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Vorarlberg Online 10.06. 2004 |
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Raubkunst: Österreich darf angeklagt werden |
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Das Oberste Gericht der USA hat eine Klage gegen die Republik Österreich um die Herausgabe von sechs Bildern des Jugendstil-Malers Gustav Klimt zugelassen. Die in Los Angeles lebende Nichte des jüdischen Wiener Kunstsammlers Ferdinand Bloch-Bauer, Maria Altmann, fordert seit mehreren Jahren die Kunstwerke, die einen Wert von 150 Millionen Dollar (122 Millionen Euro) haben sollen, zurück. Die Werke, unter anderem zwei Porträts der Adele Bloch-Bauer sowie die Landschaftsbilder „Häuser in Unterach am Attersee", „Der Apfelbaum" sowie „Buchenwald" sind in der Österreichischen Galerie im Schloß Belvedere zu sehen und ziehen als Hauptattraktion des Museums jährlich Hunderttausende Touristen an. In der am Dienstag in Washington veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es, dass Ausnahmen in dem Gesetz über die Immunität ausländischer Staaten von 1976 gemacht werden könnten, wenn es sich nach internationalem Recht um widerrechtlich entwendetes Eigentum handelt. Die Gemälde waren nach der Flucht von Ferdinand Bloch-Bauer vor den Nationalsozialisten in den Besitz der Republik Österreich gefallen. Die österreichischen Behörden sind davon überzeugt, rechtmäßiger Besitzer der Kunstwerke zu sein. Die für Museen zuständige Ministerin Elisabeth Gehrer bezieht sich auf eine Passage im Testament der Adele Bloch-Bauer aus dem Jahr 1923, in der sie ihren Mann Ferdinand bittet, nach seinem Tod bestimmte Gemälde der Österreichischen Galerie zu schenken. Der österreichische Rückgaberat hält dies für rechtsverbindlich. Der Anwalt der 88-jährigen Klägerin, Randal Schoenberg, erkennt in diesem Wunsch allerdings keine zwingende testamentarische Verfügung. Er verweist auf die spätere Verfolgung Ferdinand Bloch-Bauers, seine Flucht und die Beschlagnahme seines Besitzes durch die Nationalsozialisten. Auch in dem Urteil aus Washington heißt es, dass nach der so genannten Arisierung des Eigentums von Bloch-Bauer die sechs Bilder von dem Nazi-Richter Erich Führer in Besitz genommen und später verkauft worden seien. Die Österreichische Galerie behielt die fraglichen Bilder nach dem zweiten Weltkrieg in ihrem Besitz. Das Gericht hatte sein Urteil mit sechs zu drei Stimmen gefällt. Die abweichenden Richter wiesen auf große Unsicherheiten hin, die im Verhältnis der USA zu anderen Staaten entstehen können, wenn Kläger vor US-Gerichten Staaten in lang zurückliegenden Enteignungsfällen verklagen können. Das Urteil widerspricht auch der Linie der US- Regierung, die diese Form von Streitigkeiten auf diplomatischem und politischem Wege und nicht vor Gericht ausräumen lassen will. Die beklagte Republik Österreich hatte gefordert, die Klage aus völkerrechtlichen Gründen der Staaten-Immunität abzuweisen. „Das ist völlig neues Terrain", urteilt Gottfried Toman von der österreichischen Finanzprokuratur, die die Republik in Zivilrechtsfragen vertritt. „Die USA schwingen sich auf zum Richter der Welt, legen aber umgekehrt selber Wert auf ihre Immunität", sagte Tomann der Nachrichtenagentur APA in Wien. Mit der Entscheidung vom Montag habe die Klägerin „einen Etappensieg erreicht", urteilte er. Er hält jedoch fest, dass der Fall aus den Jahren 1923 bis 1948 auch in den USA nach österreichischem Recht bewertet werden müssen. Der Völkerrechtsexperte Christoph Schreuer von der Universität
Wien sieht in dem Urteil eine Entscheidung dafür, dass „das
Prozesshindernis der Immunität" von Staaten in dem Fall ausgeräumt
sei. Die Juristen sehen jetzt auch eine neue Rechtslage in anderen Fällen,
etwa für die französische Bahngesellschaft wegen Klagen zu
Judentransporten während der NS-Zeit. Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin
Christina Weiss betonte am Dienstag, dass Deutschland von dieser Problematik
bislang nicht betroffen sei. |
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