| Prozess um Stolpes Villa: Kauf oder
Enteignung?
jar Potsdam - Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wird es heute zum
Prozess zwischen Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und den
Alteigentümern der Potsdamer Villa Im Bogen 10, der Hamburger Familie
Baumgärtel, kommen.
Seit 1991 stehen die Baumgärtels in Vermögensauseinandersetzungen
mit den Stolpes. Geklärt werden muss, ob Stolpe das Anwesen redlich
erworben hat oder nicht. Zunächst gehe es aber heute darum, «ob
die Umwandlung des Erbbaurechts, das die Baumgärtels mit dem Kauf
des Grundstücks 1928 erworben haben, in ein dingliches Nutzungsrecht
für Stolpe eine Enteigung im Sinne des Vermögensgesetzes darstellt»,
sagt Dagmar Rudolph vom Verwaltungsgericht. Erst wenn die Kammer zur
Auffassung gelange, dass es sich um eine Enteignung gehandelt habe,
könne sie der Frage nachgehen, ob Stolpe das heute auf 820 000
Euro geschätzte Grundstück plus Villa redlich erwarb. Das
Haus wurde 1928 von Wilhelm Baumgärtel gebaut. Dafür erwarb
er für 99 Jahre Erbbaurecht. 1968 reisten die letzten Baumgärtels
legal aus der DDR aus. Durch einen Treuhänder und die Vermittlung
der evangelischen Kirche suchten die Baumgärtels kurz zuvor eine
Person ihres Vertrauens und fanden sie im damaligen Konsistorialpräsidenten
der Berlin-Brandenburgischen Kirche, Manfred Stolpe. So bezog Familie
Stolpe 1969 das Haus und zahlte 120 DDR-Mark für das zweistöckige
Haus mit 197 Quadratmetern Wohnfläche und den Garten. Das Ehepaar
Stolpe wurde als Nutzungsberechtigte ins Grundbuch eingetragen. Eine
Entschädigung, wie eigentlich vorgeschrieben, erhielten die Baumgärtels
damals wie heute nicht. 1982 kauften Stolpes für 20 500 DDR-Mark
die Villa, ohne Baumgärtels zu informieren. Für 20 000 DDR-Mark
kaufte Stolpe im Juni 1990 das Grundstück hinzu, was zuvor in der
DDR nicht erlaubt war, durch das Modrow-Gesetz jedoch ermöglicht
wurde.
«Wir beharren auf der Rückgabe unseres Eigentums»,
sagt die 77-jährige Haupterbin Elisabeth Trost.
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