Presse
Berlin Online , 28.04.2001
Umstrittene Bodenreform

Seit zehn Jahren kämpfen Alteigentümer um höhere Entschädigungen


Wolfgang Janisch

KARLSRUHE, 27. April. Es war Anfang dieses Jahres, kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) den Opfern der Bodenreform mit einem ablehnenden Beschluss die anscheinend letzte Hoffnung auf eine höhere Entschädigung genommen hatte. Da klingelte ein Mann mit adligem Namen bei einigen Journalisten an und erläuterte ihnen wortreich, warum das letzte Wort in dieser Sache noch längst nicht gesprochen sei.
Der Anruf ist bezeichnend für die Hartnäckigkeit, mit der einige Alteigentümer und ihre Erben um ihr vermeintliches Recht kämpfen. Denn schon vor zehn Jahren, am 23. April 1991, hatte das BVG in einem Grundsatzurteil die Bodenreform gebilligt - jene Maßnahmen also, durch die Großbauern und Industrielle zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) enteignet worden waren. Mit dem Karlsruher Urteil galt der Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung" zwar für die Enteignungen in der DDR nach 1949, nicht aber für die Jahre davor. Ein Ergebnis, das viele Bodenreformopfer bis heute nicht akzeptieren wollen.

"Unrecht, aber unumkehrbar"

Ihre Unbeirrbarkeit mag nicht selten durch die Aussicht auf ein lukratives Mauergrundstück im Herzen Berlins ausgelöst sein. Für viele war der Eigentumsverlust aber auch eine Unrechtserfahrung: Eigentum ist der konkreteste Wert der Verfassung, greifbarer als Meinungsfreiheit und Menschenwürde, sozusagen das Grundrecht des kleinen Mannes. Was mir gehört, muss mein bleiben - das ist das oberste Prinzip der kapitalistisch geprägten Gesellschaft.

Dem stellten die sowjetischen Kommunisten in den Nachkriegsjahren die Formel "Junkerland in Bauernhand" entgegen und enteigneten ohne Entschädigung alle Grundstücke über 100 Hektar. Mehr als drei Millionen Hektar wurden an Bauern, Landarbeiter und Umsiedler übereignet, etwa ein Drittel der Wirtschaftsfläche in der SBZ. Das BVG hielt dies vor zehn Jahren zwar nicht für rechtens, aber doch für unumkehrbar.

Begründung: Die Sowjetunion habe die Anerkennung der Enteignungen vor 1949 zur Bedingung einer deutschen Wiedervereinigung gemacht. Dies hatten der damalige Justizminister Klaus Kinkel (FDP) und der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe versichert. An dieser Begründung sollte sich ein heftiger Streit entzünden. Denn ausgerechnet der ehemalige sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow bestritt später, dass die Bodenreform der Preis der Einheit gewesen sei - Wasser auf die Mühlen der Bodenreformopfer. Mit aufwändigen Anzeigenkampagnen hielten sie die Debatte in Gang, selbst als Karlsruhe 1996 die Bodenreform ein weiteres Mal bestätigte. Die Kampagnen dauerten an. Vergebens, die Bundesregierung blieb bei ihrer Haltung.

Gespaltene Justiz

Wie umstritten das Thema auch unter Juristen ist, zeigte das dritte Karlsruher Grundsatzurteil in dieser Angelegenheit. Mit einem knappen vier zu vier billigte der Erste Senat im November des vergangenen Jahres die geltenden Entschädigungsregelungen, die den Betroffenen oft nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswertes zusprechen. Die vier unterlegenen Richter hätten zumindest für die typischen Ein- und Zweifamilienhäuser einen etwas höheren Ausgleich gewährt.

Ihre vier Kollegen dagegen argumentierten: Unrecht sei nicht nur den Alteigentümern widerfahren, sondern auch all jenen, deren Biografien in einem freien Land mit beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ganz anders verlaufen wären - und die dafür oft gar keinen Ausgleich erhalten haben. Die Bodenreformopfer konnte das nicht trösten. Sie kündigten nach der Entscheidung an, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot zu erheben. (dpa)

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