Presse
Dresdner Neueste Nachrichten 27.12.2001
Nur wer zu Unrecht enteignet wurde, soll finanzielle Entschädigung erhalten

Nur wer zu Unrecht enteignet wurde, soll finanzielle Entschädigung vom Staat erhalten
Johannes Kimme, Präsident des Landesamtes für offene Vermögensfragen, im Gespräch mit unserer Zeitung:

Dresden. Die Entschädigung von enteigneten Diktatur-Opfern zieht sich in Sachsen bis zum Jahr 2019 hin. So lautet die Prognose von Johannes Kimme. Wir sprachen mit dem Präsidenten des sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen.

Frage: Die Enteignungen liegen meist eine Ewigkeit zurück. Wie wollen Sie Opfern und Erben die extrem lange Wartezeit bei der Entschädigung erklären?


Johannes Kimme: Die Vermögensämter sind daran nicht schuld.

Es geht in den meisten Fällen um jüdische Besitztümer, die in der NS-Zeit geraubt wurden,
und um die Enteignungen von Fabriken und Großgrundbesitz nach 1945.

Die Umstände müssen in jedem Fall so genau wie möglich aufgeklärt werden.
Es sollen ja nur die zu Unrecht Enteigneten Geld erhalten.

Wer als Fabrikant oder Grundbesitzer hoher Nazi-Funktionär war, vom Krieg profitierte oder in hohem Maße Zwangsarbeiter beschäftigte, wird laut Gesetz nicht entschädigt.


Lässt sich das prüfen?


Ja, durch aufwändige Recherchen in vielen Archiven.
Auf der anderen Seite baut der Freistaat bei uns immer mehr Personal ab, die drei regionalen Ämter in Leipzig, Dresden und Chemnitz werden bis 2009 ganz geschlossen.


Aber weshalb stehen Sie neun Jahre nach Ende der Antragsfrist noch immer am Anfang der Prüfung?


Bis Ende 1992 wurden in Sachsen über 500.000 Anträge gestellt. Diese zielten zunächst vor allem auf die Rückgabe von Eigentum.

Wo Ansprüche berechtigt waren und eine Rückgabe des Besitzes infrage kam, haben wir in den zurückliegenden Jahren die Firmen oder Immobilien den einstigen Besitzern oder deren Erben zugesprochen.
Dieses Thema ist jetzt weitgehend vom Tisch.

Doch in vielen Fällen war eine Rückgabe nicht möglich, wenn zum Beispiel ein Gebäude nicht mehr steht oder von einem neuen Eigentümer redlich erworben wurde.
Bei Bodenreformland und Enteignungen in der Großindustrie von 1945 bis 1949 ist eine Rückgabe gänzlich ausgeschlossen.
Bei vielen gescheiterten Antragstellern müssen wir nun klären, ob und in welcher Höhe statt der Rückgabe eine finanzielle Wiedergutmachung infrage kommt.


Wie viele Anträge müssen Ihre Leute bearbeiten?


Ich rechne mit 200.000, während die Zahl der Mitarbeiter von ehemals 1500 schrittweise auf 76 sinkt.
Es kommen noch immer neue Forderungen:
Die jüdische Interessenvertretung (JCC) hat alle Ansprüche auf das in der Nazi-Zeit geraubte jüdische Eigentum pauschal angemeldet und reicht die konkreten Anträge nach.


Greift der Staat für die Auszahlungen tief in die Kasse?


Die Bundesregierung hat über 6 Milliarden Euro eingeplant. Ausgereicht werden zunächst Schuldverschreibungen des Bundes. Die Berechnung der Beträge ist kompliziert.
Für ein übliches Mietshaus der Jahrhundertwende gibt es um die 25.000 Euro.


Interview: Armin Görtz


© Dresdner Neueste Nachrichten erschienen am 27.12.2001

 

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