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Urteil: Landenteignung von DDR-Bürgern rechtswidrig
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte Deutschland
Millionen kosten
Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zu enteignetem
Bodenreformland wird es nach Einschätzung der Beschwerdeführer
Entschädigungsforderungen von mehr als einer Milliarde Euro geben.
Allein in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gehe es um Werte von
jeweils 200 bis 300 Millionen Euro, sagte Thorsten Purps, einer der
Anwälte der Enteigneten, am Donnerstag in Potsdam.
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In der Zahl seien die Prozesskosten von unrechtmäßig Enteigneten
- in einigen Fällen bis zu 40.000 Euro - noch gar nicht enthalten,
sagte Purps. Nach seiner Schätzung hatten von den 70.000 betroffenen
Erben von Neubauern etwa zwei Drittel in Verträgen in die Enteignung
eingewilligt. Die Übrigen seien auf dem Klagewege gezwungen worden,
ihre Grundstücke dem Fiskus zu geben.
Recht auf Eigentum verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag
entschieden, die entschädigungslose Enteignung von Immobilien,
die aus der Bodenreform nach 1945 in Ostdeutschland stammten, verletze
den Schutz des Eigentums. Einzigartig sei die Einmütigkeit, mit
der die Richter in Straßburg entschieden hätten, betonte
der Anwalt. Es sei das erste Mal seit 1990, dass Deutschland wegen Verstößen
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt wurde.
Brandenburgs Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD) hat die Entscheidung
nach eigenen Worten überrascht. "Die Vorschriften zur Abwicklung
der Bodenreform haben in der Vergangenheit mehrfach der Prüfung
durch das Bundesverfassungsgericht stand gehalten." Der Bund müsse
nun prüfen, welche Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofes
zu ziehen sind. Danach wird sich laut Ziegler auch das künftige
Handeln Brandenburgs zu richten haben. Der Landesbauernverband äußerte
sich in einem Interview mit dem Radiosender "Antenne Brandenburg"
zurückhaltend zu dem Urteil. Mitglieder des Verbandes seien nicht
betroffen.
Überraschte Reaktionen
Anwalt Purps räumte ein, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig
ist. Es sei gleichwohl ein Beschluss mit Signalwirkung. Enteignete Erben
von Bodenreformland sollten sich so rasch wie möglich an die zuständigen
Ämter wenden und die Rückgabe der Grundstücke oder eine
Entschädigung beantragen. Die Entschädigungsverfahren würden
bis zu zwei Jahre dauern. Laut Purps haben sich die beteiligten Anwälte
bereits an die Bundesregierung gewandt. Sie schlagen nach seinen Worten
vor, die Enteignungen auf dem Gesetzesweg rückgängig zu machen.
Der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière hat
vom Gesetzgeber eine Korrektur der Enteignungen von Neubauern-Erben
gefordert. "Ein Rückabwicklungsgesetz wäre die sauberste
Lösung", sagte de Maiziere der in Dresden erscheinenden "Sächsischen
Zeitung". Dabei sollte sehr großzügig verfahren und
Rückgabe wie Entschädigung möglich gemacht werden. De
Maizière empfahl Neubauern-Erben, die ihre Land verloren haben,
fristgerecht innerhalb eines Monats frühere Verzichtserklärungen
anzufechten. "Schließlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste",
sagte er.
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