| Presse |
| www.nordkurier.de am 10. Januar 2002 |
| Günter Arndt verhilft politisch Verfolgten zur Rehabilitierung und Entschädigung | |
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Seine Wohnung ist auch sein Büro
Prenzlau. Seine Wohnstube ist sein Büro. In seinem Briefkasten stecken Briefe, deren Absender er oft nicht kennt. Aus ganz Deutschland, aus Amerika, aus Schweden... Hunderte Schreiben und Karten sammelten sich in den letzten zehn Jahren an.Darunter auch eine Zusendung einer Frau aus Unna, die am 4. Mai 2001 schrieb: "Sehr geehrter Herr Arndt, nachdem Sie sich eingeschaltet hatten, wurde die Zahlung geleistet. Ich möchte mich hiermit nochmals für ihre Hilfe herzlich bedanken. Immerhin hat mein Mann 20 Jahre um Wiedergutmachung gekämpft. Mit dem Geld konnte ich seine Beerdigung begleichen." Hält Vorträge Günter Arndt aus Prenzlau, Mitglied des Landesvorstandes der Vereinigung
der Opfer des Stalinismus und Vorsitzender der Bezirksgruppe Prenzlau,
gilt in der Vereinigung als kompetenter Berater in Sachen Entschädigungszahlung.
Er hält Vorträge, reist zu älteren Menschen, die nicht
mehr aus dem Haus können, gibt in seinem Wohnzimmer oder am Telefon
Rat. Der 73-Jährige, der selbst in Internierungslagern des russischen
Geheimdienstes NKWD saß, lässt nicht locker, wenn er merkt,
dass Anspruchsberechtigte auf Entschädigung mit ihren Anträgen
nicht durchkommen. Er scheut sich nicht, dann auch den Weg über
Ministerpräsidenten zu suchen. In der Aufklärung leistet er daher die meiste Arbeit und nennt
auch gleich die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen: Nach diesem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz können Betroffene
pro Haftmonat 600 Mark Kapitalentschädigung (einmalig) bekommen.
Die Anträge müssen bei dem Gericht eingereicht werden, welches
die damalige Verurteilung ausgesprochen hatte. Am 23. Juni 1994 wurde dann das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erlassen.
Günter Arndt: Dieses Gesetz beinhalte die berufliche und verwaltungsrechtliche
Rehabilitierung. Weitere Gesetze Neben diesen beiden Gesetzen bestehen aber noch weitere Möglichkeiten,
dass anerkannt politisch Verfolgte nach dem Häftlingsentschädigungsgesetz
Unterstützungsanträge stellen könnten. Anspruchsberechtigte
seien beispielsweise Ehepaare, die im Nettoeinkommen unter 2150 Mark
(das heißt, Einkommen minus Miete, Mietnebenkosten bzw. Nebenkosten
für den Eigenwohnraum) lägen. Aber auch hinterbliebene Familienangehörige
von Haftverstorbenen bzw. an den Haftfolgen Verstorbenen können
jährliche Unterstützungsleistungen (ohne Bedürftigkeitsnachweis)
fordern. Bei Ehepartnern könne das bis zu 8000 Mark im Jahr ausmachen,
bei Eltern und Kindern bis zu 6000 Mark. An 3000 Beratungen Alle bisher genannten Gesetze, erklärt Arndt, seien auch verbindlich für jene, die damals in der sowjetischen Besatzungszone durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD verhaftet wurden. Auch Deutsche, die in den ehemaligen Ostgebieten verhaftet wurden, könnten bei der Stiftung in Bonn Unterstützungsleistungen beantragen. Günter Arndt schätzt, dass er in 2500 bis 3000 Beratungen Menschen in Fragen der Rehabilitierung geholfen hat. In Mark und Pfennigen gerechnet, könnten insgesamt gut 1,5 Millionen für die Betroffenen herausgekommen sein. "Ich bin gegen das Vergessen. Schreiben Sie einen Leserbrief zu diesem Beitrag |
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