| Presse |
| jungewelt, 10.07.2001 |
| Um die MfS-Akten tobt ein Scheingefecht | |
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Das Ultimatum von Innenminister Otto Schily an die Leiterin der Aktenbehörde gehört zu einer nicht endenden Abfolge von bizarren Vorgängen, die sich um die Existenz dieser Einrichtung seit ihrer Gründung abspielen. Seitdem die DDR als souveräner Staat verschwand, ist sie eine Zone minderen Rechts für ihre früheren Einwohner. Entscheidende Rechtsprinzipien - von der Freiheit der Wissenschaft bis zum Rückwirkungsverbot - galten und gelten in diesem Teil der Bundesrepublik nur eingeschränkt. Ein Symbol dafür ist das Gesetz über den Umgang mit den MfS-Akten. Der Entwurf des Einigungsvertrages vom Sommer 1990 hatte eine rechtlich den geltenden Normen folgende Regelung des Umgangs mit diesen Akten vorgesehen. Das wurde von der Volkskammermehrheit gekippt, die - wie bei Konterrevolutionen üblich - das »gesunde Volksempfinden« als höhere Rechtsinstanz installierte. Regelungen des Datenschutzes, des Persönlichkeitsschutzes, von Fristen oder eine Unterscheidung verschiedener Zwecke bei der Herausgabe von Akten spielten keine Rolle. Die Berliner Zeitung kommentierte dies am Freitag mit: »Politisch und kulturell liegt das Gesetz ohnehin quer wie ein Brett in der altbundesdeutschen Landschaft.« Anders gesagt: Das Gesetz wahrt nicht einmal die Rechtsform bei der Durchsetzung von Antikommunismus. Warum auf die Installierung eines ordentlichen Archivs, in dem nicht weisungsgebunden, sondern unabhängig geforscht werden kann, verzichtet wurde, hatte viele Gründe. Die 2 500 Mitarbeiter der »Gauck-Stasi« (Hermann von Berg) begleiteten Entindustrialisierung, Enteignung und Entvölkerung Ostdeutschlands jedenfalls unermüdlich. In ungezählten arbeits- und verwaltungsrechtlichen Abwicklungsverfahren funktionierte das Gesetz glänzend; wer aufmuckte, kam in den der Behörde angeschlossenen Medien an den Pranger. Nach Meinung von Peter-Michael Diestel hat die Behörde mehr Tote produziert als die Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik. In dem Knäuel von Hysterie, juristischer Form und totalitärem Antikommunismus, der die Satzung der Einrichtung bildet, wird sich die Justiz bei jedem neuerlichen Verfahren so verheddern wie in dem Helmut Kohls. Daß Otto Schily, der zur Illustration der deutschen Einheit einst mit einer Banane winkte, sich mit Marianne Birthler anlegt, hat vermutlich mit dem nervenden Gebräu aus Querulantentum und Betroffenheitsdusel zu tun, das sie repräsentativ für ostdeutsche Bürgerrechtler in besonderem Maß für Politik hält. Bemerkenswert ist, daß der angebliche Hauptgegenstand der Gauck-Behörde, die Geschichte des MfS, kaum noch eine Rolle spielt. In dieser Zeitung war jüngst zu lesen: Nach zehn Jahren hat die bundesdeutsche Justiz das MfS von Verbrechen freigesprochen. Dafür, daß so etwas nicht ins öffentliche Bewußtsein dringt, sorgen auch Schily und Bithler sicher gern gemeinsam. Arnold Schölzel
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