ZDF heute-journal vom 25. Januar 2004

Union fordert angeblich Revisionsantrag in Straßburg

Streit um Entschädigungsurteil zu DDR-Eigentum hält an

Die Auseinandersetzung um das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Entschädigung enteigneter DDR-Bürger weitet sich aus. Laut "Handelsblatt" fordert der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen, die Bundesregierung müsse in die Revision gehen.

Auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim Hacker plädiert dafür. Dagegen sprach sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, für eine Befolgung des Urteils der Straßburger Richter aus.

"Zu schnell"
Wiefelspütz wies jedoch Forderungen ostdeutscher SPD-Politiker zurück, zur Finanzierung der Entschädigungszahlungen den Solidaritätszuschlag zu erhöhen. Dies sei "völliger Unsinn". Er sei gegen "jede Art von Schnellschüssen und Besserwisserei", sagte Wiefelspütz. Er schlug eingehende Beratungen aller Beteiligten über eine geeignete Lösung vor.

Auch SPD-Fraktionschef Franz Müntefering bezeichnete am Sonntag in Kiel die Forderungen als "zu vorschnell". Man müsse erst einmal die Urteilsbegründung lesen. Dagegen sagte der ostdeutsche SPD-Bundestagsabgeordnete Klaas Hübner der "Bild"-Zeitung: "Man wird wohl nicht darum herumkommen, den Solidaritätszuschlag zu erhöhen, falls durch das Urteil Entschädigungen in Milliardenhöhe auf die ostdeutschen Länder zukommen - auch wenn eine Abgabenerhöhung für die Wirtschaft problematisch wäre."

Angriff gegen deutsches Recht
Die Straßburger Richter hatten am Donnerstag die entschädigungslose Enteignung ehemaliger DDR-Neubauern beanstandet, die 1946 im Zuge einer von den Kommunisten angeordneten Bodenreform zu ihrem Land gekommen waren. Hacker forderte nachdrücklich eine eingehende Prüfung des Sachstandes, "weil das Urteil die deutsche Gesetzgebung angreift". Die Bundesregierung müsse "ernsthaft erwägen, ob sie bei der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes Einspruch einlegt".

Röttgen erklärte laut "Handelsblatt", bei der Verabschiedung des Gesetzes 1992 sei es um die schwierige Frage gegangen, "wie man durch Unfreiheit und Willkür geprägtes Eigentum in einen Rechtsstaat überführen kann". Die 1990 zur Zeit der DDR-Übergangsregierung unter Hans Modrow erlassenen DDR-Gesetze "wollten und konnten dies nicht erreichen". Beispielsweise hätten sie jene nicht begünstigt, die zu DDR-Zeiten im Zuge politischer Verfolgung enteignet worden seien.

Unverständnis bei der Union
Röttgen sagte, er halte es "für völlig falsch", dass das Gericht diese DDR-Gesetze als Begründung für die damals geltenden Besitzverhältnisse akzeptiert habe, das Gesetz des Bundestags hingegen als Enteignung von Eigentum werte. "Das geht so nicht. 1992 ging es gerade darum, einen gangbaren Weg zu finden, das durch Willkür entstandene Eigentum auf rechtsstaatliche Art und Weise in unsere Eigentumsordnung zu überführen." Das Urteil werfe auch "grundlegende und über die konkreten Fälle hinausgehende Fragen auf", meinte der Unionspolitiker. "Nicht zuletzt ist das Selbstverständnis der Menschenrechtskonvention betroffen."

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