Presse
Nordkurier 28. Juni 2001
VG Greifswald: Rückübertragungsansprüche der Elly-von-Siemens-Stiftung

Siemens-Stiftung klagt gegen Kreis wegen Enteignung
Bescheid zu Rückübertragung angefochten

Von unserem Redaktionsmitglied
Uwe Reißenweber

Ostvorpommern.
Mit einer Millionen-Klage gegen den Landkreis Ostvorpommern
beschäftigt sich gegenwärtig das Greifswalder Verwaltungsgericht:
Klägerin ist die Elly-von- Siemens-Stiftung,
die für das Areal,
auf dem sich heute die Heringsdorfer Kinder-Klinik "Haus Gothensee" befindet, Entschädigungs- und Rückübertragungsansprüche stellt.

Entsprechende Informationen des UsedomKurier bestägte gestern Gerichtssprecher Eckhart Corsmayer auf Nachfrage.
Neben Flächen stehen dabei rund 800 000 Mark zur Disposition.

Hintergrund ist ein Bescheid von Landrat Herbert Kautz (CDU)
und des Amtes zur Regelung offener Vermögesfragen.

Dort heißt es laut Corsmayer, dass in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine "besatzungshoheitliche Enteignung" stattgefunden habe.
Damit würde auch kein Rückübertragungs- oder Entschädigungsanspruch wirksam.

Die Freiburger Anwälte der Stiftung argumentieren indes entgegengesetzt,
so der Sprecher. Die Kanzlei im Breisgau bestätigte denn auch, dass Klage eingereicht worden sei.
Die Elly-von-Siemens-Stiftung habe sich früher um "umfangreichen Grundbesitz" gekümmert und sei seit einiger Zeit wiederbelebt worden, erläuterte der Anwalt.
Bedeckt gehalten
Beim "Haus Gothensee" handelt es sich um eine Vorsorge- und Rehaklinik für Kinder und Jugendliche mit Stoffwechsel-, Nieren- und Hauterkrankungen,
die von der Greifswalder Medigreif-Gruppe betrieben wird.

Bis Redaktionsschluss war gestern keine Stellungnahme von Unternehmens-Chef Dietmar Enderlein zu erhalten.
Auch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hielt sich mit Hinweis auf das schwebende Verfahren bedeckt, während der Kreis wiederum an das Amt verwies.

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