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Wer bezahlt nach dem Straßburger Urteil?
Nach dem Entscheid gegen DDR-Enteignung - Böhmer:
Bund in der Pflicht - Agrarministerium: Ländersache
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
zur Landenteignung hat die Diskussion darüber begonnen, wer die
Kosten übernimmt. Wieviel die Umsetzung des EuGH-Urteils kosten
wird, ist noch völlig offen. Bund, Länder und Verbände
wissen aber schon, dass jeweils die anderen zahlen müssen.
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Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, die
Straßburger Richter hätten ein Bundesgesetz gekippt, also
sei der Bund in der Pflicht. "Es muss damit gerechnet werden, dass
Kosten in nicht kalkulierbarer Höhe auf die neuen Bundesländer
zukommen", sagte Böhmer und mahnte eine bundesweit einheitliche
Regelung an.
Zypries: Abwarten und Prüfen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält solche Forderungen
für verfrüht. Jetzt müsse erst einmal geprüft werden,
ob Deutschland Einspruch gegen das Urteil einlegen könne. Dafür
habe die Bundesregierung drei Monate Zeit. "Innerhalb dieser Frist
muss das entschieden sein", sagte Zypries.
So sieht das auch Sachsens Finanzminister Horst Metz (CDU). Erst wenn
die Rechtslage von der Bundesregierung geklärt sei, machten auch
Gespräche zwischen ihr und den neuen Ländern Sinn, sagte Metz
und sah zudem keine Veranlassung, jetzt unmittelbar tätig zu werden.
"Der Bund ist am Zug", sagte Metz.
Der für die neuen Länder zuständige Verkehrsminister
Manfred Stolpe (SPD) sagte der "Sächsischen Zeitung":
"Die Entscheidung kam für alle überraschend". Jetzt
würden die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen geprüft.
Bundesregierung und die Verantwortlichen in den neuen Ländern seien
gefordert, "unverzüglich über das weitere Vorgehen zu
beraten".
Erben bekommen Recht
Der Gerichtshof in Straßburg hatte am Donnerstag den Klagen von
Erben ehemaliger DDR-Bauern Recht gegeben, die im Zuge der Bodenreform
nach 1945 Land erhalten hatten. Die Regierung des früheren DDR-Ministerpräsidenten
Lothar de Maizière hatte den Landerwerb in einem Gesetz vom März
1990 bestätigt. Der Bundestag entschied 1992 aber, dass sie die
Immobilien verlieren, wenn sie nicht in der Landwirtschaft tätig
sind.
"Dieses Urteil ist gerecht, weil es zu Gunsten der kleinen Leute
geht - zu Gunsten jener Verlierer des Zweiten Weltkriegs, die in der
DDR enteignet und dadurch ihrer Sicherheit beraubt worden waren",
sagte der frühere DDR-Bürgerrechtler und Theologe Friedrich
Schorlemmer den "Stuttgarter Nachrichten".
Dieses in Karlsruhe "für rechtens" erklärte Gesetz
von 1992 ist für Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus
(SPD) Folge einer "gravierenden Fehlentscheidung der damaligen
Bundesregierung". Der Deutsche Bauernverband rechnet nicht vor
2005 mit ersten Entschädigungszahlungen. "Bei mehr als 100.000
Hektar geht es um eine Summe von eher unter einer Milliarde Euro",
sagte Bauernpräsident Gerd Sonnleitner in Berlin.
Die Zahl der betroffenen Flächen in den Ost-Ländern ist unterschiedlich.
In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 30.000 Hektar betroffen. Minister
Backhaus rechnet mit bis zu 3500 Anträgen. In Sachsen-Anhalt geht
es nach Angaben von Umweltministerin Petra Wernicke (CDU) um rund 18.200
Erben und eine Fläche von etwa 26.000 Hektar. An Sachsen wurden
laut Finanzministerium rund 11.500 Hektar unfreiwillig übertragen.
In Thüringen sind etwa 2200 Neubauern oder Erben von Bodenreformland
betroffen, es geht um 1662 Hektar.
De Maizière: Erklärungen anfechten
Der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière forderte
vom Gesetzgeber eine Korrektur der Enteignungen. "Ein Rückabwicklungsgesetz
wäre die sauberste Lösung", sagte de Maiziere der "Sächsischen
Zeitung". Dabei sollte sehr großzügig verfahren und
Rückgabe wie Entschädigung möglich gemacht werden. De
Maizière empfahl Neubauern-Erben, die ihre Land verloren haben,
fristgerecht innerhalb eines Monats frühere Verzichtserklärungen
anzufechten. "Schließlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste",
sagte er.
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