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Leipziger Verwaltungsgericht trifft Entscheidung
Leipzig. 20 Hektar Land, auf denen sich Teile der alten Landebahn des
Flughafens Leipzig-Halle befinden, werden nicht an den Alteigentümer
Alwin Apitzsch und seinen Rechtsanwalt Rainer Wollny zurückgegeben.
Diese Entscheidung hat gestern das Leipziger Verwaltungsgericht getroffen.
Zugleich ließ es eine Revision des Urteils nicht zu.
Der Streit machte in den zurückliegenden Jahren immer wieder Schlagzeilen.
Der Bauer Apitzsch hatte 1953 die DDR verlassen, sein Land wurde daraufhin
vom Staat enteignet, später entstanden auf dem Areal Teile des
Flugplatzes Schkeuditz.
Unmittelbar nach der Wende hatten die am Flughafen gelegenen Gemeinde
Kursdorf und das Leipziger Landratsamt die Flächen rückübertragen,
der Freistaat Sachsen erhob jedoch später Einspruch.
Der Rechtsstreit ging schon zweimal bis zum Bundesverwaltungsgericht
und wieder zum Leipziger Verwaltungsgericht zurück.
Sehr zufrieden mit der gestrigen Entscheidung zeigte sich Johannes Kimme,
Präsident des sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen.
"Für uns war klar, dass eine bereits auf den Flächen
errichtete und weiterhin in Betrieb befindliche Landebahn eine Rückgabe
des Bodens ausschließt."
Das Urteil widerlege auch den früheren Vorwurf, das Landesamt
habe bei seinem Einspruch gegen die Rückgabe Fristen überschritten.
"Wir sind keine verschlafene Behörde."
Teilflächen außerhalb der Landebahn wurden inzwischen rechtskräftig
zurückgegeben. Über eine eventuelle Entschädigung für
die übrigen 20 Hektar muss noch entschieden werden.
Der Kölner Anwalt Rainer Wollny wollte das Leipziger Urteil nicht
kommentieren. "Wir prüfen jetzt unsere Möglichkeiten."
Armin Görtz
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