Entschädigung also als Kleinst-Rente annehmen müssen, die er nur konsumieren, nicht aber investieren kann

Sie beträgt - wenn der Bundesrat durch seinen Einspruch diese Quoten nicht senkt - z. B für den ehemaligen Besitzer eines Hauses in Königsberg, das etwa 100 000 RM wert war, jährlich 505,40 DM.

Nur wer in besonderer Not ist, kann schneller an sein "Hauptentschädigungs-Guthaben" heran, das bei einer fürsorglichen Behörde zu Buch steht.
Er braucht also nicht der Sozialfürsorge zur Last zu fallen, sondern kann erhobenen Hauptes à conto seines früher einmal besessenen Vermögens - und sei es nur ein schöner Garten bei Grünberg in Schlesien gewesen - "Unterhaltshilfe"*) beantragen. Diese Rente wird dann so lange aus Lastenausgleichsmitteln gezahlt, wie der "Grundbetrag" (siehe Graphik u. l.) reicht.

Johannes Kunzes Gesetz mitsamt den Vorzügen, die Linus Kather ihm in letzter Minute einschraubte, wird also nur einigen Millionen Menschen die moralische Beruhigung geben, keine Fürsorgeempfänger mehr zu sein, aber sonst den Flüchtlingen und Ausgebombten keinen wesentlichen Vorteil bringen. Es gewährt vererbbare Rentenansprüche über 30 Jahre an Empfänger, die dann viel mehr an einem ökonomisch sinnvollen Ablauf der Volkswirtschaft interessiert sein werden als heute, wo sie noch in ostdeutschen Erinnerungen Vergessen suchen.

Bis dahin aber wird
die westdeutsche Gesamtwirtschaft mit einer Abgabe belegt,
die sie daran hindert, den Lastenausgleich,
so wie er in den vergangenen Nachkriegsjahren im materiell überwiegenden Maße vollzogen wurde,
zu einem schnellen Erfolg zu bringen:

mit der Aufnahme der arbeitsfähigen Vertriebenen in den Wirtschaftsprozeß, wofür großzügige Investitionshilfen zur Arbeitsplatz-Beschaffung eine wesentliche Erleichterung sein würden.
Einen solchen Lastenausgleich, der etwa Rentenzahlungen nur als kleine Zuschläge zur Fürsorge vorsehen und im übrigen ausschließlich der Arbeitsplatz-Beschaffung und Existenzgründung ohne individuelle Berücksichtigung der Höhe verlorengegangenen Vermögens dienen würde, lehnen alle Parteien einschließlich der SPD als zu kollektiv ab, weil sie eher etwas Unvernünftiges tun als die Vertriebenen vor den Kopf stoßen wollen.
Und auch der Bundesrat streitet sich mit dem Vermittlungsausschuß nur noch darum, wie und wo er 800 Millionen DM jährlich abzwacken kann.

Wenn ihm das Abzwacken gelingt, kommen die Regierungsparteien abermals in die Krise:

dann können Konrad Adenauer und die Regierungskoalition entweder die dem Flüchtlings-Kather gegebene Zusage auf die Erhöhung der Eingliederungshilfe von 200 auf 850 Millionen DM jährlich (im ersten Anlauf-Jahr sogar auf 1,05 Milliarden DM) nicht halten, oder aber:

Radikale Herabsetzung der Entschädigungssummen.
Das eine wie das andere hätte Folgen, denen die Regierungsparteien auf jeden Fall auszuweichen versuchen. Die Dr. Kather zugesagten 850 Millionen DM, die zu einem Viertel durch stärkere Heranziehung der Vermögenssteuer und zu Dreivierteln durch Bankvorfinanzierung zusammengeklaubt werden sollen, sind Vorleistungen auf die Bundestagswahl 1953.

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.