Presse
Sächsischen Zeitung, vom 14.11.2001
Bei Grundstücksübertragungen Nachweis über Alteigentümer erforderlich

Detektivarbeit kostet Zeit
Von Mandy Schaks

Bei Grundstücksübertragungen ist der Nachweis über Alteigentümer erforderlich

Das Grundbuchamt am Amtsgericht Dippoldiswalde wurde bis März dieses Jahres von Papier auf Elektronik umgestellt. Die Mitarbeiter bearbeiten die Anträge am Computer. Das geht schneller. Aber nicht in jedem Fall.
Lothar Schmöckel ist verärgert.
Der Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Reinhardtsgrimma eG will Ackerland für seinen Landwirtschaftsbetrieb dazu kaufen. Die Eigentümer sind bereit.

Trotzdem passiert fast ein Jahr nichts - er kriegt die Fläche nicht, und die Besitzer des Landes sehen kein Geld. Die Sache hängt an der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung zum Grundstücksvertrag, die vom Landratsamt nötig ist, damit der Verkauf rechtlich über die Bühne gehen kann.

Aufwändige Nachforschungen

Nach fast zehn Monaten Bearbeitungszeit erhält Schmöckel am 1. Oktober in diesem Jahr endlich grünes Licht von der Kreisverwaltung und soll für die Bearbeitung eine Gebühr von 50 Mark (25,56 Euro) bezahlen. Damit ist bei ihm endgültig der Geduldsfaden gerissen.
"Es ist unverständlich und nicht hinnehmbar, nach einer derartigen Fristüberschreitung noch eine Gebühr zu erheben", schimpft er. Er zweifelt an, ob sich das Rechtsamt, das die Angelegenheit bearbeitete, auf der Höhe der Zeit befinde. Früher, so seine Erfahrung, sei das schon einmal schneller gegangen.

Unter bürgerfreundlich stelle er sich etwas anderes vor.
Doch am Rechtsamt liegt dieses lange Prozedere offenbar gar nicht. Dorothea Boldt, die Sprecherin des Landratsamtes, kann nachweisen, dass ihre Behörde den Fall nur in wenigen Tagen erledigte.
Es haperte an der Zuarbeit vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes.

Damit das Landratsamt die Genehmigung überhaupt erteilen kann, müssen die Alteigentümer-Ansprüche geklärt werden. Bis 1933 ist nachzuvollziehen, wer einmal das Stück Land besessen hat.
"Das ist eine Besonderheit in den neuen Bundesländern", erklärt Joachim Thomas, Direktor am Amtsgericht Dippoldiswalde. "Diese Sonderregelungen gibt es durch die historischen Umstände." -
Enteignung der Nazi- und Kriegsverbrecher und Bodenreform.
"Da wurde sehr akribisch gearbeitet und radikal Aktenmaterial vernichtet, damit kein Nachweis mehr da ist, dass die Betroffenen je Grundstücke hatten", erläutert Thomas.
So wurden in Grundbüchern Seiten komplett heraus geschnitten oder Eintragungen geschwärzt. "Das macht die Grundbucharbeit in den neuen Bundesländern so umfangreich und auch kompliziert."

Wie die Detektive müssen die Mitarbeiter manchmal vorgehen und alles per Hand. "Dabei können uns die elektronischen Grundbücher auch nicht helfen", sagt Justizoberinspektorin Martina Vogt, die Leiterin des Grundbuchamtes. Denn in die Datenbank sind nur die aktuellen Eintragungen eingeflossen.

Für die Grundbuchauszüge bis 1933 muss in den Altgrundbüchern nachgeforscht werden. Manchmal gehe das sehr schnell, sagt Frau Vogt. Doch mitunter sei Sisyphusarbeit notwendig. Bearbeitungszeiten von zehn Monaten wären da keine Seltenheit.

Rückstände werden aufgearbeitet

Glücklich über diese lange Leitung ist auch das Amtsgericht nicht. Joachim Thomas geht aber davon aus, dass die Arbeit insgesamt bald schneller ablaufen wird. Und sie gehe auch schon zügiger vonstatten als Monate zuvor. Zum einen wurde in der Aufbruchphase nach der Wende das Grundbuchamt mit Anträgen regelrecht überschüttet. Inzwischen gehen noch jeden Monat etwa 100 Anfragen im Zusammenhang mit der Grundstücksverkehrsordnung ein. Zum anderen war das Grundbuchamt durch die Bauphase im Dippoldiswalder Schloss, dem Sitz des Amtsgerichtes, und durch die Umstellung auf das elektronische Grundbuch in Rückstand geraten. Der werde derzeit aufgearbeitet.
Joachim Thomas wirbt um Verständnis und bricht eine Lanze für seine Mitarbeiter: "Das Augenmaß muss man uns schon zugestehen, dass wir auch die Dringlichkeit bestimmter Anträge im Blick haben." Stehen zum Beispiel Investitionen dahinter, sollen diese nicht an der Arbeit im Grundbuchamt scheitern.

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