Presse
NZZ 08.03. 2002
Es könnte sich ein «Ost-West-Konflikt» anbahnen
Kohls Stasi-Akten bleiben unter Verschluss

Gerichtsurteil gegen die bisherige Praxis

Ko. Berlin, 8. März
(Auszug)


Mit dem Urteil endet eine zehnjährige Praxis, die nur deswegen möglich war, weil sich lange Zeit kein Kläger gefunden hatte. Bereits in erster Instanz hatte das Gericht Kohl den Status eines «Betroffenen oder Dritten» zugebilligt, dessen Unterlagen laut dem Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht herausgegeben werden dürfen.
In der Revisionsinstanz argumentierten die Richter, der Opferschutz sei der unmissverständliche Wille des Gesetzgebers.
Eine Rückkehr zu der vom Gericht für illegal befundenen Praxis kann jetzt nur noch der Bundestag beschliessen. Dort könnte sich ein «Ost-West-Konflikt» anbahnen.
Die Abgeordneten aus dem Osten plädieren nahezu geschlossen für eine Freigabe der Stasi-Akten von Personen der Zeitgeschichte;
für viele Parlamentarier aus dem Westen haben hingegen Persönlichkeits- und Datenschutz Vorrang vor der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit.


Neue Zürcher Zeitung, Ressort Ausland, 9. März 2002, Nr.57, Seite 5

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