ZDF heute-journal vom 29. Januar 2004

Urteil: Landenteignung von DDR-Bürgern rechtswidrig

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte Deutschland Millionen kosten

Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zu enteignetem Bodenreformland wird es nach Einschätzung der Beschwerdeführer Entschädigungsforderungen von mehr als einer Milliarde Euro geben. Allein in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gehe es um Werte von jeweils 200 bis 300 Millionen Euro, sagte Thorsten Purps, einer der Anwälte der Enteigneten, am Donnerstag in Potsdam.

In der Zahl seien die Prozesskosten von unrechtmäßig Enteigneten - in einigen Fällen bis zu 40.000 Euro - noch gar nicht enthalten, sagte Purps. Nach seiner Schätzung hatten von den 70.000 betroffenen Erben von Neubauern etwa zwei Drittel in Verträgen in die Enteignung eingewilligt. Die Übrigen seien auf dem Klagewege gezwungen worden, ihre Grundstücke dem Fiskus zu geben.

Recht auf Eigentum verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag entschieden, die entschädigungslose Enteignung von Immobilien, die aus der Bodenreform nach 1945 in Ostdeutschland stammten, verletze den Schutz des Eigentums. Einzigartig sei die Einmütigkeit, mit der die Richter in Straßburg entschieden hätten, betonte der Anwalt. Es sei das erste Mal seit 1990, dass Deutschland wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt wurde.
Brandenburgs Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD) hat die Entscheidung nach eigenen Worten überrascht. "Die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform haben in der Vergangenheit mehrfach der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand gehalten." Der Bund müsse nun prüfen, welche Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofes zu ziehen sind. Danach wird sich laut Ziegler auch das künftige Handeln Brandenburgs zu richten haben. Der Landesbauernverband äußerte sich in einem Interview mit dem Radiosender "Antenne Brandenburg" zurückhaltend zu dem Urteil. Mitglieder des Verbandes seien nicht betroffen.

Überraschte Reaktionen
Anwalt Purps räumte ein, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Es sei gleichwohl ein Beschluss mit Signalwirkung. Enteignete Erben von Bodenreformland sollten sich so rasch wie möglich an die zuständigen Ämter wenden und die Rückgabe der Grundstücke oder eine Entschädigung beantragen. Die Entschädigungsverfahren würden bis zu zwei Jahre dauern. Laut Purps haben sich die beteiligten Anwälte bereits an die Bundesregierung gewandt. Sie schlagen nach seinen Worten vor, die Enteignungen auf dem Gesetzesweg rückgängig zu machen.

Der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière hat vom Gesetzgeber eine Korrektur der Enteignungen von Neubauern-Erben gefordert. "Ein Rückabwicklungsgesetz wäre die sauberste Lösung", sagte de Maiziere der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". Dabei sollte sehr großzügig verfahren und Rückgabe wie Entschädigung möglich gemacht werden. De Maizière empfahl Neubauern-Erben, die ihre Land verloren haben, fristgerecht innerhalb eines Monats frühere Verzichtserklärungen anzufechten. "Schließlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste", sagte er.

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