Presse
www.landeszeitung.de am 27. September 2002
DDR-Ausreise 1967: staatlicher Veräußerungsdruck = Entschädigung

Amt Neuhaus muss zahlen

Gericht: DDR hat Grundeigentümerin zum Verzicht gezwungen

(Den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümerin steht nun eine Entschädigung in Höhe des 1,3-fachen Einheitswertes zu.)


Lüneburg. "Wir verfallen nicht in Panik und werden uns an das Urteil halten." Carsten Riegel, stellvertretender Gemeindedirektor von Amt Neuhaus, bleibt gelassen, obwohl das Verwaltungsgericht Lüneburg eine Klage der Gemeinde gegen den Landkreis Ludwigslust abgewiesen hat. Nun muss Amt Neuhaus für das Grundstück, auf dem das Rathaus und der Omnibusbahnhof angesiedelt sind, den Erben der früheren Eigentümerin eine Entschädigung zahlen.
Der Landkreis Ludwigslust hatte die Entschädigung für die sieben Hektar Grund mit dem mehr als 300 Jahre alten Fachwerkhaus bereits zugesagt. Für die dortige Verwaltung steht außer Frage, dass die ehemalige Eigentümerin von der DDR gezwungen wurde, ihren Besitz an den Staat abzutreten. Andernfalls hätte sie nicht, wie von ihr beantragt, in den Westen ausreisen dürfen.

Die Gemeinde Amt Neuhaus ist anderer Meinung. Sie bestreitet, dass "staatlicher Veräußerungsdruck" ausgeübt worden sei. Eine Ansicht, die das Verwaltungsgericht nicht teilt. "Zwischen dem Verzicht auf das Eigentum im Dezember 1966 und der Erteilung der Ausreisegenehmigung im April 1967 besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang", erklärte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert. Das Gericht sehe die Vermutung bestätigt, so Siebert, dass die Abgabe der Grundstücke nur "durch Machtmissbrauch und Nötigung von Seiten des Staates ermöglicht wurde".

Wenngleich die DDR der Eigentümerin damals einen Schuldenerlass für die Grundstücke in Höhe von 20 000 Mark deutscher Notenbanken gewährt habe, erklärte der Gerichtssprecher, habe der Staat einen positiven Vermögenswert bekommen.

Den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümerin steht nun eine Entschädigung in Höhe des 1,3-fachen Einheitswertes zu. "Ich habe nicht den Hauch einer Vorstellung, um welchen Betrag es sich handeln wird", sagt der stellvertretende Direktor von Amt Neuhaus. Er vermutet, dass ein Einheitswert aus dem Jahr 1935 zu Grunde gelegt wird, "und der kann nicht so hoch sein". Der Gemeinde liege zwar noch nicht das Urteil mit der schriftlichen Begründung vor, doch kann sich Riegel nicht vorstellen, die nächst höhere Instanz anzurufen. Er meint: "Das wäre unsinnig."

Ende
Hinweis Bestehende Urheberrechte der Verfasser der Texte und der Gestalter der Seiten bleiben vorbehalten. Der Download von Texten ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist in jedem Fall ausgeschlossen!
Ende
Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Endlinie