| AFP am 29. Januar 2004 |
| EU-Menschenrechtsgericht prüft Enteignungen im Osten | |
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Straßburg/Berlin (AFP) - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg hat sich mit den Folgen der Enteignungen
von Großgrundbesitzern in der ehemaligen sojwetischen Besatzungszone
und der DDR befasst. Die Anwälte der rund 70 Kläger warfen
der Bundesrepublik vor, die Betroffenen nach der Wiedervereinigung 1990
gar nicht oder nur unzureichend entschädigt zu haben. Der Gerichtshof
hat nun zu prüfen, ob Deutschland damit gegen das Grundrecht auf
Schutz des Eigentums verstoßen hat. Mit einem Urteil ist erst
in Später seien im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 Entschädigungen
festgesetzt worden, erläuterte Motsch. Dabei sei das Sozialstaatsprinzip
angewandt worden, also der Grundsatz der Solidarität. "Die
Kleinen wurden bis zu 100 Prozent entschädigt, je größer
der Besitz war, desto geringer der Prozentsatz der Entschädigung".
Dies sei im November 2000 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) Dies bestritten die Rechtsvertreter der Kläger, unter ihnen Vertreter
des preußichen Landadels wie Wolf-Ulrich Freiherr von Maltzan
und Margarete von Zitzewitz. Seine Klienten seien unter den sowjetischen
Besatzern Opfer von |
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