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Am 1. Juli feierte das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
(BARoV) zehnjähriges Bestehen. Seit 1991 wurden 94 Prozent von
etwa 2,2 Millionen Anträgen auf Rückübertragung von zu
DDR-Zeiten enteigneten Grundstücken oder beweglichem Vermögen
entschieden, zurückgegeben wurden weniger als 25 Prozent. Die niedrige
Rückgabequote bedeutet, dass zahlreiche Entschädigungsverfahren
zu erwarten sind. Zudem suchen das BARoV und ehemalige staatliche Verwalter
Inhaber von über 44.000 inländischen und 6.000 so genannten
UN-Bürger-Konten, die von der DDR-Regierung staatlich verwaltet
wurden. Nur wenige Anspruchsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb
der ehemaligen DDR hatten, wissen von den Konten. Deshalb veröffentlicht
das BARoV seit 1998 im "Bundesanzeiger" und im Internet (www.barov.bund.de)
Aufgebotslisten mit den Namen der Kontoinhaber und den Guthaben, bei
denen es sich um Mietzahlungen von staatlich verwalteten Häusern,
Warenlieferungen, Entschädigungen nach Enteignungen, Tantiemen
für Patente oder Honorare für Veröffentlichungen handelt,
die zuvor bei den Vorgängerbanken der Staatsbank der DDR geführt
wurden. Bisher wurden etwa 270 Grundstücke und 8.000 Konten aufgeboten.
Doch es wird damit gerechnet, dass sich bei den ehemaligen staatlichen
Verwaltern nur 50 Prozent melden. Bei im Ausland lebenden Kontoeigentümern
ist der Erfolg fast null. Wird die angegebene Jahresfrist nicht eingehalten,
fließt das Geld in den Entschädigungsfonds, mit dem Personen
bezahlt werden, die ihre Grundstücke nicht "in natura"
zurückerhalten haben.
taz Nr. 6494 vom 12.7.2001, Seite 6, 44 Zeilen TAZ-Bericht
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