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Schröder lehnt finanzielle Hilfe nach Enteignungsurteil ab
Kanzler sieht Zuständigkeit bei den Ländern
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat eine finanzielle Hilfe
der Bundesregierung für die neuen Länder nach dem Urteil zur
Landenteignung ehemalige DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung
abgelehnt. Die Länder müssten materiell dafür gerade
stehen, sagte er am Mittwoch bei einem Besuch in Magdeburg.
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Die Bundesregierung sei bereit, Einspruch gegen das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte einzulegen, sofern das die Länder
wollen. Andernfalls werde die Bundesregierung die Länder an einen
Tisch bringen, um eine einheitliche Regelung zur Entschädigungsfrage
zu finden.
Spätes Recht
Der Gerichtshof in Straßburg hatte in der vergangenen Woche entschieden,
die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung
habe gegen die Menschenrechte verstoßen. Damit hatte das Gericht
fünf ehemaligen DDR-Bürgern Recht gegeben, die entsprechende
Grundstücke geerbt hatten, sie aber auf Grund des Abwicklungsgesetzes
zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die neuen Bundesländer
abtreten mussten. ie Bundesregierung muss jetzt mit Entschädigungsklagen
und Kosten in Milliardenhöhe rechnen.
Schröder sagte, die Kostenübernahme des Bundes wäre nicht
fair. Die Enteignung von 1992 sei den Ländern zugute gekommen.
Diese hätten Flächen verkauft oder verpachtet. "Da die
Länder die Begünstigten waren, müssen sie für den
Ausgleich gerade stehen."
Neue Klagen eingegangen
An diesem Donnerstag verhandelt der Gerichtshof erneut über Klagen
von Bodenreform-Opfern. Fast 70 Beschwerdeführer machen geltend,
dass die Bundesrepublik sie für die Enteignung ihrer Grundstücke
unter der sowjetischen Besatzung zwischen 1945 und 1949 zu gering entschädigt
habe. Die Betroffenen sehen sich durch das jüngste Straßburger
Urteil gestärkt. Sie berufen sich unter anderem auch auf den Eigentumsschutz
in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollten die Betroffenen
Recht bekommen, müsste Deutschland mit weiteren Millionenforderungen
rechnen. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Nach den Worten Schröders ist die Bundesregierung bereit, Einspruch
gegen das Urteil vom 22. Januar einzulegen, wenn die Länder das
wollen. Andernfalls werde die Bundesregierung die Länder an einen
Tisch bringen, um eine einheitliche Regelung zur Entschädigungsfrage
zu finden.
Länder reagieren ablehnend
Dagegen sieht Sachsen-Anhalts SPD-Chef Manfred Püchel den Bund
weiter in der Verantwortung. "Wie man das Problem genau lösen
kann, muss noch besprochen werden", sagte er. "Die einfachste
Lösung wäre sicherlich, den Menschen das Land zurückzugeben."
Nach Ansicht der Thüringer Landesregierung muss der Bund eine einheitliche
Regelung für mögliche Entschädigungen von enteigneten
DDR-Bürgern schaffen. Ob sich das Land Thüringen dann an den
Zahlungen beteiligen werde, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht gesagt werden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.
Ausgleich für Betroffene
Bei dem jetzt bevorstehenden Verfahren stehen die Regelungen des des
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) von 1994
auf dem Prüfstand, die das Bundesverfassungsgericht im November
2000 gebilligt hatte. Danach wird den Familien der Betroffenen ein Ausgleich
gewährt, der oft nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswerts
der Immobilien ausmacht. Nach Angaben des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft
für Agrarfragen, Albrecht Wendenburg, befinden sich eine Million
Hektar aus den Bodenreformflächen im Staatsbesitz.
Aus Sicht des Tübinger Völkerrechtsprofessor Martin Nettesheim
enthält das Urteil vom 22. Januar keine Vorentscheidung im bevorstehenden
Verfahren. "Das ist kein Präjudiz für das nächste
Urteil", sagte er.
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