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Union fordert angeblich Revisionsantrag in Straßburg
Streit um Entschädigungsurteil zu DDR-Eigentum hält an
Die Auseinandersetzung um das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
zur Entschädigung enteigneter DDR-Bürger weitet sich aus.
Laut "Handelsblatt" fordert der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen, die Bundesregierung
müsse in die Revision gehen.
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Auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim Hacker
plädiert dafür. Dagegen sprach sich der innenpolitische Sprecher
der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, für eine Befolgung des
Urteils der Straßburger Richter aus.
"Zu schnell"
Wiefelspütz wies jedoch Forderungen ostdeutscher SPD-Politiker
zurück, zur Finanzierung der Entschädigungszahlungen den Solidaritätszuschlag
zu erhöhen. Dies sei "völliger Unsinn". Er sei gegen
"jede Art von Schnellschüssen und Besserwisserei", sagte
Wiefelspütz. Er schlug eingehende Beratungen aller Beteiligten
über eine geeignete Lösung vor.
Auch SPD-Fraktionschef Franz Müntefering bezeichnete am Sonntag
in Kiel die Forderungen als "zu vorschnell". Man müsse
erst einmal die Urteilsbegründung lesen. Dagegen sagte der ostdeutsche
SPD-Bundestagsabgeordnete Klaas Hübner der "Bild"-Zeitung:
"Man wird wohl nicht darum herumkommen, den Solidaritätszuschlag
zu erhöhen, falls durch das Urteil Entschädigungen in Milliardenhöhe
auf die ostdeutschen Länder zukommen - auch wenn eine Abgabenerhöhung
für die Wirtschaft problematisch wäre."
Angriff gegen deutsches Recht
Die Straßburger Richter hatten am Donnerstag die entschädigungslose
Enteignung ehemaliger DDR-Neubauern beanstandet, die 1946 im Zuge einer
von den Kommunisten angeordneten Bodenreform zu ihrem Land gekommen
waren. Hacker forderte nachdrücklich eine eingehende Prüfung
des Sachstandes, "weil das Urteil die deutsche Gesetzgebung angreift".
Die Bundesregierung müsse "ernsthaft erwägen, ob sie
bei der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
Einspruch einlegt".
Röttgen erklärte laut "Handelsblatt", bei der Verabschiedung
des Gesetzes 1992 sei es um die schwierige Frage gegangen, "wie
man durch Unfreiheit und Willkür geprägtes Eigentum in einen
Rechtsstaat überführen kann". Die 1990 zur Zeit der DDR-Übergangsregierung
unter Hans Modrow erlassenen DDR-Gesetze "wollten und konnten dies
nicht erreichen". Beispielsweise hätten sie jene nicht begünstigt,
die zu DDR-Zeiten im Zuge politischer Verfolgung enteignet worden seien.
Unverständnis bei der Union
Röttgen sagte, er halte es "für völlig falsch",
dass das Gericht diese DDR-Gesetze als Begründung für die
damals geltenden Besitzverhältnisse akzeptiert habe, das Gesetz
des Bundestags hingegen als Enteignung von Eigentum werte. "Das
geht so nicht. 1992 ging es gerade darum, einen gangbaren Weg zu finden,
das durch Willkür entstandene Eigentum auf rechtsstaatliche Art
und Weise in unsere Eigentumsordnung zu überführen."
Das Urteil werfe auch "grundlegende und über die konkreten
Fälle hinausgehende Fragen auf", meinte der Unionspolitiker.
"Nicht zuletzt ist das Selbstverständnis der Menschenrechtskonvention
betroffen."
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