Presse
Neue Zürcher Zeitung, Ressort Briefe an die NZZ, 14. Dezember 2001, Nr.291, Seite 65
Ein Berater und seine Behauptung

Der neu ernannte aussenpolitische Berater von Bundeskanzler Schröder, Dieter Kastrup, hat vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht behauptet, dass es eine Bedingung der Russen für die deutsche Wiedervereinigung gewesen sei, die gesetzwidrigen Enteignungen im Osten Deutschlands beizubehalten.

Was hätten die Russen 1990 von einer solchen Bedingung gehabt? Wären sie nicht Rechtsbrecher, wenn sie eine solche Bedingung gestellt hätten, weil die Gesetze der Russen Enteignungen unschuldiger Personen ausdrücklich verboten haben?

Die Staatsanwaltschaft hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Dieter Kastrup wegen falscher Aussage vor dem Bundesverfassungsgericht eingestellt, obwohl der damalige sowjetische Staats- und Parteichef Gorbatschow den Inhalt dieser Falschaussage als «absurd» bezeichnet hat.

Auch die anschliessenden Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurden mit den so verhinderten Recherchen im Sinne der Parteien beerdigt.

Durch diese Falschaussage von Dieter Kastrup fiel unserem Staat das nahezu gesamte konfiszierte Privatvermögen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR als Eigentum rechtswidrig zu. Ein aussenpolitischer Kanzlerberater, der die russische Regierung mit einer Lüge eines Rechtsbruchs bezichtigt hat, ist für Deutschland und für die Verständigung mit Russland untragbar.

Gerhard Heeren


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