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| Dresdner Neueste Nachrichten 27.12.2001 |
| Nur wer zu Unrecht enteignet wurde, soll finanzielle Entschädigung erhalten | |
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Nur wer zu Unrecht enteignet wurde, soll finanzielle Entschädigung
vom Staat erhalten Dresden. Die Entschädigung von enteigneten Diktatur-Opfern zieht sich in Sachsen bis zum Jahr 2019 hin. So lautet die Prognose von Johannes Kimme. Wir sprachen mit dem Präsidenten des sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen. Frage: Die Enteignungen liegen meist eine Ewigkeit zurück. Wie wollen Sie Opfern und Erben die extrem lange Wartezeit bei der Entschädigung erklären?
Es geht in den meisten Fällen um jüdische Besitztümer,
die in der NS-Zeit geraubt wurden, Die Umstände müssen in jedem Fall so genau wie möglich
aufgeklärt werden. Wer als Fabrikant oder Grundbesitzer hoher Nazi-Funktionär war, vom Krieg profitierte oder in hohem Maße Zwangsarbeiter beschäftigte, wird laut Gesetz nicht entschädigt.
Wo Ansprüche berechtigt waren und eine Rückgabe des Besitzes
infrage kam, haben wir in den zurückliegenden Jahren die Firmen
oder Immobilien den einstigen Besitzern oder deren Erben zugesprochen.
Doch in vielen Fällen war eine Rückgabe nicht möglich,
wenn zum Beispiel ein Gebäude nicht mehr steht oder von einem neuen
Eigentümer redlich erworben wurde.
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