| Presse |
| ARE Online , 11.06.2001 |
| ARE-Pressenotiz zum EGMR-Verfahren | |
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vom 11.06.2001 Am 08. Juni 2001 fand im Kreis von Fachjuristen und Prozessbeteiligten eine Sondertagung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Allianz für Rechtsstaat und Erneuerung (ARE) in Frankfurt/Main statt. Hier wurden die einzuleitenden Massnahmen zur Begleitung der verschiedenen Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung der Enteignungs- und Verfolgungsopfer von 1945-1949 erörtert und das weitere juristische und politische Vorgehen abgestimmt. Die Prozessbevollmächtigten stellten die Schwerpunkte der Klagen dar. Mit der Einreichung von allein sieben Klagen durch prozessbevollmächtigte hochkarätige Rechtswissenschaftler und Fachanwälte betreten die sogenannten "Alteigentümer" die übernationale Ebene. Auf nationaler Ebene gilt zumindest was die Frage der Wiedergutmachung bzw. Eigentums-Restitution über das sogen. "Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz" angeht der Rechtsweg als erschöpft, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen das "EALG" zurückgewiesen und damit praktisch die Ungleichbehandlung der Enteignungsopfer auf Drängen des Finanzministeriums aus fiskalischen Gründen gebilligt hat. Allein rund 60 Beschwerdeführer mit über 35 kg "Belastungsmaterial" sollen in Strassburg belegen, wie eindeutig sich die Bundesregierung, Justiz und Ämter von rechtsstaatlichen Grundsätzen und ihren eigenen Bekundungen in den Jahren 1949-1990 entfernt haben. "Die objektive Verletzung sowohl der Grundrechte in Deutschland als auch der Menschenrechte auf europäischer Ebene ist minutiös dargelegt und wird wohl kaum zu widerlegen sein", sagte der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin. Der Koblenzer Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner gab bekannt, die Rechte zahlreicher weiterer Betroffener, denen die Landesbehörden Rückgabe und Rehabilitierung verweigern, in Strassburg zusätzlich geltend zu machen. Übereinstimmung herrschte bei den unter dem Dach des ARE-Zusammenschlusses kooperierenden Fachjuristen, dass die seit 1945 konfiszierten und von der Bundesrepublik immer noch nicht zurückgegebenen Werte und Vermögen, rechtlich gesehen, im Eigentum der Geschädigten verblieben sind. In Frankfurt wurden die Prioritäten der jetzt angelaufenen politischen Begleitung der Verfahren festgelegt. So sollen am 6. Juli d.J. auf einer Sondertagung in Berlin das Thema des lahmenden Aufbaues im Osten und seine Gründe behandelt werden. "Das Stück ist nicht zu Ende, es fängt erst richtig an!" sagte der ARE-Vorsitzende zum Abschluss des Treffens der Juristen mit den Klägern. |
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