Presse
Leipziger Volkszeitung am 22. Dezember 2001
Alt-Eigentümer des Airportgeländes erhält Fläche nicht zurück

Leipziger Verwaltungsgericht trifft Entscheidung


Leipzig. 20 Hektar Land, auf denen sich Teile der alten Landebahn des Flughafens Leipzig-Halle befinden, werden nicht an den Alteigentümer Alwin Apitzsch und seinen Rechtsanwalt Rainer Wollny zurückgegeben. Diese Entscheidung hat gestern das Leipziger Verwaltungsgericht getroffen.

Zugleich ließ es eine Revision des Urteils nicht zu.


Der Streit machte in den zurückliegenden Jahren immer wieder Schlagzeilen. Der Bauer Apitzsch hatte 1953 die DDR verlassen, sein Land wurde daraufhin vom Staat enteignet, später entstanden auf dem Areal Teile des Flugplatzes Schkeuditz.
Unmittelbar nach der Wende hatten die am Flughafen gelegenen Gemeinde Kursdorf und das Leipziger Landratsamt die Flächen rückübertragen, der Freistaat Sachsen erhob jedoch später Einspruch.
Der Rechtsstreit ging schon zweimal bis zum Bundesverwaltungsgericht und wieder zum Leipziger Verwaltungsgericht zurück.


Sehr zufrieden mit der gestrigen Entscheidung zeigte sich Johannes Kimme, Präsident des sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen.

"Für uns war klar, dass eine bereits auf den Flächen errichtete und weiterhin in Betrieb befindliche Landebahn eine Rückgabe des Bodens ausschließt."

Das Urteil widerlege auch den früheren Vorwurf, das Landesamt habe bei seinem Einspruch gegen die Rückgabe Fristen überschritten.
"Wir sind keine verschlafene Behörde."
Teilflächen außerhalb der Landebahn wurden inzwischen rechtskräftig zurückgegeben. Über eine eventuelle Entschädigung für die übrigen 20 Hektar muss noch entschieden werden.


Der Kölner Anwalt Rainer Wollny wollte das Leipziger Urteil nicht kommentieren. "Wir prüfen jetzt unsere Möglichkeiten."


Armin Görtz

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