| Presse |
| ZDF Blickpunkt am 07. Januar 2002 |
| Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen | |
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Sendung vom 9. Dezember 2001 Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen Der Streit um die Grundstücke, die in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 im Zuge der Bodenreform neu auf die Bauern verteilt worden sind, geht in die nächste Runde. Erben klagen gegen die entschädigungslosen Enteignungen durch die Ost-Bundesländer. Entscheidend: Grundbucheintrag
Nach dem Fall der Mauer beschloss die DDR-Regierung unter Hans Modrow
am 16. März 1990, das Bodenreformeigentum in vollwertiges Privateigentum
umzuwandeln, um "westliches Eigentum" zu schaffen. Dieses
Vorgehen wurde 1998 vom Bundesgerichtshof als Fehler der DDR-Richter
angesehen, man unterstellte ihnen, dass versehentlich volles Eigentum
geschaffen worden war, auch für diejenigen, die nicht im Grundbuch
standen. In der Bundesrepublik ging man davon aus, dass Land aus der
Bodenreform nicht vererbbar gewesen sei, denn es gab auch keine Vermerke
im Grundbuch. Deshalb mussten nach der Wende auch alle Grundstücke
zurückgegeben werden, die nicht in dieser Hinsicht genutzt wurden. Ende des "leidigen Kapitels"? Für Grundstückserben, die bis zum 15. März 1990 im Grundbuch
eingetragen waren oder für diejenigen, die in der DDR-Landwirtschaft
tätig waren und danach keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgingen,
ist der Streit im letzten Jahr positiv ausgegangen: das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe entschied, dass sie die Grundstücke behalten dürfen.
Das Urteil stieß damals bei ostdeutschen Politikern größtenteils
auf Zustimmung, da nach Ansicht vieler endlich ein Schlussstrich unter
"ein leidiges Kapitel der Nachwendezeit" gezogen wurde, so
Till Backhaus (SPD), Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern. |
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