Presse
Tirol Online - , 10.Juni 2004
US-Höchstgericht sieht US-Zuständigkeit im Klimt-Bilder-Streit

Sieg für Klägerin Altmann gegen Republik Österreich - Verfahren kann jetzt inhaltlich geführt werden - Finanzprokuratur zuversichtlich


Washington (APA) - Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder, die früher der jüdischen Familie Bloch-Bauer gehörten und nun im Besitz der Österreichischen Galerie sind, hat das US-Höchstgericht am Montag für eine Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit erkannt.

Die Klägerin Maria Altmann, vertreten durch Anwalt Randol Schoenberg, hat sich somit gegen die beklagte Republik Österreich bzw. die Österreichische Galerie durchgesetzt.

Die Entscheidung des Höchstgerichts fiel mit sechs zu drei Stimmen und kam überraschend, da die US-Regierung die Position der Republik Österreich unterstützt hatte.
Das Urteil sagt noch nichts aus über das Eigentum, sondern ermöglicht Altmann nun eine inhaltliche Prüfung des Anspruchs auf Herausgabe der Bilder vor US-Gerichten.

Altmanns Anwalt Randol Schoenberg dankte in einer Aussendung allen, die ihn in diesem Fall unterstützt hatten. Der Leiter des Presse- und Informationsdiensts an der österreichischen Botschaft in Washington, Christoph Meran, zeigte sich auf Anfrage der APA von der Entscheidung "sehr überrascht" und enttäuscht.

Vor einer ausführlichen Stellungnahme müsse jedoch die Entscheidung juristisch analysiert werden. Das Höchstgericht hat die Entscheidung im Internet veröffentlicht, die Richter geben dazu keine Stellungnahme mehr ab.

Zwar wenig erfreut, aber trotzdem guter Dinge, den Rechtsstreit um die sechs Klimt-Bilder gewinnen zu können, reagierte Gottfried Toman von der Finanzprokuratur gegenüber der APA. "Es wurde lediglich die Gerichtszuständigkeit entschieden - nicht mehr und nicht weniger", so Toman.

Österreich betrachte die Bilder weiterhin als Eigentum der Republik. Toman ist davon überzeugt, dass Österreich dies bei dem Verfahren auch beweisen und letztlich Recht bekommen wird. "Außerdem wird ja nach österreichischem Recht verhandelt", meinte der Zuständige bei der Finanzprokuratur. Die amerikanischen Kollegen könnten sich da "nicht nur die Rosinen herauspicken".

In dem Prozess geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden: "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl".

Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Das dem Zuständigkeitsstreit folgende Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder die heute 88-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, die in Los Angeles lebt. Altmann musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen.

Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte.

In Kalifornien hat ein Gericht in erster Instanz festgestellt, dass die Klage tatsächlich vor einem amerikanischen Gericht verhandelt werden kann. Dagegen hat die Republik Österreich berufen. Ein US-Berufungsgericht gab wieder der Klägerin recht, die Republik rief dagegen das US-Höchstgericht in Washington an.

Die US-Regierung gab eine Stellungnahme als "amicus curiae" (Rechtsfreund) ab, in der sie sich der Rechtsposition Österreichs anschloss. Die Republik Österreich sei durch Immunität aus Gründen des Völkerrechts vor der Klage geschützt.
Die Höchstrichter folgten der Position der US-Regierung jedoch mehrheitlich nicht und entschieden im Sinne der Klägerin Altmann für eine Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit.

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