Presse
TAZ - 18.08.1999
Erfolglose Klagen um Mauergrundstücke

Karlsruhe (AP) - Fünf 1961 enteignete Alteigentümer von Ostberliner Mauergrundstücken sind mit ihren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gescheitert. Diese richteten sich gegen das Mauergrundstücksgesetz von 1996, wonach sie ihren früheren Besitz zu einem Viertel des aktuellen Verkehrswertes zurückkaufen können oder eine Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Verkehrswertes erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Betroffenen waren der Ansicht, dass die Enteignungen völkerrechtswidrig und deshalb nichtig waren. ehen als Wiedergutmachung zu bezeichnen, ist zynisch."

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