Staatshehlerei Enteignungen
Presse
MDR vom 16.04.2003
Regierung gesteht Scheitern bei Opferentschädigung ein

Opfer von Enteignungen während Sowjet-Besatzung müssen noch Jahrzehnte warten

Opfer der Enteignung während der sowjetischen Besatzungszeit werden noch Jahrzehnte auf die gesetzlich zugesicherte Entschädigung warten und darüber hinaus auch noch kräftige Zinsabschläge auf die Entschädigungssumme hinnehmen müssen. Dem MDR-Magazin Umschau liegt ein noch unveröffentlichter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, in dem die Regierung das Scheitern bei der Abwicklung der Entschädigung eingesteht: Statt alle Entschädigungsverfahren wie ursprünglich geplant bis Ende dieses Jahres abzuschließen, rechnet die Bundesregierung jetzt mit einer erheblich längeren Abwicklung bis über das Jahr 2020 hinaus (die Umschau berichtete bereits Mai 2001).
Darüber hinaus werden alle Entschädigungsleistungen ab 2008 nicht mehr mit 6, sondern nur noch mit 4 Prozent verzinst, so der Gesetzentwurf. Zur schnelleren Bearbeitung der Altfälle sollen die etwa 180 Mitarbeiter, die in den Landesämtern zur Regelung offener Vermögensfragen unter anderem mit der Bearbeitung dieser Anträge beschäftigt sind, durch 230 Beamte beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen verstärkt werden. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit bis zu 700.000 Entschädigungsfällen mit einem Gesamtvolumen von rund 6 Milliarden Euro. Bislang sind erst 6 Prozent der gesamten Entschädigungssumme tatsächlich ausgezahlt.

Die Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlung der Anspruchsberechtigten kann eine erhebliche Mehrbelastung für den Bundeshaushalt bedeuten: Nach Berechnungen der Status Vermögensverwaltung Hamburg summieren sich die Säumniszinsen bei einer Verzögerung von 20 Jahren und einem Zinssatz von 4 Prozent auf annähernd 1,5 Milliarden Euro.


Nach dem Entschädigungs- und Ausgleichszahlungsgesetz EALG haben alle, die zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden, zwar keinen Anspruch auf Rückgabe ihres Eigentums. Ihnen steht jedoch eine Entschädigung zu. Ausgenommen sind Kriegsverbrecher und Nazis.

http://www.mdr.de/umschau/643361.html

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis