| Presse |
| www.landeszeitung.de am 27. September 2002 |
| DDR-Ausreise 1967: staatlicher Veräußerungsdruck = Entschädigung | |
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Amt Neuhaus muss zahlen Gericht: DDR hat Grundeigentümerin zum Verzicht gezwungen (Den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümerin steht nun eine Entschädigung in Höhe des 1,3-fachen Einheitswertes zu.)
Die Gemeinde Amt Neuhaus ist anderer Meinung. Sie bestreitet, dass "staatlicher Veräußerungsdruck" ausgeübt worden sei. Eine Ansicht, die das Verwaltungsgericht nicht teilt. "Zwischen dem Verzicht auf das Eigentum im Dezember 1966 und der Erteilung der Ausreisegenehmigung im April 1967 besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang", erklärte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert. Das Gericht sehe die Vermutung bestätigt, so Siebert, dass die Abgabe der Grundstücke nur "durch Machtmissbrauch und Nötigung von Seiten des Staates ermöglicht wurde". Wenngleich die DDR der Eigentümerin damals einen Schuldenerlass für die Grundstücke in Höhe von 20 000 Mark deutscher Notenbanken gewährt habe, erklärte der Gerichtssprecher, habe der Staat einen positiven Vermögenswert bekommen. Den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümerin steht nun eine Entschädigung in Höhe des 1,3-fachen Einheitswertes zu. "Ich habe nicht den Hauch einer Vorstellung, um welchen Betrag es sich handeln wird", sagt der stellvertretende Direktor von Amt Neuhaus. Er vermutet, dass ein Einheitswert aus dem Jahr 1935 zu Grunde gelegt wird, "und der kann nicht so hoch sein". Der Gemeinde liege zwar noch nicht das Urteil mit der schriftlichen Begründung vor, doch kann sich Riegel nicht vorstellen, die nächst höhere Instanz anzurufen. Er meint: "Das wäre unsinnig." |
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