Presse
NZZ 26.04. 2002
Chance für Vertriebene Schoss Prag ein juristisches Eigentor?

WIEN/PRAG (NZ). – So paradox es klingt: Die jüngste Resolution des tschechischen Abgeordnetenhauses, in der die nach der Vertreibung der Sudetendeutschen entstandenen Rechtsverhältnisse für unabänderlich erklärt werden, bietet den Vertriebenen juristisch gesehen eine Chance, die von Prag freilich nicht beabsichtigt ist.

Tatsächlich könnte es für die Sudetendeutschen lohnend sein, Prag beim Wort zu nehmen und eine tatsächliche Festschreibung bestehender Rechtsverhältnisse einzufordern.
Eine juristische Analyse zeigt nämlich, dass die Enteignung formal in den meisten Fällen gar nicht stattgefunden hat. Den „Enteigneten“ wurde seinerzeit nämlich meist kein Konfiskationsbescheid zugestellt, in vielen Grundbüchern sind noch heute sudetendeutsche Eigentümer auf Grundstücken eingetragen, die sich lediglich im Besitz tschechischer Gemeinden befinden.
Das bestätigte etwa kürzlich der Bürgermeister der Gemeinde Brodek: „Wenn heute jemand früher Sudetendeutschen gehörende, Grundstücke kaufen will, können wir sie gar nicht verkaufen, weil sie zwar in unserem Besitz sind, aber im Grundbuch noch die ursprünglichen deutschen Eigentümer eingetragen sind.

Genau an diesem Punkt hakt nun der Wiener Anwalt Johannes Eltz ein, der Sudetendeutsche in Restitutionsangelegenheiten vertritt: Formal sei es überhaupt nicht zur Enteignung gekommen, weil auch im tschechischen Verwaltungsrecht jeder Rechtsakt erst durch Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides gültig werde.
Wer heute auf Herausgabe seines Eigentums in Tschechien klagt, bekommt den Enteignungsbescheid quasi nachgereicht.

Das steht aber im Widerspruch zur jetzt in Prag verabschiedeten Erklärung, weil dadurch jene „neuen Rechtsverhältnisse“ geschaffen werden, die nach dem Beschluss unzulässig sind.

Den Prager Abgeordneten scheint nicht bewusst gewesen zu sein, welche Rechtsverhältnisse sie da gestern festgeschrieben haben: nämlich nicht den Zustand nach, sondern jenen vor der Vertreibung der Sudetendeutschen. Deren Eigentum ist lediglich an neue Besitzer übergegangen.

Zum Besitzer wird allerdings auch jeder Dieb – ohne dass jemand auf die Idee kommen würde, ihn als Eigentümer der Beute zu betrachten.
Manfred Maurer

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