| Presse |
| Bürgerkomitee Leipzig e.V. am 08.03.2002 |
Schwarzer Freitag für die Aufarbeitung |
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| PRESSEERKLÄRUNG
Nur eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes kann das Ende der Aufklärung verhindern
Nun ist vom Bundesverwaltungsgericht die bisherige Herausgabepraxis der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) für unrechtmäßig erklärt worden. Das StUG, einst zum Zweck umfassender Aufarbeitung geschaffen, erscheint plötzlich als Gesetz, das Aufarbeitung weitgehend verhindert. Damit steht das Erbe der Friedlichen Revolution auf dem Spiel.
Nun sah Helmut Kohl in einer missverständlichen Zusatzformulierung des §32 offenbar die Chance, die alleinige Deutungshoheit über Quellen zu erlangen, die seine Rolle in der Zeitgeschichte beleuchten können. Er hat damit auch eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt, die Aufklärung über das Funktionieren des diktatorischen Systems der SED und den Widerstand dagegen praktisch unmöglich macht. So dürfen bei konsequenter Umsetzung des Urteils auch künftig Funktions- und Amtsträger der ehemaligen DDR selbst darüber bestimmen, ob das von ihnen begangene Unrecht publik wird oder nicht. Da die Staatssicherheit ein eigenes Archiv für NS-Akten angelegt hatte, das nunmehr Bestandteil der BStU ist, fallen auch diese Akten unter die neue Auslegung des StUG. Das heißt, auch diese Akten über Euthanasie-Ärzte, KZ-Leiter, NS-Funktionäre und andere bleiben gesperrt - Ein Skandal von internationaler Dimenssion.
Dringender Handlungsbedarf besteht nicht nur in Bezug auf §32, sondern auch auf §14 des StUG. Letzterer lässt ab 01.01.2003 die Anonymisierung oder gar Vernichtung von Originalakten auf Antrag zu. Dieser Vorgang dürfte in der europäischen Archivgeschichte wohl einmalig sein. Nach dem heutigen Urteilsspruch könnte im übrigen auch Helmut Kohl als nunmehr "Betroffener" seine Akten vernichten lassen. Das Bürgerkomitee Leipzig hat im Januar dieses Jahres einen Novellierungsentwurf vorgelegt, der unter anderem die Streichung von §14 und eine Klarstellung des §32 vorsieht. Er wird von zahlreichen Politikern, Wissenschaftlern, Journalisten, Datenschützern und Archivaren unterstützt. Namhafte Vertreter stellten auf einer Fachtagung des Bürgerkomitees am 12.01.2002 in Leipzig fest, dass die bisherige Praxis der Bundesbeauftragten in voller Übereinstimmung mit den bundesdeutschen Archiv- und Datenschutzgesetzen steht. Die für April angesetzte Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zum StUG muss nun zu einer intensiven und sachlichen Debatte genutzt werden, in der die Meinungen aller Aufarbeitungsexperten gehört werden. An ihrem Ende muss eine Novelle stehen, die sicherstellt, dass die ursprünglichen Intensionen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes dauerhaft zum Tragen kommen.
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