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Halle. Ernst August von Hannover kämpft wieder um einstigen Familienbesitz
im Ost-Harz. Jetzt versucht der 48-jährige Chef des Welfen-Hauses
erneut, Grundstücke, Schlösser und Kunstgegenstände im
Landkreis Wernigerode zurückzubekommen. Zu den Objekten, auf die
der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco Anspruch erhebt, gehört
das Große Stadtschloss in Blankenburg, das Zisterzienser-Kloster
Michaelstein sowie rund 10.000 Hektar Wälder und Wiesen. Dazu kommen
200 Gemälde und 150 Antiquitäten.
"Die Anwälte des Prinzen haben neue Unterlagen aus russischen
Archiven vorgelegt. Derzeit wird das Material aus den Jahren 1945 bis
49 geprüft", berichtete die Chefin des Landesamtes für
offene Vermögensfragen beim Regierungspräsidium Halle, Annekatrin
Preuße. Ob die SED-Behörden seinerzeit gegen ein mögliches
Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzer verstoßen haben, dürfte
bei der Überprüfung von entscheidender Bedeutung sein. Der
Rechtsstreit um die früheren Besitztümer des Hauses Hannover-Braunschweig-Lüneburg
in Sachsen-Anhalt beschäftigt bereits seit Jahren Behörden
und Gerichte. Im Sommer 2000 war der Welfenprinz schon einmal mit einer
entsprechenden Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin gescheitert.
"Die Enteignung der Familie ist rechtens gewesen", hieß
es damals in dem Urteil.
Ernst Augusts gleichnamiger Großvater, bis 1918 letzter Herzog
von Braunschweig-Lüneburg, war nach Ende des Zweiten Weltkrieges
vor sowjetischen Truppen aus Blankenburg nach Niedersachsen geflohen.
Im Jahre 1948 wurde sein gesamter Besitz im heutigen Landkreis Wernigerode
enteignet. Der erneute Antrag auf Wiederaufnahme des abgeschlossenen
vermögensrechtlichen Verfahrens wird von den Anwälten des
Prinzen im Wesentlichen mit dem Vorliegen neuer Beweise begründet.
Die beglaubigten Kopien aus Russland zählen dazu.
Bernd Lähne
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