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| www.ostpreussenblatt.de (Ausgabe 36 vom 06.09.2003) |
| Zum Tag der Heimat 2003: »Gerechtigkeit schafft Frieden« | |
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Von Wolfgang Thüne, Stellvertretender Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen Das Motto des diesjährigen Tags der Heimat erinnert an die Charta der Heimat aus dem Jahre 1950 und ist so aktuell wie damals. Damals war Europa nur eine Idee, eine Vision, die erstmals in der Montanunion und später der Sechser-Gemeinschaft erste Konturen annahm. Deutschland war gespalten, fremden Mächten unterstellt und in Besatzungszonen aufgeteilt. Weder die Bundesrepublik noch die Sowjetzone besaßen politische Handlungsfreiheit, Souveränität. Was uns Heimatvertriebene umtrieb, war die Sorge um ein Dach über
dem Kopf, war die Sorge um die Anverwandten, war der tägliche Überlebenskampf.
Es war aber auch die Sorge um die Heimat, in die bald zurückzukehren
viele inbrünstig hofften. Man gab im Westen das Privileg, der einzige freie, demokratisch gewählte
Rechtsstaat auf deutschem Boden zu sein und damit für ganz
Deutschland sprechen zu können, ohne Not auf. Man genoß die Illusion von Frieden ohne Menschenrechte. Alle, die fortan den Zustand in Deutschland für labil erklärten, weil er ein unhaltbarer Kompromiß war zu Lasten der Menschenrechte wie des Völkerrechts, wurden einfach zu Friedensfeinden, zu Revanchisten, ja sogar Neofaschisten erklärt. Der zum Tag der deutschen Einheit deklarierte 17. Juni geriet unter politischen Beschuß, ebenso wie der alljährliche Tag der Heimat. Man sprach despektierlich bei Heimattreffen von Revanchistentreffen. Man nahm nicht die geringste Rücksicht darauf, daß auch
wir Heimatvertriebene Opfer waren. Dabei haben wir als Personen, als Mensch wie jeder andere Mensch auch, Anspruch auf die Garantie des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Die Bundesrepublik war kein Hort der Toleranz! Doch kein politisches wie publizistisches Kesseltreiben hinderte uns
Heimatvertriebene und Flüchtlinge daran, stets mahnend auf den
Unrechtszustand hinzuweisen und Recht und Gerechtigkeit zu fordern.
Wer Frieden schaffen will, muß Rechtsdisziplin wahren, denn erst
das Recht schafft Frieden! Damit Recht allgemeinen Frieden stiften kann, muß es für
alle gleich sein, ohne Ausnahme. Die historische Wahrheit ist, daß etwa 15 Millionen Deutsche
willkürlich entwurzelt und mit Gewalt aus ihrer angestammten Heimat
vertriebenen wurden. Sie wurden gedemütigt, gequält, vergewaltigt
und gefoltert. Wir haben auf Rache und Vergeltung verzichtet, nicht das heute übliche Spiel des Auge um Auge, Zahn um Zahn gespielt. Wir wollten in der Welt ein Zeichen setzen, zukünftige Vertreibungen verhindern. Leider ist uns dies nicht gelungen. Wir waren zu schwach! Es gilt wie eh und je: Macht setzt Recht, und der Stärkere nimmt sich sein Recht! Nichts hat sich bisher in der Welt geändert, zum Guten oder zum Besseren gewandelt. Daher auch heute zum Tag der Heimat der Aufruf an das Gute im Menschen, der Appell Mit Menschenrechten Europa vollenden! Selbst wenn alle schweigen, wir bleiben Vorkämpfer für die Menschenrechte. Wir mahnen: Die Tragödie von Deportation, Flucht und Vertreibung von mehr als 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in der Folge des Zweiten Weltkriegs zählt zu den folgenschwersten Einschnitten in der Geschichte unseres Volkes überhaupt. Das Vertreibungsgeschehen hat die historisch gewachsene Einheit des ostmitteleuropäischen Raumes jäh beendet, unsägliches Leid über die Menschen gebracht und kulturelle Entwicklungslinien zerstört. Unrecht und Tragödien dieses Ausmaßes werden auch dadurch nicht geringer, daß vorher schweres Unrecht von deutscher Seite geschehen ist. Jedes Unrecht ist für sich allein zu bewerten und zur Gerechtigkeit zu führen. Die deutschen Vertriebenen zeichneten sich durch Überlebenswillen, durch die Bewältigung schwerster Lebenslagen und durch ihren umfassenden Beitrag zum wirtschaftlichen und politischen Neubeginn unseres ganzen Landes aus. Am 5. August 1950, noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibungen,
wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet, die
zu den großen Manifestationen Europas zählt. Mit der Absage
an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas,
in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit
dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die
Charta ein Dokument sämtlicher deutscher Vertriebener. Vertreibungen gehören nicht der Vergangenheit an. Sie geschehen auch heute in nahen und fernen Regionen dieser Welt. Das Leid, das den Deutschen in der Mitte des letzten Jahrhunderts widerfuhr, trifft jetzt andere Menschen. Die Völker müssen erkennen, heißt es in der Charta aus dem Jahr 1950, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist. Auch in diesem Sinne fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den 5. August, den Tag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, zum Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu bestimmen. Sie haben richtig gehört, dies ist kein Revanchistengeschwätz
aus den Reihen des BdV, dies ist eine ganz offizielle Entschließung
des Bundesrates zur Erhebung des 5. August zum Nationalen Gedenktag
für die Opfer von Vertreibung. Doch beiseite mit dem pessimistischen Kleinmut: Wollen wir hoffen, daß die Bundesregierung und mit ihr die Parteien des Deutschen Bundestages diesen Beschluß des Bundesrates bald in die Tat umsetzen. Dies bedingt keine Neuverschuldung des Bundes, im Gegenteil, er entlastet ihn von etlicher Schuld. Hoffen wir zudem, daß dieser Beschluß des Bundesrates die Bundesregierung ermutigt, nun offensiv an die Verwirklichung des Zentrums gegen Vertreibung heranzugehen. Mit Gedenktag und Mahnmal können wir Deutschen vor aller Welt
zeigen, daß es uns mit der Verwirklichung der Menschenrechte wirklich
ernst ist. Dieser Eindruck herrscht bisher im Ausland nicht, denn ein
Volk, das seiner Toten nicht gedenkt, sie gar versteckt und herabwürdigt,
genießt kein hohes Ansehen, nein, ihm wird mit Mißtrauen
begegnet. Vertreibungsverbrechen sind zu verfolgen, zu ahnden und zu sühnen,
gleichgültig, wer sie begangen hat und zu welchem Zeitpunkt sie
begangen worden sind. Wenn die Staaten kein Interesse an der Verfolgung der unverjährbaren
Vertreibungsverbrechen haben, aus welchen Gründen auch immer, dann
müßten hier die Vereinten Nationen selbst aktiv werden, wie
beim Haager Kriegsverbrechertribunal. Doch was nutzt das Recht, wenn keine Macht willens ist, es auch durchzusetzen,
es zu realisieren? Was auf der Ebene der Vereinten Nationen gilt, das gilt auch auf der
Ebene der Europäischen Union. Auch sie wird nicht müde zu
betonen, daß sie zuallererst eine Rechtsgemeinschaft sein will,
um den Frieden zu sichern. Darin sehen auch wir Heimatvertriebene den
Sinn der EU. Deswegen haben wir die Entwicklung hin zur EU von Anfang
an tatkräftig unterstützt. Diese Auffassung hatte bis vor kurzem auch das Europäische Parlament.
Es hat vor Jahren mit überwältigender Mehrheit beschlossen,
daß die Tschechische Republik erst dann in die Rechtsgemeinschaft
EU aufgenommen werden könne, wenn die fürchterlichen Benesch-Dekrete,
welche die brutale Vertreibung und Ermordung der Sudetendeutschen
für straffrei erklärten, offiziell außer Kraft gesetzt
worden sind. Was geschah am 9. April 2003? An diesem Tag sagte das Europaparlament
Ja zum Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten in die EU.
Bei der namentlichen Abstimmung schnitten am besten mit je 522 Ja-Stimmen
Slowenien, Lettland und Ungarn ab. Schlußlichter waren Polen mit
509, Zypern mit 507 und Tschechien mit 489 Ja-Stimmen. 39 Abgeordnete
hatten den Mut, mit Nein zu stimmen, 37 enthielten sich
der Stimme. Zwar hängt das schlechte Ergebnis der Tschechen vor
allem mit der rechtsverachtenden Bekräftigung der völkerrechtswidrigen
Benesch-Dekrete durch das tschechische Parlament im April
2002 zusammen, doch es bleibt dabei: Ein Parlament, das Unrecht zwar nicht zu Recht umfunktioniert, aber über das Unrecht hinwegsieht, das abzuschaffen es selbst gefordert hatte, und einfach zur politischen Tagesordnung übergeht, ist nicht vertrauenswürdig. Was sollen die Völker von ihren Volksvertretern halten, die kein Rückgrat zeigen und sich irgendwelchen Vorgaben einzelner Regierungen beugen? Das Europäische Parlament hat souverän zu bleiben. Es darf sich nicht politischen Wünschen unterordnen und die legitimen Menschenrechte unter den Teppich kehren. Doch exakt dies hat das Europaparlament getan. Es hat wider die eigenen Grundsätze den Beschluß des Europäischen Rates vom 12./13. Dezember 2002 sanktioniert. Dieser hatte in Kopenhagen den Weg frei gemacht für den Beitritt der zehn neuen Staaten. Dabei hatte der Europäische Rat selbst im Jahre 1993 die sogenannten
Kopenhagener Kriterien beschlossen, die alle Beitrittskandidaten
erfüllen müssen, um wirklich gemeinschaftsfähig zu sein.
Hierzu gehörte auch die Ächtung der Vertreibung und die Aufhebung
der Vertreibungs- und Enteignungsdekrete durch Polen und Tschechien
wie die Aufhebung des Straffreistellungsgesetzes. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahrzehnten in Ansehung der im Zweiten Weltkrieg von Deutschen und im deutschen Namen begangenen Verbrechen eine konsequente Politik der Aussöhnung mit ihren Nachbarn verfolgt und wird diese Politik weiter fortsetzen. Die Bundesregierung betrachtet wie alle ihre Vorgängerregierungen die infolge des Zweiten Weltkrieges durchgeführte Vertreibung und entschädigungslose Enteignung von Deutschen in der ehemaligen Tschechoslowakei als völkerrechtswidrig. Dieser Standpunkt ist der Regierung der Slowakischen Republik bekannt. Die Slowakei hat bereits 1991 in einer ,Erklärung des Slowakischen Nationalrates zur Abschiebung der Deutschen aus der Slowakei das Prinzip der Kollektivschuld verurteilt und Bedauern darüber ausgedrückt, dass in der 1. Phase der Deportationen in der Regel nur unschuldige (...) Menschen betroffen waren. Für uns Heimatvertriebene heißt das ohne diplomatische Schnörkel
im Klartext: Alle Bundesregierungen haben bisher die elementaren Menschenrechte
der 15 Millionen vertriebenen Deutschen mißachtet und die entschädigungslose
Enteignung einfach hingenommen. Doch dies hat mit Aussöhnung nichts zu tun! Die Hinnahme des Unrechts
an den Vertriebenen ist ein stillschweigendes Anerkenntnis des unhaltbaren
Vorwurfes, daß die Vertriebenen irgendwie schuldig
waren und die Strafe im Prinzip angemessen war. Nur Exzesse
während der Phase der Deportationen werden notgedrungen
bedauert. Wir Heimatvertriebenen haben öffentlich und feierlich 1950 in der Charta der Heimat auf Rache und Vergeltung verzichtet und uns bis heute absolut diszipliniert daran gehalten. Niemand kann uns Revanchismus vorwerfen. Doch wir werden weiter für das Recht kämpfen, weil wir den
Frieden wollen! Wirklichen Frieden! Keinen Scheinfrieden, der auf politischen
Treibsand und Willkür aufgebaut ist. Wer das Recht der Macht, der tagespolitischen Opportunität unterwirft
und nicht die Macht dem Recht, der hat Kant nicht verstanden und seine
1795 erschienene Schrift Zum ewigen Frieden nicht gelesen
oder nicht verstanden. Jedenfalls kann man schon heute sagen, daß
es um das erweiterte Europa nicht gut bestellt sein wird. Wenn man von
dem bisherigen Einstimmigkeitsprinzip auch noch zum Mehrheitsprinzip
wechselt, dann haben wir die Situation, die wir schon vor Jahrzehnten
mit der neuen Ostpolitik unter der Regierung Brandt/Scheel
hatten. Wie will dieses Europa auf Dauer existieren, wenn es auf keiner gemeinsam akzeptierten Rechtsbasis steht? Ein Europa der wechselnden Allianzen, der divergierenden Interessen
wie der widersprüchlichen Parlamentsbeschlüsse wird im Welt-
konzert kaum eine Rolle spielen. Dies gilt für Deutschland, aber auch für Europa. Ein Europa der vielzüngigen Interessen und ohne eigene Rechtsdisziplin ist unberechenbar, unkalkulierbar, ist kein verläßlicher Partner. Wenn wir Heimatvertriebenen unbeirrt auf Recht und Gerechtigkeit setzen
und uns vehement für die historische Wahrheit einsetzen, dann sind
wir Kämpfer für den Frieden. Hieran halten wir unverbrüchlich
fest, mag man uns deswegen mögen oder auch nicht. Das Recht ist das Salz in der Suppe einer Demokratie. Wer keine fade Suppe auslöffeln will, der muß den Mut zum Würzen aufbringen. Wenn der Historiker Professor Dr. Arnulf Baring fragt, ob Deutschland
am Abgrund steht, dann ist es höchste Zeit, alles zu unternehmen,
um den Fall in den Abgrund zu verhindern. In diesem Sinne rufe ich alle
Heimatvertriebenen auf, weiter unbeirrt für die Menschenrechte
zu kämpfen, ihren Rechtsprinzipien treu zu bleiben und weiter an
den Fundamenten für ein wahrhaft zukunftsfähiges Deutschland
wie friedliches Europa zu arbeiten. Doch keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit! Sie setzt wiederum Wahrhaftigkeit voraus, die Abkehr von der Lüge! Die Wahrheit macht frei! Wer die Wahrheit fürchtet, will keine Gerechtigkeit und ist damit nicht friedensfähig. Doch ist ein Europa ohne Frieden erstrebenswert? Ist ein Europa auf einer Müllhalde von Lügen zukunftsfähig? Mit dem sehnlichen Wunsch, daß das Motto Mit Menschenrechten Europa vollenden auf fruchtbaren Boden fallen und zahlreiche Früchte tragen möge, möchte ich meine Festrede an diesem Tag der Heimat beenden . Der Überlebenswille zeichnete die Vertriebenen aus. »Wir werden weiter für Recht und Frieden kämpfen« |
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