| Presse |
| MDR , 09.10.2001 |
| Zu Unrecht enteignet: Wie Behörden Entschädigungen verweigern | |
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Zu Unrecht enteignet
Damit sollten vor allem Nazis und Kriegsverbrecher bestraft werden. Wer als solcher galt, wurde auf eine so genannte A-Liste gesetzt Doch nicht alle Enteignungen, die die deutschen Kommunisten vornahmen, waren auch im Sinne der Besatzungsmacht. Denn die Sowjets führten auch B-Listen: Verzeichnisse von Personen, Dennoch wurden immer wieder auch Leute enteignet, Dabei handelte es sich zumeist um Inhaber kleiner und mittelständischer
Betriebe. Heute gilt aber bei Enteignungen zwischen 1945 und 1949 ein grundsätzliches Rückübertragungsverbot. Dies ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 8 des Vermögensgesetzes. Die einzige Ausnahme: Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Zwischenzeitlich konnte der Beweis geführt werden, Der Umschau-Redaktion liegen einige Kopien oder Abschriften aus den
Staatsarchiven vor, die Sie online einsehen können. W i c h t i g : Hier muss der Betroffene Ist das Haus oder der Betrieb bereits verkauft, muss der Fiskus den Verkaufserlös auszahlen. Diesbezüglich gibt es nach Erfahrungen vieler Betroffener eine
massive Verweigerungshaltung der Behörden. Trotz eindeutiger Rechtsprechung werden diese Anträge auf Rückübertragung trotzt Vorhandensein einer B-Liste einfach jahrelang nicht beschieden. Die Verweigerungshaltung zeigt sich aber schon darin, Durch dieses sind sie nämlich verpflichtet Dazu gehören auch jene, die auch zu einer Rückübertragung führen können. Doch das geschieht in der Regel nicht. -------------------------------------------------------------------------- Folgende B-Listen aus Sachsen und Thüringen können Sie hier
einsehen. B-Liste zum SMA Sachsen Befehl Nr. 86 vom 31. März 1947 B-Liste zum SMA Thüringen Befehl Nr. 94 vom 8. April 1947 B-Liste zum SMA Thüringen Befehl Nr. 24 vom 16. Februar 1948 |
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