Presse
ZDF Blickpunkt am 07. Januar 2002
Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen

Sendung vom 9. Dezember 2001
Bodenreform: Erben klagen weiter

Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen

Der Streit um die Grundstücke, die in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 im Zuge der Bodenreform neu auf die Bauern verteilt worden sind, geht in die nächste Runde. Erben klagen gegen die entschädigungslosen Enteignungen durch die Ost-Bundesländer.

Entscheidend: Grundbucheintrag


Quelle: vario-press
Nach dem Krieg wurde Ostdeutschland von den Sowjets besetzt, die wieder neue Ordnung in die Gesellschaft und die Alltags-Abläufe bringen wollten. Zu einer großen Aufgabe gehörte es, beschlagnahmte Ackerflächen und Grundstücke neu aufzuteilen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Dies wurde im Rahmen der Bodenreform durchgeführt. Bauern bekamen Land zugeteilt, das die Sowjets von den Nazis beschlagnahmt hatten, und das sie bewirtschaften sollten. Die neuen Besitzer waren in keinem Grundbuch eingetragen, auch ihre Nachfahren, an die sie die Äcker vererbt hatten, ließen sich nicht amtlich vermerken, denn dies war in der DDR nicht üblich gewesen. Trotzdem war eine Vererbung auch nach DDR-Recht möglich, die Auflage war jedoch, dass das Land auch von dem Nachfolger landwirtschaftlich bearbeitet werden musste.


Fehler der DDR-Richter?

Nach dem Fall der Mauer beschloss die DDR-Regierung unter Hans Modrow am 16. März 1990, das Bodenreformeigentum in vollwertiges Privateigentum umzuwandeln, um "westliches Eigentum" zu schaffen. Dieses Vorgehen wurde 1998 vom Bundesgerichtshof als Fehler der DDR-Richter angesehen, man unterstellte ihnen, dass versehentlich volles Eigentum geschaffen worden war, auch für diejenigen, die nicht im Grundbuch standen. In der Bundesrepublik ging man davon aus, dass Land aus der Bodenreform nicht vererbbar gewesen sei, denn es gab auch keine Vermerke im Grundbuch. Deshalb mussten nach der Wende auch alle Grundstücke zurückgegeben werden, die nicht in dieser Hinsicht genutzt wurden.
Juristische Auseinandersetzungen gibt es derzeit in knapp 5000 Fällen, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag beschäftigt sich nun damit. Es geht um Menschen, die Bodenreformland geerbt haben und es nach der Wende bis heute jahrelang landwirtschaftlich bestellt haben, und die trotzdem ihr Land an das jeweilige Bundesland zurückgeben sollen. Bei ihnen melden die Ämter nämlich Zweifel an, ob sie wirklich vor der Wende in der Landwirtschaft tätig waren, und somit auch ohne Grundbucheintrag ein Anrecht auf das geerbte Land hätten. Im Fall der Familie Kohley aus Brandenburg zum Beispiel, hatte der Ehemann von seinem Vater Land geerbt, dass er schon immer wirtschaftlich bestellt hat. Er war nicht im Grundbuch eingetragen, besteht aber darauf, dass seine Arbeit als LKW-Fahrer bei einem Hähnchenmast-Betrieb als "Arbeit in der Landwirtschaft" gilt. Somit wäre er rechtmäßiger Erbe.

Ende des "leidigen Kapitels"?

Für Grundstückserben, die bis zum 15. März 1990 im Grundbuch eingetragen waren oder für diejenigen, die in der DDR-Landwirtschaft tätig waren und danach keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgingen, ist der Streit im letzten Jahr positiv ausgegangen: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass sie die Grundstücke behalten dürfen. Das Urteil stieß damals bei ostdeutschen Politikern größtenteils auf Zustimmung, da nach Ansicht vieler endlich ein Schlussstrich unter "ein leidiges Kapitel der Nachwendezeit" gezogen wurde, so Till Backhaus (SPD), Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern.
Filmbeitrag von: Jan Meier, Landesstudio Brandenburg, Potsdam

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