Presse
Frankfurter Rundschau 27. Juni 2001
Vertriebene stellen Bedingungen

EU-Beitrittskandidaten sollen umstrittene Gesetze aufheben

Von Karl-Heinz Baum

BERLIN, 26. Juni. Der Bund der Vertriebenen (BdV) hat sich an die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) mit der Bitte gewandt, die Nachkriegsgesetze zur Ausbürgerung und Enteignung von Deutschen zum Verhandlungsthema zu machen, bevor Polen, Tschechien und Slowenien der EU beitreten. Das teilte die BdV-Vorsitzende Erika Steinbach am Dienstag in Berlin mit.

Nach Angaben der CDU-Bundestagsabgeordneten hätten die Regierungen Großbritanniens, Irlands und Österreichs bereits mitgeteilt, diese Frage zu prüfen. Aus dem Kanzleramt gebe es noch keine Antwort. Steinbach nannte die Gesetze aus den Jahren 1944 bis 1946 "menschenrechtswidrig". Deutsche Heimatvertriebene erwarteten, dass das Europäische Parlament einem EU-Beitritt dieser Länder erst zustimme, wenn die entsprechenden Gesetze aufgehoben seien.

Die gegen Deutsche gerichteten Ausbürgerungs- und Enteignungsgesetze seien schon bei ihrem Inkrafttreten nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 völkerrechtswidrig gewesen. Heute seien sie weder mit der EU-Werteordnung noch mit dem Amsterdamer Vertrag und den Menschenrechtsanforderungen für neue EU-Mitglieder zu vereinbaren. Nach einer Aufhebung stellten sich auch Forderungen nach Entschädigung. Doch das müssten die betroffenen Länder selbst entscheiden.

Die BdV-Vorsitzende lobte in diesem Zusammenhang Ungarn und Rumänien. Ungarn habe Gesetze aufgehoben und Entschädigungen zur Zufriedenheit der Betroffenen gezahlt. Rumänien habe die Vertreibung und Umsiedlung deutschstämmiger Einwohner nach 1945 ausdrücklich bedauert und sie zur Rückkehr aufgefordert. Steinbach glaubt aber nicht, dass nach einer Aufhebung der Gesetze frühere Einwohner massenhaft in Polen oder Tschechien einfallen würden.

Der BdV forderte zugleich einen nationalen Gedenktag für die deutschen Opfer der Vertreibung. Die Bundesregierung solle den 5. August zu einem Tag erheben, an dem alljährlich den "deutschen Opfern von Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit gedacht werde", sagte Steinbach laut ap. Am 5. August 1950 wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart proklamiert.

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Dokument erstellt am 26.06.2001 um 21:16:14 Uhr
Erscheinungsdatum 27.06.2001

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