Presse
Fernseh-Beitrag von "plusminus" vom 05. Juni 2001
Milliardenlast: warum Steuerzahler für Ostentschädigungen aufkommen müssen

Autorin:
Christiane Cichy


Gerade mal zwei bis drei Prozent der insgesamt bis zu 700.000 Fälle
von Enteignungsopfern, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR zu Unrecht enteignet wurden, sind nach Schätzungen der Bundesregierung bislang bearbeitet.
Laut Entschädigungs- und Ausgleichszahlungsgesetz EALG haben alle, die zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden, zwar keinen Anspruch auf Rückgabe ihres Eigentums, ihnen steht jedoch eine Entschädigung zu.
Nach der ursprünglichen Planung sollten bis Ende 2003 alle Fälle bearbeitet sein. Im Bundeshaushalt sind 12,6 Milliarden DM dafür eingeplant, die ab 2004 in Fünfjahresraten ausgezahlt werden sollten.
Wie lange der Großteil der Entschädigungsfälle aber wirklich noch auf sein Geld warten muss, ist ungewiss.

Diese Verzögerungen bedeuten zunächst Einsparungen in Milliardenhöhe fürs Steuersäckel.

Später jedoch kommt die schleppende Bearbeitung den Steuerzahler nach Berechnungen der Status Vermögensverwaltung Hamburg teuer zu stehen:
Wenn Anspruchsberechtigte ihr Geld nicht im vorgegebenen Zeitraum erhalten, müssen sie wegen des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes
Z i n s e n bekommen - das wären hier sechs Prozent.

Die Status Vermögensverwaltung hat errechnet, dass die Mehrkosten für den Bundeshaushalt 40 Milliarden DM betragen, wenn sich der Bearbeitungsprozess um 20 Jahre verzögert.

Und das ist für viele Fälle gar nicht so unwahrscheinlich. Die Ämter, die auf Kreis- und Landesebene für die offenen Vermögensfragen zuständig sind, können derzeit nur 425 Fälle pro Monat bearbeiten. Das bedeutet: die meisten Enteignungsopfer werden ihre Entschädigung wohl erst in Jahrzehnten, im schlimmsten Fall sogar erst in 100 Jahren erhalten.

Das Grundproblem liegt bei den Vermögensämtern. Sie haben zu wenig Personal, um die vielen ungeklärten Fälle zu bearbeiten. Für diese Situation sind die Länder verantwortlich. Sie sind für die Umsetzung des EALG zuständig, haben viele dieser Ämter aufgelöst und Mitarbeiter entlassen, anstatt, wie eigentlich nötig, das Personal aufzustocken. Im Durchschnitt wurden im letzten Quartal rund 15 Prozent des Personalstandes abgebaut. Allein in Sachsen sind von 54 Ämtern nur noch drei und ein Fünftel der Mitarbeiter übrig.


So kommen die Verzögerungen um Jahrzehnte zustande. Dabei hatte die Regierung eine schnelle und zügige Abwicklung versprochen. Für die meist älteren Betroffenen ein unhaltbarer Zustand: Schließlich wissen sie nicht, ob sie noch zu Lebzeiten die zugesagte, ohnehin geringe Entschädigung erhalten werden.

Adressen und Externe Links

Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Mauerstr. 39 - 40
10117 Berlin
(0 30) 2 23 10 - 0
http://www.barov.bund.de/startseite.htm


Status Vermögensgesellschaft GmbH Hamburg Poststraße 33
20354 Hamburg
(040) 350 85 36

Aktionsgemeinschaft für Recht und Eigentum e.V.
Im Brühl 9
34582 Borken/Hessen
(05682) 730 812
http://www.are.org/

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (afa)
Reinhardtstraße 18
10117 Berlin
(030) 318 072 28

GÖTTINGER KREIS Studenten für den Rechtsstaat e.V.
Büro Berlin
Fritschestraße 29a
10585 Berlin - Charlottenburg
(030) 347 062 65
http://www.rechtsstaat-aktuell.de/

Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag von [plusminus] vom 05. Juni 2001 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Datum   siehe auch: Verweise
  EALG  
10.06.2001 Gründung: Bürgerinitiative der Treuhandopfer (Karl Wolf)  
       
       
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