AFP am 29. Januar 2004
EU-Menschenrechtsgericht prüft Enteignungen im Osten

 

Straßburg/Berlin (AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat sich mit den Folgen der Enteignungen von Großgrundbesitzern in der ehemaligen sojwetischen Besatzungszone und der DDR befasst. Die Anwälte der rund 70 Kläger warfen der Bundesrepublik vor, die Betroffenen nach der Wiedervereinigung 1990 gar nicht oder nur unzureichend entschädigt zu haben. Der Gerichtshof hat nun zu prüfen, ob Deutschland damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verstoßen hat. Mit einem Urteil ist erst in
mehreren Monaten zu rechnen. Vertreter der Bundesregierung wiesen die Forderungen zurück. Die Kläger könnten sich nicht auf die Europäischen
Menschenrechtskonvention berufen, in der das Recht auf Schutz des Eigentums verankert ist, betonte der Gießener Rechtsprofessor Richard Motsch. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung hätten sie schon lange keine "eigentumsrechtliche Position" mehr gehabt. "Die Besatzungsenteignungen waren und sind wirksam". Zudem habe Deutschland in den Verhandlungen mit Moskau über
die Wiedervereinigung ausdrücklich auf eine Rückerstattung der enteigneten Ländereien verzichten müssen. "Für die Sowjetunion war dies eine Frage der Ehre".

Später seien im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 Entschädigungen festgesetzt worden, erläuterte Motsch. Dabei sei das Sozialstaatsprinzip angewandt worden, also der Grundsatz der Solidarität. "Die Kleinen wurden bis zu 100 Prozent entschädigt, je größer der Besitz war, desto geringer der Prozentsatz der Entschädigung". Dies sei im November 2000 vom Bundesverfassungsgericht (BVG)
gebilligt worden. Die Regierung, und "nicht zuletzt der deutsche Steuerzahler" hätten sich um einen möglichst ausgewogenen und gerechten Ausgleich bemüht, betonte Almut Wittling-Vogel vom Bundesjustizministerium.

Dies bestritten die Rechtsvertreter der Kläger, unter ihnen Vertreter des preußichen Landadels wie Wolf-Ulrich Freiherr von Maltzan und Margarete von Zitzewitz. Seine Klienten seien unter den sowjetischen Besatzern Opfer von
"völkerrechtswidrigen Konfiszierungen" geworden, weil sie einer "missliebigen sozialen Schicht" angehört hätten, betonte der Anwalt Tomas Gertner. Als Großgrundbesitzer seien sie per se als "Nazis und Kriegsverbrecher" eingestuft
worden, selbst jene Landjunker, die Widerstand gegen das Hitler-Regime geleistet hätten. Diese Willkürmaßnahmen seien eine "eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht" gewesen, die Bundesregierung müsse dies wiedergutmachen.

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