Presse
SVZ-Online am 27. September 2002
Hoffnung für enteignete Erben

Vereine und Bundesländer klagen vor Europäischem Gerichtshof
Schwerin Über neue Hoffnung für die nach der Wende entschädigungslos enteigneten Erben von Bodenreformland informierten in Schwerin die Vereine zur "Verteidigung der Bodenreform" von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die sie im Namen von etwa 70000 Betroffenen führen, wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einstimmig angenommen. Bis zum 14. Oktober hat die Bundesregierung nun Zeit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.

Streitpunkt ist die Vererbbarkeit des Bodenreformlandes. Rechtsanwältin Beate Grün, die an diesem Thema sechs Jahre wissenschaftlich arbeitete, kommt eindeutig zu der Feststellung: "Bodenreformland war Volleigentum und auch schon zu DDR-Zeiten vererbbar."

Erst der bundesdeutsche Gesetzgeber fügte in das EGBGB die so genannte Bodenreformabwicklung (Art. 233 11-16) hinzu und machte das Behaltendürfen des Grundstückseigentums von der "Zuteilungswürdigkeit" der Erben abhängig. Auf dieser Grundlage wurde in den meisten Fällen der jeweilige Landesfiskus, der systematisch die Grundbücher nach Bodenreformland durchforstete, als "besser berechtigt" anerkannt.

Unterstützt wird die Rechtsanwältin von Zeitzeugen wie dem letzten Landwirtschaftminister der DDR, Hans Watzek, dem maßgeblich am Einigungsvertrag beteiligten Günther Krause sowie dem letzten Ministerpräsidenten der DDR, Hans Modrow, der sich dem Straßburger Gerichtshof auch als Zeuge zur Verfügung stellt.

Trotzdem ergingen inzwischen zirka 200 Urteile gegen die Erben, weil die Gerichte Bodenreformland - entgegen der eindeutigen Aussage der historischen Urkunde - noch immer als "Arbeitseigentum" ansehen.

Wenn der Gerichtshof die Enteignung des Bodenreformerbes als menschenrechtswidriges Verhalten verurteilt, so die renommierte Ostrechtsexpertin Beate Grün, müssen die Betroffenen die ihnen entschädigungslos weggenommenen Flächen zurückbekommen oder eine entsprechende Wiedergutmachung erhalten. Die Summe für die Entschädigung beläuft sich nach Schätzung der Vereine auf mindestens 100 Milliarden Euro.

Birgitt Hamm

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