ZDF heute-journal vom 23. Januar 2004

Wer bezahlt nach dem Straßburger Urteil?

Nach dem Entscheid gegen DDR-Enteignung - Böhmer: Bund in der Pflicht - Agrarministerium: Ländersache

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Landenteignung hat die Diskussion darüber begonnen, wer die Kosten übernimmt. Wieviel die Umsetzung des EuGH-Urteils kosten wird, ist noch völlig offen. Bund, Länder und Verbände wissen aber schon, dass jeweils die anderen zahlen müssen.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, die Straßburger Richter hätten ein Bundesgesetz gekippt, also sei der Bund in der Pflicht. "Es muss damit gerechnet werden, dass Kosten in nicht kalkulierbarer Höhe auf die neuen Bundesländer zukommen", sagte Böhmer und mahnte eine bundesweit einheitliche Regelung an.

Zypries: Abwarten und Prüfen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält solche Forderungen für verfrüht. Jetzt müsse erst einmal geprüft werden, ob Deutschland Einspruch gegen das Urteil einlegen könne. Dafür habe die Bundesregierung drei Monate Zeit. "Innerhalb dieser Frist muss das entschieden sein", sagte Zypries.

So sieht das auch Sachsens Finanzminister Horst Metz (CDU). Erst wenn die Rechtslage von der Bundesregierung geklärt sei, machten auch Gespräche zwischen ihr und den neuen Ländern Sinn, sagte Metz und sah zudem keine Veranlassung, jetzt unmittelbar tätig zu werden. "Der Bund ist am Zug", sagte Metz.

Der für die neuen Länder zuständige Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) sagte der "Sächsischen Zeitung": "Die Entscheidung kam für alle überraschend". Jetzt würden die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen geprüft. Bundesregierung und die Verantwortlichen in den neuen Ländern seien gefordert, "unverzüglich über das weitere Vorgehen zu beraten".

Erben bekommen Recht
Der Gerichtshof in Straßburg hatte am Donnerstag den Klagen von Erben ehemaliger DDR-Bauern Recht gegeben, die im Zuge der Bodenreform nach 1945 Land erhalten hatten. Die Regierung des früheren DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maizière hatte den Landerwerb in einem Gesetz vom März 1990 bestätigt. Der Bundestag entschied 1992 aber, dass sie die Immobilien verlieren, wenn sie nicht in der Landwirtschaft tätig sind.
"Dieses Urteil ist gerecht, weil es zu Gunsten der kleinen Leute geht - zu Gunsten jener Verlierer des Zweiten Weltkriegs, die in der DDR enteignet und dadurch ihrer Sicherheit beraubt worden waren", sagte der frühere DDR-Bürgerrechtler und Theologe Friedrich Schorlemmer den "Stuttgarter Nachrichten".

Dieses in Karlsruhe "für rechtens" erklärte Gesetz von 1992 ist für Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) Folge einer "gravierenden Fehlentscheidung der damaligen Bundesregierung". Der Deutsche Bauernverband rechnet nicht vor 2005 mit ersten Entschädigungszahlungen. "Bei mehr als 100.000 Hektar geht es um eine Summe von eher unter einer Milliarde Euro", sagte Bauernpräsident Gerd Sonnleitner in Berlin.
Die Zahl der betroffenen Flächen in den Ost-Ländern ist unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 30.000 Hektar betroffen. Minister Backhaus rechnet mit bis zu 3500 Anträgen. In Sachsen-Anhalt geht es nach Angaben von Umweltministerin Petra Wernicke (CDU) um rund 18.200 Erben und eine Fläche von etwa 26.000 Hektar. An Sachsen wurden laut Finanzministerium rund 11.500 Hektar unfreiwillig übertragen. In Thüringen sind etwa 2200 Neubauern oder Erben von Bodenreformland betroffen, es geht um 1662 Hektar.

De Maizière: Erklärungen anfechten
Der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière forderte vom Gesetzgeber eine Korrektur der Enteignungen. "Ein Rückabwicklungsgesetz wäre die sauberste Lösung", sagte de Maiziere der "Sächsischen Zeitung". Dabei sollte sehr großzügig verfahren und Rückgabe wie Entschädigung möglich gemacht werden. De Maizière empfahl Neubauern-Erben, die ihre Land verloren haben, fristgerecht innerhalb eines Monats frühere Verzichtserklärungen anzufechten. "Schließlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste", sagte er.

 

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