ZDF heute-journal vom 28. Januar 2004

Schröder lehnt finanzielle Hilfe nach Enteignungsurteil ab

Kanzler sieht Zuständigkeit bei den Ländern

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat eine finanzielle Hilfe der Bundesregierung für die neuen Länder nach dem Urteil zur Landenteignung ehemalige DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung abgelehnt. Die Länder müssten materiell dafür gerade stehen, sagte er am Mittwoch bei einem Besuch in Magdeburg.

Die Bundesregierung sei bereit, Einspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzulegen, sofern das die Länder wollen. Andernfalls werde die Bundesregierung die Länder an einen Tisch bringen, um eine einheitliche Regelung zur Entschädigungsfrage zu finden.

Spätes Recht
Der Gerichtshof in Straßburg hatte in der vergangenen Woche entschieden, die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung habe gegen die Menschenrechte verstoßen. Damit hatte das Gericht fünf ehemaligen DDR-Bürgern Recht gegeben, die entsprechende Grundstücke geerbt hatten, sie aber auf Grund des Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die neuen Bundesländer abtreten mussten. ie Bundesregierung muss jetzt mit Entschädigungsklagen und Kosten in Milliardenhöhe rechnen.
Schröder sagte, die Kostenübernahme des Bundes wäre nicht fair. Die Enteignung von 1992 sei den Ländern zugute gekommen. Diese hätten Flächen verkauft oder verpachtet. "Da die Länder die Begünstigten waren, müssen sie für den Ausgleich gerade stehen."

Neue Klagen eingegangen
An diesem Donnerstag verhandelt der Gerichtshof erneut über Klagen von Bodenreform-Opfern. Fast 70 Beschwerdeführer machen geltend, dass die Bundesrepublik sie für die Enteignung ihrer Grundstücke unter der sowjetischen Besatzung zwischen 1945 und 1949 zu gering entschädigt habe. Die Betroffenen sehen sich durch das jüngste Straßburger Urteil gestärkt. Sie berufen sich unter anderem auch auf den Eigentumsschutz in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollten die Betroffenen Recht bekommen, müsste Deutschland mit weiteren Millionenforderungen rechnen. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Nach den Worten Schröders ist die Bundesregierung bereit, Einspruch gegen das Urteil vom 22. Januar einzulegen, wenn die Länder das wollen. Andernfalls werde die Bundesregierung die Länder an einen Tisch bringen, um eine einheitliche Regelung zur Entschädigungsfrage zu finden.

Länder reagieren ablehnend
Dagegen sieht Sachsen-Anhalts SPD-Chef Manfred Püchel den Bund weiter in der Verantwortung. "Wie man das Problem genau lösen kann, muss noch besprochen werden", sagte er. "Die einfachste Lösung wäre sicherlich, den Menschen das Land zurückzugeben."

Nach Ansicht der Thüringer Landesregierung muss der Bund eine einheitliche Regelung für mögliche Entschädigungen von enteigneten DDR-Bürgern schaffen. Ob sich das Land Thüringen dann an den Zahlungen beteiligen werde, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.

Ausgleich für Betroffene
Bei dem jetzt bevorstehenden Verfahren stehen die Regelungen des des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) von 1994 auf dem Prüfstand, die das Bundesverfassungsgericht im November 2000 gebilligt hatte. Danach wird den Familien der Betroffenen ein Ausgleich gewährt, der oft nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswerts der Immobilien ausmacht. Nach Angaben des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, Albrecht Wendenburg, befinden sich eine Million Hektar aus den Bodenreformflächen im Staatsbesitz.

Aus Sicht des Tübinger Völkerrechtsprofessor Martin Nettesheim enthält das Urteil vom 22. Januar keine Vorentscheidung im bevorstehenden Verfahren. "Das ist kein Präjudiz für das nächste Urteil", sagte er.

Datum   siehe auch: Verweise
       
  Beiträge von Dr. Udo Madaus  
Buch Macht und Eigentum Constanze Paffrath
Buch Allianz des Schweigens Dr. Udo Madaus
    zum Originalreport SWF-Fernsehen
Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis