| Presse |
| Sächsischen Zeitung, vom 14.11.2001 |
| Bei Grundstücksübertragungen Nachweis über Alteigentümer erforderlich | |
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Detektivarbeit kostet Zeit Bei Grundstücksübertragungen ist der Nachweis über Alteigentümer erforderlich Das Grundbuchamt am Amtsgericht Dippoldiswalde wurde bis März
dieses Jahres von Papier auf Elektronik umgestellt. Die Mitarbeiter
bearbeiten die Anträge am Computer. Das geht schneller. Aber nicht
in jedem Fall. Trotzdem passiert fast ein Jahr nichts - er kriegt die Fläche nicht, und die Besitzer des Landes sehen kein Geld. Die Sache hängt an der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung zum Grundstücksvertrag, die vom Landratsamt nötig ist, damit der Verkauf rechtlich über die Bühne gehen kann. Aufwändige Nachforschungen Nach fast zehn Monaten Bearbeitungszeit erhält Schmöckel
am 1. Oktober in diesem Jahr endlich grünes Licht von der Kreisverwaltung
und soll für die Bearbeitung eine Gebühr von 50 Mark (25,56
Euro) bezahlen. Damit ist bei ihm endgültig der Geduldsfaden gerissen.
Unter bürgerfreundlich stelle er sich etwas anderes vor. Damit das Landratsamt die Genehmigung überhaupt erteilen kann,
müssen die Alteigentümer-Ansprüche geklärt werden.
Bis 1933 ist nachzuvollziehen, wer einmal das Stück Land besessen
hat. Wie die Detektive müssen die Mitarbeiter manchmal vorgehen und alles per Hand. "Dabei können uns die elektronischen Grundbücher auch nicht helfen", sagt Justizoberinspektorin Martina Vogt, die Leiterin des Grundbuchamtes. Denn in die Datenbank sind nur die aktuellen Eintragungen eingeflossen. Für die Grundbuchauszüge bis 1933 muss in den Altgrundbüchern nachgeforscht werden. Manchmal gehe das sehr schnell, sagt Frau Vogt. Doch mitunter sei Sisyphusarbeit notwendig. Bearbeitungszeiten von zehn Monaten wären da keine Seltenheit. Rückstände werden aufgearbeitet Glücklich über diese lange Leitung ist auch das Amtsgericht
nicht. Joachim Thomas geht aber davon aus, dass die Arbeit insgesamt
bald schneller ablaufen wird. Und sie gehe auch schon zügiger vonstatten
als Monate zuvor. Zum einen wurde in der Aufbruchphase nach der Wende
das Grundbuchamt mit Anträgen regelrecht überschüttet.
Inzwischen gehen noch jeden Monat etwa 100 Anfragen im Zusammenhang
mit der Grundstücksverkehrsordnung ein. Zum anderen war das Grundbuchamt
durch die Bauphase im Dippoldiswalder Schloss, dem Sitz des Amtsgerichtes,
und durch die Umstellung auf das elektronische Grundbuch in Rückstand
geraten. Der werde derzeit aufgearbeitet. |
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