| Kohls Stasi-Akten bleiben unter
Verschluss
Gerichtsurteil gegen die bisherige Praxis
Ko. Berlin, 8. März
(Auszug)
Mit dem Urteil endet eine zehnjährige Praxis, die nur deswegen
möglich war, weil sich lange Zeit kein Kläger gefunden hatte.
Bereits in erster Instanz hatte das Gericht Kohl den Status eines «Betroffenen
oder Dritten» zugebilligt, dessen Unterlagen laut dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
nicht herausgegeben werden dürfen.
In der Revisionsinstanz argumentierten die Richter, der Opferschutz
sei der unmissverständliche Wille des Gesetzgebers.
Eine Rückkehr zu der vom Gericht für illegal befundenen Praxis
kann jetzt nur noch der Bundestag beschliessen. Dort könnte sich
ein «Ost-West-Konflikt» anbahnen.
Die Abgeordneten aus dem Osten plädieren nahezu geschlossen für
eine Freigabe der Stasi-Akten von Personen der Zeitgeschichte;
für viele Parlamentarier aus dem Westen haben hingegen Persönlichkeits-
und Datenschutz Vorrang vor der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit.
Neue Zürcher Zeitung, Ressort Ausland, 9. März 2002, Nr.57,
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