| Presse |
| Der Tagesspiegel vom 13.12.2001 |
| Drei weitere Urteile gegen Strausberg | |
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Landgericht sprach Alteigentümern 447 000 Mark Schadensersatz zu obs Die Stadt Strausberg ist erneut zu Schadensersatz an Alteigentümer
von Immobilien verurteilt worden. Der Anwalt Christoph Partsch, der mehrere Strausberger Alteigentümer vertritt, sprach von "aberwitzigen und hanebüchenen Fällen". Ähnlich dem Fall des enteigneten Kaufhausbesitzers Louis London vermutet Partsch, dass Alteigentümer gezielt benachteiligt wurden. Der Anwalt der Stadt, Peter-Michael Diestel, sagte dagegen: "Diese Angelegenheit ist anders." Es handele sich um erwartungsgemäße Nachzahlungen wegen versehentlicher Fehler von Beteiligten. Den vom ehemaligen Vize-Bürgermeister Friedhelm Zapf (SPD) erhobenen
Vorwurf der Grundbuchfälschung nannte Diestel "absurd":
Die Strausberger Stadtverordnetenversammlung befasst sich vorläufig wohl nicht mit dem Immobilienskandal. Wie die Schadensersatzforderungen bezahlt werden sollen, ist laut Stadtverwaltung unklar.
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