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Staat verschenkt Naturschutzflächen und Chancen in den Neuen Ländern
"Morgen werden in Sachsen-Anhalt die ersten Naturschutzflächen
verschenkt. Den investitionswilligen Land- und Forstwirten wird durch
dieses eigentumsfeindliche Vorgehen Mut und Antrieb genommen."
sagte Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
der Grundbesitzerverbände in Berlin. Er kritisierte damit die Umsetzung
der Vorgaben des im letzten Jahr novellierten Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG), wonach 50.000 ha unter Naturschutz
stehender Flächen unentgeltlich vom Bund an die Neuen Bundesländer
oder von ihnen benannte Naturschutzorganisationen übertragen werden
können. Diese Flächen werden damit dem Privatisierungsbestand
der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) entzogen. Bei
den Flächen handelt es sich um 1945-1949 im Zuge der sogenannten
"Bodenreform" entschädigungslos enteignete land- und
forstwirtschaftliche Immobilien.
"Eine Rückgabe an die Alteigentümer hat man nicht zugelassen
und eine angemessene Entschädigung erlaube angeblich die Haushaltslage
nicht. Nun aber können die Flächen zu Naturschutzzwecken verschenkt
werden! Mit Rechtstaatlichkeit hat dieses Vorgehen für mich nichts
zu tun." Mit diesen Worten beanstandete auch Horst Beerbaum, stellv.
Vorsitzender des Bundesverbandes und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Meckelnburg-Vorpommern,
das Verschleudern der Flächen. Schon im Februar 2000 war dies durch
eine gemeinsame Erklärung des Deutschen Bauernverbandes, der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Waldbesitzerverbände und der Arbeitsgemeinschaft der
Grundbesitzerverbände kritisiert worden.
"Der Staat verzichtet auf Privatisierungseinnahmen. Er unterstellt
den Privateigentümern, nicht in der Lage zu sein, Naturschutz zu
praktizieren. Eigentum wird zu Lasten des Steuerzahlers mit Füßen
getreten. Zudem riskiert der Staat durch den abwegigen Plan der Naturschutzverbände,
in Deutschland Urwälder zu schaffen, am Ende selbst wieder die
Bewirtschaftungskosten bezuschussen zu müssen, da diese Pläne
nicht aufgehen können." schloss Salm seine Ausführungen.
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