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Die Bundesregierung verteidigte die Höhe des gezahlten Ausgleichs:
Aus fiskalischen Gründen seien keine höheren Zahlungen möglich
gewesen; die gefundenen Lösungen seien nicht perfekt, aber ausgewogen.
Sollten die Beschwerdeführer Recht bekommen, müsste Deutschland
mit Millionenforderungen rechnen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten
erwartet.
Nach der Anhörung zeigte sich einer der Klägeranwälte
vorsichtig optimistisch. "Wir konnten den strafrechtlichen Kontext
der Enteignungen endlich einmal darlegen", sagte der Koblenzer
Rechtsanwalt Thomas Gertner. Es bestehe Einvernehmen darüber, dass
Besitz zurückgegeben werden müsse, wenn es sich bei der Enteignung
nicht um einen reinen Verwaltungsakt, sondern eine Strafmaßnahme
handle. Die Bundesregierung habe allerdings behauptet, dass die Enteignungen
keine Strafmaßnahme gewesen seien. "Das ist die Unwahrheit",
sagte Gertner, der 46 Kläger vertritt.
Backhaus: Klage nicht gerechtfertigt
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzer wurden 3,1 Millionen
Hektar Land enteignet: 7112 Betriebe mit mehr als 100 Hektar und 4278
mit weniger als 100 Hektar.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD)
hält die Klage für nicht gerechtfertigt. Es habe bereits eine
angemessene Entschädigung gegeben, sagte Backhaus der dpa. Der
Landesbauernverband steht dem Bestreben von ehemaligen Eigentümern,
ihre Grundstücke vom Staat zurückzubekommen, gelassen gegenüber.
Es gebe den Grundsatz: Kauf bricht nicht Pacht. Ein Wechsel der Landbesitzer
hätte demnach keine Auswirkung auf die Pachtverträge, hieß
es.
Opfer wollen schnelle Entscheidung
Von dem Verfahren betroffene ehemalige Landbesitzer aus Sachsen und
Thüringen äußerten die Hoffnung, dass mit dem Prozess
eine schnelle zusätzliche Entschädigung erreicht wird. Die
Höhe der Zahlungen müsse ein eigenes Verfahren klären,
sagte der Vorsitzende des Grundbesitzerverbandes Sachsen und Thüringen,
Wolf von Marschall, in Erfurt. Wichtig sei es, schnell zu handeln, damit
noch lebende Opfer Gerechtigkeit erfahren. Es müsse auch über
eine Rückgabe von Land an Stelle von Zahlungen nachgedacht werden.
Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.
Sollte der Gerichtshof zu der Entscheidung gelangen, dass Deutschland
Bodenreform-Opfern eine zusätzliche Entschädigung zahlen muss,
sieht sich der Freistaat Sachsen in der Pflicht. Die Länder hätten
die Grundstücke übertragen bekommen, also müssten sie
sich an den Kosten beteiligen, teilte das Dresdner Justizministerium
mit.
Zypries: Länder müssen zahlen
Bereits in der Vorwoche hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden,
dass Deutschland durch die Enteignung von Grundstücken ehemaliger
DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Damit drohen Bund und
Ländern zusätzliche Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies den Ländern
die Verantwortung für die Kostenerstattung an die Betroffenen zu.
Schließlich hätten sie von dem beanstandeten Gesetz profitiert,
sagte Zypries der "Leipziger Volkszeitung. Sie hätten die
Grundstücke erhalten, um die es jetzt gehe. In den nächsten
drei Monaten werde sich entscheiden, ob gegen das Urteil Rechtmittel
eingelegt werden.
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