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Karlsruhe (AP) - Fünf 1961 enteignete Alteigentümer von Ostberliner
Mauergrundstücken sind mit ihren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe
gescheitert. Diese richteten sich gegen das Mauergrundstücksgesetz von
1996, wonach sie ihren früheren Besitz zu einem Viertel des aktuellen
Verkehrswertes zurückkaufen können oder eine Entschädigung in Höhe von
75 Prozent des Verkehrswertes erhalten. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Beschwerden mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Betroffenen waren der Ansicht, dass die Enteignungen völkerrechtswidrig
und deshalb nichtig waren. ehen als Wiedergutmachung zu bezeichnen,
ist zynisch."
TAZ-Online
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