| Presse |
| Die Tagepost, 29.07.2001 |
| Missachtung des Eigentumsrechts | |
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VON FRITZ SCHENK Die Gedenkstunde aus Anlass des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 hat wieder zu einem Protest gegen die Eigentumspolitik geführt. Konkret geht es um die Behandlung der Enteignungsopfer in der ehemaligen Sowjetzone und späteren DDR nach 1945 und die Festschreibung dieser Unrechtsmaßnahmen im Einigungsvertrag von 1990. Der jetzt vierundachtzigjährige Freiherr von Boeselager 1944 Beschaffer des Sprengstoffs für den Hitler-Attentäter Graf Stauffenberg und damals nur durch einen Glücksfall der Hinrichtung entkommen , hat nach einem Bericht der Welt der Bundesjustizministerin geschrieben. Darin bezichtigt er die Bundesregierung des Rechtsbruchs, weil sie sich das von Kommunisten widerrechtlich geraubte Eigentum ein- verleibt habe. Schon vor einigen Jahren waren aus dem gleichen Grund andere Überlebende der Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime den Gedenkfeiern an der Hinrichtungsstätte im so genannten Berliner Bendler-Block ferngeblieben. Tatsächlich hatten die Kommunisten 1945/46 bei der so genannten Bodenreform auch die NS-Widerständler pauschal den volksfeindlichen Elementen unter der Pauschalbezeichnung Naziaktivisten, Junker, Kapitalisten und Kriegsverbrecher zugerechnet, deren gesamtes betriebliches und privates Eigentum entschädigungslos verstaatlicht, alle Familienangehörigen vom Kleinkind bis zum Greis mit nur geringstem Notgepäck aus ihren Behausungen vertrieben, sie in entfernten Gebieten zur Zwangsarbeit verpflichtet oder gar in die Sowjetunion deportiert. Viele konnten sich, dank der damals noch offenen Zonengrenze und mit wagemutiger Unterstützung ihrer Mitmenschen, in die Westzonen retten. Während der Teilung war es erklärte westdeutsche Politik, im Falle der Einheit dieses Unrecht aufzuheben und das Raubgut an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Wie bekannt, hatte der Einigungsver- trag von 1990 das ausgeschlossen, weil die Sowjetunion ihre Zustimmung zur Einheit angeblich davon abhängig gemacht habe, dass die unter besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignungen nicht rückgängig gemacht würden. Das ist inzwischen mehrfach als gelogen zurückgewiesen worden. Sowohl Gorbatschow wie sein damaliger Außenminister Schewardnadse, aber auch der DDR-Unterhändler Günter Krause haben bestätigt, dass dies weder Verhandlungsgegenstand noch Forderung gewesen und daher ja auch nicht in den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgenommen worden sei. Vielmehr wurde dem Wunsch der Sozialisten aller Gruppierungen der damaligen DDR-Volkskammer nachgegeben, die keine Rückkehr in den Kapitalismus, sondern eine bessere DDR innerhalb der vereinten Bundesrepublik haben wollten. Und den Westdeutschen kam dieser Wunsch entgegen, weil sie glaubten (und bis heute darauf hoffen), aus dem Verkauf dieser staatlichen Hehlerware die Kosten der Einheit billig bestreiten zu können. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber ist also nach wie vor hinsichtlich der Eigentumsregelungen im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates völlig frei. Bezüglich der Enteignungsopfer wie dem eingangs erwähnten Freiherrn von Boeselager ist die Sachlage noch skandalöser: Denn sie haben inzwischen fast ausnahmslos von der russischen Regierung Rehabilitierungsurkunden erhalten, die ihnen bescheinigen, dass die nach Kriegsende von den stalinistischen Militärtribunalen ausgesprochenen Urteile wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen konstruiert waren und daher jedweder Rechtsstaatlichkeit widersprachen. Boeselager hat also recht, wenn er der Justizministerin vorwirft, dass er real erst durch den demokratischen Rechtsstaat enteignet worden sei, der damit die Zwangsmaßnahmen der Kommunisten sanktioniert habe. Die schwere Beschädigung des Eigentumsrechts ist daher vor allem eine Verletzung des Grundwertekanons, wie er in den ersten zwanzig Artikeln des Grundgesetzes festgelegt worden ist. Da diese zu den unverrückbaren Artikeln unserer Verfassung gehören also nicht einmal mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten verändert, geschweige aufgehoben werden können , ist die Vorgehensweise im gesamtdeutschen Wiedergutmachungs- und Eigentumsrecht so alarmierend, dass sie eigentlich die Gesamtheit des deutschen Rechtswesens auf die Barrikaden treiben müsste. Tatsächlich aber schweigt die Mehrheit der juristisch Etablierten bei diesem Thema wieder so konsequent, scheinbar uninteressiert, uninformiert und feige, wie sie das bei der Entwicklung und während der totalitären Herrschaft der rechten wie linken Unrechtssysteme, das heißt bei Enteignungs-, politischen Verfolgungs-, Mauer-, Schießbefehl-, Folter-, Bespitzelungs- und den vielen, vielen anderen Verbrechen getan hatte Das ist bedenklicher für den Rechtsstaat als das Wiedererstarken der SED/PDS unter den gleichen politischen Parolen wie während ihrer totalitären Herrschaft.
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